Hallo,
am 12.1.2004 habe ich mir einen Gebrauchtwagen gekauft. Nun ist die Kupplung kaputt und muss laut Werkstatt komplett ausgewechselt werden. Der Händler weigert sich natürlich, seine Gewährleistungspflicht zu erfüllen, da es sich wie er sagt, um ein Verschleißteil handele.
Habe ich da Chancen??
Viele Grüße
Tim
Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht
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