Liebe Leute,
heute möchte ich euch Markenreifen und hochwertige Öle anbieten.
Zu den Reifen:
Wir bieten euch eine große Auswahl an Reifen von ziemlich vielen Fabrikaten an.
Die Liste der angebotenen Reifen findet Ihr hier:
Reifenpreisliste
Spalte 1 = eingetragene Reifengröße
Spalte 2 = Querschnitt
Spalte 3 = Sonderangabe
Spalte 4 = Kodierung für Geschwindigkeitsfreigabe zu Spalte 1 bis 4 = das geht alles aus den FZ Papieren hervor
(R = bis 170 km/h, S = bis
180 km/h, T = bis 190 km/h, H = bis 210 km/h, V = bis 240 km/h, W = bis 270 km/h, ZR = über 240 km/h)
Spalte 5 = Reifen Hersteller / Produkt
Spalte 6 = Reifen Typenbezeichnung
Alle Preise verstehen sich als NETTOPREISE. Es fallen somit noch überall 16% Mwst drauf.
Trotzdem bin ich der Meinung dass die Preise fair sind.
Frachtkosten und Zahlungsbedingungen finden sich in der PDF Datei ganz oben.
Falls noch fragen sind stehe ich auch diesmal gerne zur Verfügung.
Zum Thema Öl
Ich weiß ja nun nicht was Ihr für euer Öl bezahlt, und wo Ihr es kauft.
Ich kann euch aber auf Öl günstige Preise anbieten.
Am besten Ihr schaut mal in die Preisliste.
Diese findet Ihr hier:
KLICK (PDF Format)
Falls jemand Interesse hat kann er sich ja bei mir melden um näheres zu besprechen.
Übrigens für die großen: Ab 800 Liter kommt ein Tankwagen.
Mindestabnahme sind 20 Liter
Versand für das Öl ist DEUTSCHLANDWEIT FREI HAUS!
Bei dem Ölhersteller handelt es sich um einen großen Namhaften Hersteller.
Für weitere Fragen stehe ich auch hier sehr gerne zur Verfügung!
Bester Gruß,
Mike
Biete Öl und Reifen für eure Fahrzeuge
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom
Hallo,
das ist alles zu finden unter http://www.ARANS.de
FAlls weitere Fragen bestehen antworte ich gerne.
Bester Gruß
das ist alles zu finden unter http://www.ARANS.de
FAlls weitere Fragen bestehen antworte ich gerne.
Bester Gruß
Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)
Die Anbieter von Inhalten auf Websites müssen sich kenntlich machen – das gilt insbesondere fürs Impressum. Mit dem "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)", das das Teledienstegesetz (TDG) ausweitet, wird alles ein wenig strenger gefasst. Seit dem 1. Januar 2002 sind die hier beschriebenen Angaben erforderlich. Diese Regelungen betreffen die meisten Websites von Unternehmern und freien Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Apotheker.
Grundsätze
Die Anbieter von Inhalten übers Web müssen sich nach der Ausweitung des Teledienstegesetzes (TDG) mit dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) zum 1. Januar 2002 in noch größerem Rahmen als bisher ausweisen. Das betrifft insbesondere das Impressum (Zuständigkeiten) und die Angaben zur Umsatzsteuer, aber auch die Definition von Berufsbezeichnungen wie "Rechtsanwalt" oder "Attorney" - eine reichlich abstruse Forderung, die der Gesetzgeber aber verpflichtend vorgesehen hat.
Diensteanbieter müssen die untenstehenden Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Erforderliche Angaben im Impressum
Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich E-Mail-Adresse.
Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt.
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer.
In Fällen, in denen der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer.
Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten und Apothekern sind darüber hinaus die folgende Angaben zwingend erforderlich:
a) die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Sicher ????
Die Anbieter von Inhalten auf Websites müssen sich kenntlich machen – das gilt insbesondere fürs Impressum. Mit dem "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)", das das Teledienstegesetz (TDG) ausweitet, wird alles ein wenig strenger gefasst. Seit dem 1. Januar 2002 sind die hier beschriebenen Angaben erforderlich. Diese Regelungen betreffen die meisten Websites von Unternehmern und freien Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Apotheker.
Grundsätze
Die Anbieter von Inhalten übers Web müssen sich nach der Ausweitung des Teledienstegesetzes (TDG) mit dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) zum 1. Januar 2002 in noch größerem Rahmen als bisher ausweisen. Das betrifft insbesondere das Impressum (Zuständigkeiten) und die Angaben zur Umsatzsteuer, aber auch die Definition von Berufsbezeichnungen wie "Rechtsanwalt" oder "Attorney" - eine reichlich abstruse Forderung, die der Gesetzgeber aber verpflichtend vorgesehen hat.
Diensteanbieter müssen die untenstehenden Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Erforderliche Angaben im Impressum
Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich E-Mail-Adresse.
Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt.
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer.
In Fällen, in denen der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer.
Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten und Apothekern sind darüber hinaus die folgende Angaben zwingend erforderlich:
a) die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Sicher ????
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !

Hallo,
wenn du unter http://www.arans.de auf Impressum gehst, sind doch alle verlangten Informationen da. Oder haben wir etwas übersehen?
Wenn ja, kläre mich doch bitte auf. Ich finde jedenfalls alles aus dem von dir geposteten Text auf der Seite wieder.
Bester Gruß
wenn du unter http://www.arans.de auf Impressum gehst, sind doch alle verlangten Informationen da. Oder haben wir etwas übersehen?
Wenn ja, kläre mich doch bitte auf. Ich finde jedenfalls alles aus dem von dir geposteten Text auf der Seite wieder.
Bester Gruß