Ich bin freiberuflich tätig und fahre ein geleastes Auto. Der geldwerte Vorteil ist höher als die monatliche Leasingrate - da habe ich leider einen "Anfängerfehler" begangen. Insofern wollte ich jetzt ab nächstem Jahr ein Fahrtenbuch führen. Wie gehe ich dann mit der monatlichen Leasingrate um? Kann ich diese weiterhin als Ausgabe geltend machen? Was passiert mit dem sogenannten geldwerten Vorteil? Der ist in dem Fall dann irrelevant? Ich würde mich über Hilfe, was ich ab 1.1.2005 steuerlich zu beachten habe, sehr freuen.
Viele Grüße