Ich wurde letztends mit angeblich 60 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Minus die 3 km/h Toleranz also 27 drüber. Das ganze mit einer mobilen anlage, schätze mal Laserpistole. Habe aber niemanden gesehen, war demnach auch überascht, als der Brief kam.
Das ganze bedeutet jetzt für mich 60€ Bussgeld und 3 Punkte. Ich fahre einen Opel Corsa B, ich habe es nochmal ausprobiert, ich schaffe an der Stelle, wo gemessen wurde gar keine 60 km/h, da sich die Messstelle grade mal 25 m hinter einer engen Kurve befindet. Außerdem ist dort auch eine Grundschule, deswegen fahre ich dort immer angemessen. Ich war auf keinen fall zu schnell. Hab leider keine Zeugen.
Würde daher gerne das Messprotokoll einsehen, was ich aber ohne Anwalt nicht bekomme. Meine Rechtschutzversicherung hat einen Selbstkostenbeitrag von 100 €. Also 40 € mehr als das Bussgeld. Lohnt es sich da jetzt überhaupt zum Anwalt zu gehen?
Immerhin sind 90% der Messungen falsch oder unzureichend (Frontal21 auf ZDF vom 19.10). Was soll ich nun machen?
zu schnell in 30er zone
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Re: zu schnell in 30er zone
Schwer zu sagen! Wenn Du noch in der Probezeit bist, würde ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Falls Du nicht in der Probezeitbist, dann würde ich das Bussgeld zahlen und fertig. Spart eine Menge Zeit und Ärger. Beim nächsten Mal einfach auf die zulässige Geschwindigkeit achten.CorsaB hat geschrieben:Ich wurde letztends mit angeblich 60 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Minus die 3 km/h Toleranz also 27 drüber. Das ganze mit einer mobilen anlage, schätze mal Laserpistole. Habe aber niemanden gesehen, war demnach auch überascht, als der Brief kam.
Das ganze bedeutet jetzt für mich 60€ Bussgeld und 3 Punkte. Ich fahre einen Opel Corsa B, ich habe es nochmal ausprobiert, ich schaffe an der Stelle, wo gemessen wurde gar keine 60 km/h, da sich die Messstelle grade mal 25 m hinter einer engen Kurve befindet. Außerdem ist dort auch eine Grundschule, deswegen fahre ich dort immer angemessen. Ich war auf keinen fall zu schnell. Hab leider keine Zeugen.
Würde daher gerne das Messprotokoll einsehen, was ich aber ohne Anwalt nicht bekomme. Meine Rechtschutzversicherung hat einen Selbstkostenbeitrag von 100 €. Also 40 € mehr als das Bussgeld. Lohnt es sich da jetzt überhaupt zum Anwalt zu gehen?
Immerhin sind 90% der Messungen falsch oder unzureichend (Frontal21 auf ZDF vom 19.10). Was soll ich nun machen?
Re: zu schnell in 30er zone
CorsaB hat geschrieben: einer mobilen anlage, schätze mal Laserpistole.
Woher weißt du, daß es eine mobile Anlage war , bzw. warum vermutest du das Lasermeßverfahren ?
CorsaB hat geschrieben:Würde daher gerne das Messprotokoll einsehen,
Steht auf dem Anhörungsbogen als Beweismittel: Laser ?
Der Bericht ist sehr ungenau ! Es ist immer der Einzellfall zu prüfen.CorsaB hat geschrieben:(Frontal21 auf ZDF vom 19.10). Was soll ich nun machen?
Zur Info: http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... highlight=
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Dann ist es ein Beweisfoto. Meßprotokoll wäre beim Lasern vorhanden.
Das Foto kannst du einsehen, ist dein gutes Recht. Dann müßte man mal schauen, ob auf dem Foto der Fahrer gut zu erkennen ist oder ob auf dem Foto ein zweites Fahrzeug ist oder ob im Hintergrund ein Garagentor zu sehen ist oder .............
Das wären dann Ansatzpunkte, wo du gegen vorgehen könntest.
Einspruch würde ich erst einlegen, wenn du einen begründeten Verdacht hättest, daß das Meßverfahren wegen o.g. Gründen nicht fehlerfrei gewesen sein kann.
Zunächst würde ich nur die Pflichtangaben ( Personalien etc. ) beantworten und darum bitten die Beweismittel einsehen zu dürfen.
Das Foto kannst du einsehen, ist dein gutes Recht. Dann müßte man mal schauen, ob auf dem Foto der Fahrer gut zu erkennen ist oder ob auf dem Foto ein zweites Fahrzeug ist oder ob im Hintergrund ein Garagentor zu sehen ist oder .............
Das wären dann Ansatzpunkte, wo du gegen vorgehen könntest.
Einspruch würde ich erst einlegen, wenn du einen begründeten Verdacht hättest, daß das Meßverfahren wegen o.g. Gründen nicht fehlerfrei gewesen sein kann.
Zunächst würde ich nur die Pflichtangaben ( Personalien etc. ) beantworten und darum bitten die Beweismittel einsehen zu dürfen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Ich habe in meiner Stellungnahme die Pflichtangaben beantwortet sowie darum gebeten, die Beweismittel einsehen zu dürfen. Heute kam dann die Antwort, in der stand, dass meine "vorgebrachte Äußerung nicht vom o.g. Tatvorwurf entlastet".
Insgesamt müßte ich jetzt 60 € Bußgeld sowie 25,60 € (ein Witz) Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ganze war am 30.09.04 passiert, wäre also am 30.12 verjährt, oder irre ich mich da?
Dem Anwalt kann ich es nicht übergeben, da ich nicht sicher bin, ob der es überhaupt annimmt. Eine Rechtschutzversicherung haben wir, aber nur mit 150 € Selbstbeteiligung.
