ich hab mal eine sehr dringende frage:
darf man in einer fußgängerzone grundsätzlich parken?
konkretes problem:
in der innenstadt ist ein bereich als fußgängerzone ausgeschildert. darin befindet sich ein abgegrenzter bereich an dem ein schild "zufahrt IHK frei" steht. ich als teilnehmer eines ihk-lehrganges habe dort geparkt und auch das schild in der frontscheibe gehabt, auf dem ich als ihk-teilnehmer ausgewisen bin.
jetzt bekomm ich einene bußgeldbescheid, in dem steht, dass ich eine ordnungswidrigkeit begangen habe, weil ich in einer fußgängerzone geparkt habe.
ist das zulässig oder sollte ich in widerspruch gehen??
zeit.
janni
bitte um schnelle antwort, habe nur eine woche für den widerspruch
parken in fußgängerzone -DRINGEND
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Fußgängerzone
Hallo,
wenn da nur Zufahrt gestanden hat, dann ist das Parken nicht erlaubt.
In Fußgängerzonen ist das Parken grundsätzlich nicht erlaubt.
Das für die IHK die Zufahrt erlaubt ist, bedeutet dann wohl nur, daß ein Be- u. Entladen ( z.B. Prospekte o.ä. ) erlaubt ist.
wenn da nur Zufahrt gestanden hat, dann ist das Parken nicht erlaubt.
In Fußgängerzonen ist das Parken grundsätzlich nicht erlaubt.
Das für die IHK die Zufahrt erlaubt ist, bedeutet dann wohl nur, daß ein Be- u. Entladen ( z.B. Prospekte o.ä. ) erlaubt ist.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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