Hallo.
Ein Freund hat Freund B mit dem Auto von seinem Vater fahren lassen. Freund b ist ohne führerschein. Er ist aber nur 50-100 meter gefahren und dann erwischt worden.
Die polizisten sagten Freund er bekommt keine strafe wegen Fahrenlassen des freundes B, da er nicht der Halter ist, sondern der Vater und der wusste nix von. Kann eine strafe trotzdem kommen, wenn ja welche?
Und welche Strafe kann Freund B bekommen? ist 18 und macht schon Führerschein. Ersttäter.
MfG
THX
fahren ohne führerschein.
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Tagessatz
Hallo sony,
also der Halter wird wohl keine Strafe bekommen.
Freund B könnte einen Srafbefehl (Geldstrafe) in Höhe von 10 - 20 Tagessätzen bekommen und dann wird er wohl bis zum Abschluß des Verfahrens keine Prüfung ablegen dürfen.
Tagessatz = monatliches Einkommen : 30 x 10 bis 20.
So in etwa. Genauere Auskünfte dann bei seinem Anwalt !
P.S. ich nehme an, du bist der Sohn vom Halter und hast Freund B fahren lassen ????
Jetzt kommt es auf den Sachverhalt der Strafanzeige an. Wäre schon interessant, was die Polizisten so geschrieben haben.
Wenn Sie aber gesagt haben, daß nichts kommt, dann hast du wahrscheinlich Glück.
Sollte der Zeugenfragebogen kommen, dann lieber die Sache mit einem RA besprechen.
also der Halter wird wohl keine Strafe bekommen.
Freund B könnte einen Srafbefehl (Geldstrafe) in Höhe von 10 - 20 Tagessätzen bekommen und dann wird er wohl bis zum Abschluß des Verfahrens keine Prüfung ablegen dürfen.
Tagessatz = monatliches Einkommen : 30 x 10 bis 20.
So in etwa. Genauere Auskünfte dann bei seinem Anwalt !
P.S. ich nehme an, du bist der Sohn vom Halter und hast Freund B fahren lassen ????
Jetzt kommt es auf den Sachverhalt der Strafanzeige an. Wäre schon interessant, was die Polizisten so geschrieben haben.
Wenn Sie aber gesagt haben, daß nichts kommt, dann hast du wahrscheinlich Glück.
Sollte der Zeugenfragebogen kommen, dann lieber die Sache mit einem RA besprechen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
Was bedeutet "Einstellung" ?
Nach dem polizeilichen Ermittlungsverfahren wird der Sachverhalt an einen Staatsanwalt abgegeben.
Dieser kann dann z.B. einen Strafbefehl ( Geldstrafe ) erlassen.
Es wird schon etwas kommen. Ob nun nur eine Geldstrafe oder soziale Arbeitsstunden oder, oder, oder .............kann man pauschal nicht sagen.
Also eine Einstellung, im Sinne von " es passiert gar nichts", wird es wohl nicht geben.
Berichte dann mal, welches Strafmaß ausgesprochen wurde.
Nach dem polizeilichen Ermittlungsverfahren wird der Sachverhalt an einen Staatsanwalt abgegeben.
Dieser kann dann z.B. einen Strafbefehl ( Geldstrafe ) erlassen.
Es wird schon etwas kommen. Ob nun nur eine Geldstrafe oder soziale Arbeitsstunden oder, oder, oder .............kann man pauschal nicht sagen.
Also eine Einstellung, im Sinne von " es passiert gar nichts", wird es wohl nicht geben.
Berichte dann mal, welches Strafmaß ausgesprochen wurde.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
strafe
Also die Strafen:
Freund der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist: Einladung zu Gespräch mit Sozialpädagogin - solte sich gedanken machen welche strafen er für SICH angebracht hält zur Einstellung des Verfahrens(ohne gerichtsverhandlung).
100€ muss er zahlen , damit ist alles gegessen.(Zahlung an eine gemeinnützige Organisation)- keine sperrfrist.
ich( sohn vom halter- der ihn fahren lassen hat): bisher is nix gekommen.
vielen dank für die hilfe schon mal.
Freund der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist: Einladung zu Gespräch mit Sozialpädagogin - solte sich gedanken machen welche strafen er für SICH angebracht hält zur Einstellung des Verfahrens(ohne gerichtsverhandlung).
100€ muss er zahlen , damit ist alles gegessen.(Zahlung an eine gemeinnützige Organisation)- keine sperrfrist.
ich( sohn vom halter- der ihn fahren lassen hat): bisher is nix gekommen.
vielen dank für die hilfe schon mal.
