aber nicht in meinem (Sonder?)Fall.
Da ich meine Führerschein kurz vor dem Abgabetermin verloren hatte, unterschrieb ich am Tag der Führerscheinabgabe eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust beim Strassenverkehrsamt. Nachbeantragen könne ich ihn ja dann "demnächst", jetzt heisst es ja soweiso erstmal Bahn fahren.
Also wurde brav die dreimonatige Sperre (2 mal zu schnell unterwegs in Probezeit) abgesessen, um danach völlig euphorisch wieder mein Auto zu besteigen. Da kein Führerschein abzuholen war, weil verloren und irgendwann nachzubeantragen, erschien mir der erneute Weg zum Strassenverkehrsamt erstmal unsinnig - schliesslich war die Sperre ja abgelaufen. Sperre abgelaufen = Auto fahren ?
leider nein. Nach Ablauf der Sperre hatte ich meinen Führerschein sofort nachzubeantragen, inklusive eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Ganze 5 Tage später hatte ich dann das verhängnisvolle Rendevouz mit den Herren in grün..die mir dann nach Überprüfung der Personalien mitteilten : "Fahrzeug abstellen - sie fahren ohne Fahrerlaubnis".
shit happens...wegen eines Formfehlers sitze ich jetzt mächtig in der Klemme. 1 Jahr Freiheitsstrafe ? Deswegen ? Wäre das fair gegenüber jemandem der BEWUSST in der Sperrezeit Auto fährt ? Hat evltl. jemand einen Präzedenzfall parat ?
