Als Fussgänger nass geworden!!!

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maildieb
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Als Fussgänger nass geworden!!!

Beitrag von maildieb »

Mir ist gestern Abend(ca.23Uhr) folgendes passiert,bin mit dem Rad(mit Beleuchtung) auf einem Fahrradweg unterwegs gewesen und da es am regnen war,kommt es schonmal vor, das sich Pfützen bilden :lol: .Dann ist neben mir ein Auto vorbei gefahren und durch eine dieser Pfützen gefahren und ich war von oben bis unten dreckig und nass.Hätte dieser Fahrer nicht ausweichen können?Da die Strassen voll kommen leer waren und er mich ja eigentlich gesehen haben musste.Kann ich diesen Fahrer jetzt anzeigen,da ich Kennzeichen,Automarke und Farbe des wagens habe.
Wollte mich erstma hier schlau machen,da ich ansonsten wie ein begossener Pudel da stehe :cry: .Bedanke mich für jede Antwort und wünsche euch schöne Feiertage,wenn man sich nicht mehr lesen sollte.
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Erik.Ode
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Aussage gegen Aussage

Beitrag von Erik.Ode »

Ja, kannst du. Hast du Zeugen ????
Da fangen nämlich die Probleme an. Aussage gegen Aussage.

Aber mal ehrlich, glaubst du, der Pkw-Fahrer hat dich absichtlich nass gemacht ?
Oder ist er evt. nur unaufmerksam gewesen ???

Sind dir schon mal Fehler passiert ???

Mir schon !

Aber zu unserer deutschen Mentalität gehört wohl, daß jeder angezeigt werden muß.

Dann gehe zu deinem Polizeirevier und zeige den Fahrer an.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
maildieb
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Beitrag von maildieb »

Nein,habe keinen Zeugen,die Strasse war vollkommen leer.Nur der/die Fahrer/in und ich.Lohnt sich das überhaupt?Was bekomme ich ersetzt?Fröhliche Weihnachten... :)
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Erik.Ode
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Reinigungskosten

Beitrag von Erik.Ode »

Also zuerst mußt du unterscheiden zwischen der Ordnungswidrikeitenanzeige und deiner zivilrechtlichen Forderungen. Hier: Reinigung der Kleider.

Die Owi-Anzeige muß nicht zwangsläufig gestellt werden.
Eine Halterauskunft kannst du bei der Zulassungsstelle bei berechtigtem Interesse auch so bekommen.

Ob du eine Chance hast ? Kann man so nicht beantworten. Das kommt auch auf den Halter/Fahrer drauf an.
Stellt er sich quer und behauptet, daß er dich nicht "beschmutzt" hat, dann steht hier Aussage gegen Aussage.
Dann dürftest du ihm sein "Fehlverhalten" nicht nachweisen können und bleibst auf deinen Reinigungskosten sitzen.

Mal eine persönliche Frage:
Geht es dir wirklich um die Reinigungskosten ( ca. 4,50 Euro pro Waschgang ), oder ärgert es dich nur, daß er dich evt. übersehen hat ???
Gruß Erik.Ode
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Erik.Ode
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Rechte als Mod

Beitrag von Erik.Ode »

So, nun nehme ich mal wieder meine Rechte als Mod in Anspruch.
Das Thema scheint an dieser Stelle auszuarten.
Deshalb werde ich, bis zu meiner letzten Aussage vom 24.12.2004, 15:20, alle weiteren postings löschen und schließen. Ich hoffe, daß wieder Frieden einkehrt.

Als Hinweis: Auch mein posting vom 25.12.2004, 20:00, das etwas schärfer formuliert war, wird gelöscht.

Damit will ich kein Mitglied zensieren, sondern hoffe, daß wir alle wieder zu etwas mehr Sachlichkeit zurückkehren.

Zumal der Verfasser der Eingangsfrage sich nicht mehr gemeldet hat.


Seid lieb zueinander !!!
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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