Wer betrunken fährt und einen Unfall baut, kann seinen Kaskoschutz verlieren das ist den meisten Autofahrern klar. Doch Vorsicht bei, das kann auch beim Verleihen des Wagens passieren. Denn ist der Verleiher für den Autohalter erkennbar alkoholisiert, trägt der Autohalter auch die Konsequenz. Und das hieß im Fall vor dem LG Kassel: Die Kasko muss nicht zahlen.
(Az. 1 S 89/03)
Wer betrunken Auto fährt kann seinen Kaskoschutz verlieren
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