Hi
Ich hatte mir vor einen Jahr einen Honda CRV neu gekauft,da bekamm ich diesen Bescheid:
26605 AURICH Kraftfahrzeugsteuer
Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen xxxxxxx ist nach § 3 b KraftStG für die Zeit vom 07.08.2003 bis 31.12.2005 steuerbefreit. Die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005. Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung nicht ausgeschöpft wird (§ 3 b Abs. 1 und 2 KraftStG). Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
26582 Aurich PF 12 60 Telefon (04941) 175-0 Telefax (04941) 175-152
Das Finanzamt (Finanzkasse) hat folgende Konten: Konto-Nr.: Kreditinstitut: BLZ:
28501514 BBK Oldenburg 280 000 00
90001 Spk Aurich-Norden 283 500 00
Jetzt nach einen Jahr habe ich den Wagen auf Erdgas umrüsten lassen,kann jetzt also beides Fahren,werde natürlich lieber weiter Erdgas für 61 Cent das Kilo bezahlen,ich brauche jetzt in reinen Stadtverkehr ca 8,5 kg Gas vorher waren es 10,5 bis 11 Liter Super.
Nach der änderung bekamm ich jetzt diesen bescheid:
Finanzamt Aurich Aurich 23.12.2004 Bescheid Kraftfahrzeugsteuer
I
Festsetzung
Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 2 135,00
Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Steuer wird für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xxxxxxx
festgesetzt:
für die Zeit ab 07.12.2004 auf
jährlich
Abrechnung (Stichtag 14.12.2004) 135,00
Steuer für die Zeit vom 07.12.2004 bis 06.12.2005
davon bereits getilgt 0,00
Bitte zahlen Sie spätestens am 27.01.2005 135,00
und künftig jährlich 135,00
spätestens am 07.12.
Grundlagen der Festsetzung
Fahrzeugart Personenkraftwagen Erstzulassung am 07.08.2003
Antriebsart Otto
Hubraum 1998 cm3
Schadstoffschlüssel 44 (Fahrzeugpapiere Ziff. 1, Stellen 5 und 6) Steuersatz
je angefangene 100 cm3 6,75 € nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG
Erläuterungen
Wenn Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge mittels Lastschrifteinzug abgebucht. Anderenfalls zahlen Sie bitte auf eines der unten angegebenen Konten.
Das Finanzamt (Finanzkasse) hat folgende Konten: Konto-Nr.: Kreditinstitut: BLZ:
28501514 BBK Oldenburg 280 000 00
90001 Spk Aurich-Norden 283 500 00
Soll das heißen das ich jetzt nach Umrüstung auf umweltfreundlichen Erdgas zahlen soll und wenn ich es nicht gemacht hätte noch 1 Jahr Steuerfrei hätte fahren können?
Eher hätte ich ja wohl noch 2 Jahre extra Steuerfrei haben müßen oder? umweltfreundlicher kann man doch bald nicht fahren,Erdgas verbrennt doch rückstandslos.
Ist echt ein Hammer,kennt sich jemand da aus?
Steuer nach Gasumbau?
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Kfz-Steuer nach Gasumbau
Hi benno69,
also das man nach einem Gasumbau die gleiche Steuer zahlen muss wie bei einem Benziner ist mir klar, nur das die Steuerbefreiung wegfällt ist mir neu. Ich würde einfach mal in der Zulassungsstelle anrufen warum das so ist, oder ob hier eventuell ein Fehler passiert ist.
Bitte gebe uns in jedem Fall mal bescheid, was die in der Zulassungsstelle gesagt haben.
also das man nach einem Gasumbau die gleiche Steuer zahlen muss wie bei einem Benziner ist mir klar, nur das die Steuerbefreiung wegfällt ist mir neu. Ich würde einfach mal in der Zulassungsstelle anrufen warum das so ist, oder ob hier eventuell ein Fehler passiert ist.
Bitte gebe uns in jedem Fall mal bescheid, was die in der Zulassungsstelle gesagt haben.
Ich bin auf Montage,bin erst am Freirag wieder da,aber meine Frau ruft da Montag an(falls die überhaupt Arbeiten).
Es ist wahrscheinlich typisch Deutsch,da steht ja im Gesetzt das nach einer veränderung es neu berechnet wird,ob die nun zum guten ist,scheint egal.
Komisch ist ja,daß ich nach der Umrüstung ja noch umweltfreundler Fahre,als vorher mit einen ja noch fast neuen Auto.
Ohne diesen Umbau hätte ich 2 Jahre Steuerfrei fahren können,jetzt auf einmal so?
Es wäre ein Unding aber halt auch typisches Beamten Deutsch.
Ich will auf jedenfalll dran Denken euch auf zu klären.
Wenn man bei Google den Begriff"Kraftfahrzeugsteuergesetz" eingibt,kann man das Gesetzt schnell finden,ich werde da aber nicht schlau draus.
mfg
Es ist wahrscheinlich typisch Deutsch,da steht ja im Gesetzt das nach einer veränderung es neu berechnet wird,ob die nun zum guten ist,scheint egal.
Komisch ist ja,daß ich nach der Umrüstung ja noch umweltfreundler Fahre,als vorher mit einen ja noch fast neuen Auto.
Ohne diesen Umbau hätte ich 2 Jahre Steuerfrei fahren können,jetzt auf einmal so?
Es wäre ein Unding aber halt auch typisches Beamten Deutsch.
Ich will auf jedenfalll dran Denken euch auf zu klären.
Wenn man bei Google den Begriff"Kraftfahrzeugsteuergesetz" eingibt,kann man das Gesetzt schnell finden,ich werde da aber nicht schlau draus.
mfg
Es ist im moment sogar so,daß ich von Euro 4 auf Euro 3 zurück gestuft werde.
Es muß erst über mein Wagen,also den Honda CRV ein neues Gutachten erstellt werden,dann werde ich wieder auf Euro 4 gestuft,dies passiert wohl im Januar,ist doch echt typisch Deutschlanfd oder
Wegen der Steuer bin ich auch noch dran,der da Ahnung hat ,ist bis Januar im Urlaub.
Normalerweise müßte ich ja sogar Euro 5 haben wenn es die gibt,aber sche.. drauf,daß mit der Steuer ist da ärgerlicher,echt was für ein Blödsinn,daß Gesetz ist wahrscheinlich von 1970 und dies zählt jetzt für mein umgebautes Auto auf Gas
.
Da fällt mir echt nichts mehr ein
Es muß erst über mein Wagen,also den Honda CRV ein neues Gutachten erstellt werden,dann werde ich wieder auf Euro 4 gestuft,dies passiert wohl im Januar,ist doch echt typisch Deutschlanfd oder
Wegen der Steuer bin ich auch noch dran,der da Ahnung hat ,ist bis Januar im Urlaub.
Normalerweise müßte ich ja sogar Euro 5 haben wenn es die gibt,aber sche.. drauf,daß mit der Steuer ist da ärgerlicher,echt was für ein Blödsinn,daß Gesetz ist wahrscheinlich von 1970 und dies zählt jetzt für mein umgebautes Auto auf Gas
Da fällt mir echt nichts mehr ein