Habe ich da noch irgendeine Chance oder muss ich jetzt zahlen?
Insgesamt müßte ich jetzt 60 € Bußgeld sowie 25,60 € (ein Witz) Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ganze war am 30.09.04 passiert, wäre also am 30.12 verjährt, oder irre ich mich da?
Dem Anwalt kann ich es nicht übergeben, da ich nicht sicher bin, ob der es überhaupt annimmt. Eine Rechtschutzversicherung haben wir, aber nur mit 150 € Selbstbeteiligung.
Habe ich da noch irgendeine Chance oder muss ich jetzt zahlen?
Die Verjährung müßte am 29.12.04 sein.
Verstehe ich dich richtig; du hast um Einsicht des Beweisfotos gebeten und gleich einen Sachverhalt zum Tatvorwurf geschrieben ? Dann macht die Einsichtnahme des Fotos doch keinen Sinn. Mit dem Foto hätte man evt. einen Ansatzpunkt für einen Widerspruch gehabt. ( kommt selten vor, ist aber nicht unmöglich )
Jetzt sieht es schlecht aus und du könntest wohl nur noch vor Gericht gehen. Nach deinen Schilderungen würde ich aber davon abraten. Eine abschließenden Beurteilung kann dir aber nur ein RA geben.
P.S.:
Was hast du denn in die Stellungnahme geschrieben ?
Verstehe ich dich richtig; du hast um Einsicht des Beweisfotos gebeten und gleich einen Sachverhalt zum Tatvorwurf geschrieben ? Dann macht die Einsichtnahme des Fotos doch keinen Sinn. Mit dem Foto hätte man evt. einen Ansatzpunkt für einen Widerspruch gehabt. ( kommt selten vor, ist aber nicht unmöglich )
Jetzt sieht es schlecht aus und du könntest wohl nur noch vor Gericht gehen. Nach deinen Schilderungen würde ich aber davon abraten. Eine abschließenden Beurteilung kann dir aber nur ein RA geben.
P.S.:
Was hast du denn in die Stellungnahme geschrieben ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Das Foto hab ich gleich beim ersten Mal mitgeschickt bekommen. Hab geschrieben, dass ich an der Stelle, wo ich geblitzt worden bin, niemals 60 km/h schnell sein könnte, weil diese Stelle 20 m hinter einer Kurve liegt, und ich nur einen Opel Corsa fahre.
Desweiteren bat ich um Einsicht in das Messprotokoll.
Desweiteren bat ich um Einsicht in das Messprotokoll.
Wenn ein Foto vorhanden ist, dann gibt es kein Meßprotokoll.
Die einzige Chance wäre, daß die Meßbeamten/Angestellten einen Fehler beim Ausmessen, bzw. beim Aufstellen des Radargerätes gemacht haben.
Die Beweisführung/Einsichtnahme könnte aber nur auf ein Gerichtverfahren hinauslaufen.
Nochmals zur Erklärung: Meßprotokoll beim Lasern- dort wird ein Zeuge/Schriftführer und ein Meßbeamter/Angestellter aufgeführt.
Der Standort wird auf einer Skizze mit Maßangaben notiert.
Beim Radargerät gibt es verschiedene Möglichkeiten. Auch hier ist eine Skizze des Aufstellortes vorhanden. Dort ist dann aber i.d.R. nur eine Person für das ordnungsgemäße Aufstellen verantwortlich.
Erspare dir den Ärger. Die Gerichte folgen i.d.R. den Aussagen der Anzeigenden. Fehlermessungen bei Radargeräten sind möglich, aber die Beweisführung ist fast unmöglich.
Deine Aussage "weil diese Stelle 20 m hinter einer Kurve liegt, und ich nur einen Opel Corsa fahre" ist auch etwas unglücklich gewählt.
Das wird mit Sicherheit als Schutzbehauptung bzw. als irrelevant eingestuft.
Um deine These zu beweisen, müßtest du theoretisch einen Gutachter beauftragen, der mit deinem Fahrzeug, unter den gleichen Bedingungen wie am Tattag, die Strecke abfährt.
Du siehst also - der Aufwand steht nicht im Verhältnis zur Strafe.
Die einzige Chance wäre, daß die Meßbeamten/Angestellten einen Fehler beim Ausmessen, bzw. beim Aufstellen des Radargerätes gemacht haben.
Die Beweisführung/Einsichtnahme könnte aber nur auf ein Gerichtverfahren hinauslaufen.
Nochmals zur Erklärung: Meßprotokoll beim Lasern- dort wird ein Zeuge/Schriftführer und ein Meßbeamter/Angestellter aufgeführt.
Der Standort wird auf einer Skizze mit Maßangaben notiert.
Beim Radargerät gibt es verschiedene Möglichkeiten. Auch hier ist eine Skizze des Aufstellortes vorhanden. Dort ist dann aber i.d.R. nur eine Person für das ordnungsgemäße Aufstellen verantwortlich.
Erspare dir den Ärger. Die Gerichte folgen i.d.R. den Aussagen der Anzeigenden. Fehlermessungen bei Radargeräten sind möglich, aber die Beweisführung ist fast unmöglich.
Deine Aussage "weil diese Stelle 20 m hinter einer Kurve liegt, und ich nur einen Opel Corsa fahre" ist auch etwas unglücklich gewählt.
Das wird mit Sicherheit als Schutzbehauptung bzw. als irrelevant eingestuft.
Um deine These zu beweisen, müßtest du theoretisch einen Gutachter beauftragen, der mit deinem Fahrzeug, unter den gleichen Bedingungen wie am Tattag, die Strecke abfährt.
Du siehst also - der Aufwand steht nicht im Verhältnis zur Strafe.
Gruß Erik.Ode
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