Verkauf eines Gebrauchtwagens
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Verkauf eines Gebrauchtwagens
habe einen gebrauchtwagen verkauft, 10 Jahre alt und über 220 tausend gelaufen. der käufer hat eine probefahrt gemacht. jetzt rief er an und will vom kaufvertrag zurücktreten, weil er in einer werkstatt war und für einen vergaser 600 euro zahlen müsste. (der verkaufspreis war 3000 euro). kann er das? im vertrag habe ich reingeschrieben: wie gesehen so gekauft.
Autoverkauf von Privat zu Privat
Hi kaajaa,
lies mal hier:
Unter http://www.kfz-auskunft.de/formulare/au ... ertrag.pdf findet man einen Kaufvertrag, so wie er aussehen sollte, um aus der Sachmängelhaftung herauszukommen.
lies mal hier:
Man sollte einen vorgefertigten Kaufvertrag verwenden, der jegliche Gewährleistung ausschließt.Beim Verkauf von Privat zu Privat ändert sich nichts. Da kann die Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen werden "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "
Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)
Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" - oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245). Quelle: Garantiezeit.de
Unter http://www.kfz-auskunft.de/formulare/au ... ertrag.pdf findet man einen Kaufvertrag, so wie er aussehen sollte, um aus der Sachmängelhaftung herauszukommen.
Zuletzt geändert von tom am 11.12.2004, 11:43, insgesamt 3-mal geändert.
Keine Gewährleistung beim Privatverkauf
Hi kaajaa,
nein, so ein Zusatz ist sicherlich nicht von Bedeutung.
Derjenige der unseren Autokaufvertrag verwendet, gibt ganz klar zu erkennen, dass er ein Fahrzeug ohne Gewährleistung verkauft. Wenn dann ein Käufer ein Fahrzeug zurückgeben möchte kann er das nur tun, wenn eine Arglistige Täuschung vorliegt.
nein, so ein Zusatz ist sicherlich nicht von Bedeutung.
Derjenige der unseren Autokaufvertrag verwendet, gibt ganz klar zu erkennen, dass er ein Fahrzeug ohne Gewährleistung verkauft. Wenn dann ein Käufer ein Fahrzeug zurückgeben möchte kann er das nur tun, wenn eine Arglistige Täuschung vorliegt.