Hey leute,
hab einen Renault Clio , ca 1 3/4 Jahre alt.
Getriebe wurde ausgetauscht, unser verkauefer sagt,wir
haben anspruch auf neugetriebe, das auto wurde jedoch im hamburg repariert, und wir bekamen nur einen austauschgetriebe.
Weiss jemand darüber bescheid,ob uns nun ein Neugetriebe zusteht ?
Mfg
W3bhackz
Renault Garantie / Renault Garantiebedingungen
Moderatoren: Erik.Ode, Auto-Chris, ulliB, tom
1) Austauschgetriebe = Neugetriebe
2) Im Rahmen von Garantie / Gewährleistung / Kulanz sind immer Austauschteile zu verbauen. ( Preisvorteil )
3) Neuteil : Neues Bauteil, keine Rücknahme des Altteiles, Keine Gutschrift des Altteilwertes !!!!!
Austauschteil : Im allgemeinen Neuteil, Rücknahme des Altteiles UND Gutschrift des Altteilwertes, darum ist der Preis geringer.
2) Im Rahmen von Garantie / Gewährleistung / Kulanz sind immer Austauschteile zu verbauen. ( Preisvorteil )
3) Neuteil : Neues Bauteil, keine Rücknahme des Altteiles, Keine Gutschrift des Altteilwertes !!!!!
Austauschteil : Im allgemeinen Neuteil, Rücknahme des Altteiles UND Gutschrift des Altteilwertes, darum ist der Preis geringer.
Wir haben gar nix bezahlt,weil es ja noch unter garantie lief,und wir somit auch KEINE gutschrift bekommen haben.tdi hat geschrieben:1) Austauschgetriebe = Neugetriebe
2) Im Rahmen von Garantie / Gewährleistung / Kulanz sind immer Austauschteile zu verbauen. ( Preisvorteil )
3) Neuteil : Neues Bauteil, keine Rücknahme des Altteiles, Keine Gutschrift des Altteilwertes !!!!!
Austauschteil : Im allgemeinen Neuteil, Rücknahme des Altteiles UND Gutschrift des Altteilwertes, darum ist der Preis geringer.
Und das altteil war/ist kaputt.(wird im Renault-Werk repariert, und die werden das dann warscheinlich wieder anderswo verwerten....)
Ab wann bekommt man denn ein Neuteil ?3) Neuteil : Neues Bauteil, keine Rücknahme des Altteiles, Keine Gutschrift des Altteilwertes !!!!!
achja:wie lange hat das austauschgetriebe denn nun garantie ?
Mfg
W3bhackz
Renault Garantie / Renault Garantiebedingungen
Hi W3bhackz,
hier kannst du die Renault Garantiebedingungen nachlesen:
24 Monate Garantie ohne Kilometerbegrenzung ab Erstzulassung 1. November 2001
24 Monate Mobilität ab Erstzulassung 1. November 2001
12 Monate Garantie für Ersatzteile und Reparaturen
12 Jahre Durchrost-Garantie für PKW
12 Jahre Garantie gegen Durchrostung für Nutzfahrzeuge ausgenommen Renault Master (6 Jahre)
3 Jahre Lack-Garantie
hier kannst du die Renault Garantiebedingungen nachlesen:
24 Monate Garantie ohne Kilometerbegrenzung ab Erstzulassung 1. November 2001
24 Monate Mobilität ab Erstzulassung 1. November 2001
12 Monate Garantie für Ersatzteile und Reparaturen
12 Jahre Durchrost-Garantie für PKW
12 Jahre Garantie gegen Durchrostung für Nutzfahrzeuge ausgenommen Renault Master (6 Jahre)
3 Jahre Lack-Garantie
Laß dich nicht verarschen
Ich habe seit zwei Jahren Probleme mit Renault und Renault mir den Kunden - wie man zum Beispiel in Auto Motor Sport nachlesen konnte. Garantie - in den ersten zwei Jahren heißt, dass Du Anspruch auf Ersatz und Reparatur hast. Vor allem mit den Folgereparaturen, zu denen es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommen wird. Die Renault-Werkstätten / -Niederlassungen, die Händler und Renault-Deutschland benutzen dabei gern ihre Kunden als Spielball zwischen den Parteien. Brauchst Du Hilfe, melde Dich. Gruß Thomas
Wohne in Berlin
-
- Mitglied
- Beiträge: 5
- Registriert: 18.01.2005, 10:11
So Aus dem Renault Benutzer Handbuch Garantie:
Richtlinien zu Reparatur im Rahmen der Neufahrzeug-Garantie
Richtlinie A1 3-1: Austauschteile bei Neufahrzeug-Garantie
Es dürfen nur Renault Originalteile, Austauschteile oder Identteile in der Garantie verwandt werden. Der Einbau von MOTRIO-Teilen ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist dies nur mit einer Freigabe der Garantieabteilung der RND möglich.
und ...
Richtlinie A1 3-6: Ausgetauschte Teile innerhalb der
Neuwagen-Garantie
Die ausgetauschten Teile werden Eigentum der RND, wenn der Kunde auf sein Eigentum verzichtet.
Hoffe das hilft Euch
GreeTzzzZ
PillePalle[/u]
Richtlinien zu Reparatur im Rahmen der Neufahrzeug-Garantie
Richtlinie A1 3-1: Austauschteile bei Neufahrzeug-Garantie
Es dürfen nur Renault Originalteile, Austauschteile oder Identteile in der Garantie verwandt werden. Der Einbau von MOTRIO-Teilen ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist dies nur mit einer Freigabe der Garantieabteilung der RND möglich.
und ...
Richtlinie A1 3-6: Ausgetauschte Teile innerhalb der
Neuwagen-Garantie
Die ausgetauschten Teile werden Eigentum der RND, wenn der Kunde auf sein Eigentum verzichtet.
Hoffe das hilft Euch
GreeTzzzZ
PillePalle[/u]