Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was hab ich zu erwarten?

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Lady
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Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was hab ich zu erwarten?

Beitrag von Lady »

Hallo,

hier mal einen kurze Schilderung meines Falles:
Ich wurde vorgestern von der Polizei mit meiner Aprilia RS50 Extrema angehalten. Nachdem der Polizist sie Probegefahren hatte wurde sie sofort sichergestellt. Der Grund hierfür: Sie ist als 50er eingetragen und fährt läut Messung der Polizei 86km/h. Schöne scheiße, aber was soll man machen.
Mein Problem ist halt ich hab noch Probezeit - aber die schon Verlängert (d.h. ich habe schon eine Nachschulung). Das einzige was an der Aprilia nicht Verkehrgerecht ist, ist das eine Hülse im Auspuff fehlt. Jetzt wollen Sie das Ding wahrscheinlich sogar zum TÜV geben um ein Gutachten anfertigen zu lassen. Ich mein man kanns auch übertreiben.
Was meint ihr was erwartet mich an Strafe?
Danke schonmal im voraus für euere Antworten. Freu mich über jede Hife.

Liebe Grüße Kathrin
Dom-Mechanics

Beitrag von Dom-Mechanics »

Auf jeden fall eine Saftige , aber so scherze wie
Das einzige was an der Aprilia nicht Verkehrgerecht ist, ist das eine Hülse im Auspuff fehlt
sollte man sich eben nicht erlauben wenn man schon in der verlängerung der Probezeit ist.



ciao , Dominik
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Lady hat geschrieben:läut Messung der Polizei 86km/h.


Haben die einen mobilen Rollenmeßstand dabei gehabt ? ( War der Vorfall in NRW ???)
Lady hat geschrieben:Ich mein man kanns auch übertreiben.
Wo bitte liegt hier die Übertreibung ? Sollte eine Straftat vorliegen, dann ist die Polizei verpflichtet, alle Beweise ( Sicherstellung des Roller für ein technisches Gutachten ) zu sichern.
Da hat die Polizei keinen Spielraum.

Und jetzt mal Butter bei die Fische; 86 Km/h fährt kein Roller ab Werk, oder ???
Gruß Erik.Ode
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Lady
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Beitrag von Lady »

Die Geschwindigkeit des Mopeds haben sie mit dem Laser festgestellt. Komme aus Bayern. Mit "man kanns auch übertreiben" meinte ich auch die weiteren Reaktionen des Polizeibeamten um 22:00 Uhr am Sonntag die Leute auf dem Handy anzurufen finde ich schlichtweg eine Unverschämtheit. Man sollte echt die Kirche im Dorf lassen. Würde ja die Aufruhe verstehen, wenn ich einen Unfall gebaut hätte oder zu schnell geafhren wäre - aber nichts der gleichen - bin ganz normal gefahren. Naja ist wahrscheinlich besser, dass sie mich jetzt erwischt haben - gar nicht auszudenken was wäre wenn mit dem Moped was passiert wäre.

Weis jemand in welcher Höhe (Geldstrafe und Führerscheinentzug) die Strafe ausfallen könnte?
Dom-Mechanics

Beitrag von Dom-Mechanics »

Lady hat geschrieben: gar nicht auszudenken was wäre wenn mit dem Moped was passiert wäre.
Genau daran solltesn du denken! Und dich nicht zu sehr über die Polizei aufregen ich bin auch kein Fan der Polizei aber machmal ist es besser ein Denkzettel zu bekommen bevor es zu Spät ist.


ciao , Dominik
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Lady hat geschrieben:Mit "man kanns auch übertreiben" meinte ich auch die weiteren Reaktionen des Polizeibeamten um 22:00 Uhr am Sonntag die Leute auf dem Handy anzurufen finde ich schlichtweg eine Unverschämtheit.
Ich glaube, du hast immer noch nicht verstanden, was ich meinte.

Liegt eine Straftat vor ( z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis ), dann hat die Polizei keinen Ermessensspielraum. Sie ist dazu verplichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Beweise für ein Strafverfahren zu sichern. Dazu gehört z.B. auch eine Sicherstellung um 22.00 Uhr.
Egal ob es schneit oder Heiligabend ist.

Es gibt nur wenige Ausnahmen. In einigen Bundesländern gibt es z. B. Absprachen mit der Staatsanwaltschaft, daß auf solche Sicherstellungen verzichtet werden kann, wenn das Gutachten mehr kosten würde als der Roller noch wert ist.
Da würde man ausschließlich auf das Messergebnis mittels Laser zurückgreifen.

In deinem geschilderten Fall kann ich keine Ausnahme erkennen.

Nun verstanden ???

Eine Bestrafung kann unterschiedlich ausfallen. Befrage doch mal einen RA dazu.
Gruß Erik.Ode
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