Trunkenheit im Straßenverkehr

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carlo.boschetto
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Trunkenheit im Straßenverkehr

Beitrag von carlo.boschetto »

Hallo,

ich wurde bei einer normalen Verkehrskontrolle angehalten und da ich getrunken hatte(4 Weißbier), hatte ich einen Atemalkehol von 0,7 Promille.

Ich wurde mit auf die Wache genommen, wo mir Blut gezapft wurde.
Zwischen Blasen und der Blutentnahme vergingen 45 min.
Der tatsächliche Blutalkohol liegt bei 1,32 Promille.

Allerdings wurde mir der Führerschein schon einmal im Jahre 1998 wegen Alkohol genommen!
Ich habe schon einen Anwalt eingeschaltet.
Habe keinen Unfall verursacht und bin im Strassenverkehr auch nicht aufgefallen.

Bin selbstständig und möchte nicht lange auf meine Führerschein verzichten. :cry:

Kann mir jemand über seine Erfahrungen berichten oder mir einige Tipps geben???

Freue mich über jede Antwort!!!

Mit freundlichen Grüßen Carlo.Boschetto :lol:
tdi
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Registriert: 18.09.2004, 21:07

Beitrag von tdi »

Versuch es mal damit: Entweder Trinken oder Fahren!!!!!!!!!!!
Hoffentlich ist die pappe recht lange weg, dann hast du genug Zeit darüber nachzudenken.
Wenn Dir ein angetrunkener Fahrer dein Kind Plattgfefahren hat denkst du vielleicht genauso !!!!!!!!!
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Erik.Ode
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Ohne Worte

Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Eicker
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MPU angesagt............

Beitrag von Eicker »

Hallo, Carlo.
Zunächst werden Sie einen Strafbefehl erhalten -Trunkenheit im Strassenverkehr-; ca. ein Monatsnettogehalt Geldstrafe und ca. 12 Monate Sperrfrist; gerechnet ab Tattag.
Gegen diesen Strafbefehl können Sie Widerspruch einlegen; gesamt oder begrenzt auf die Höhe der Tagessätze. Dies sollten Sie aber vorher mit einem Verkehrsrechtsanwalt absprechen.

10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist können Sie bei der FSS Ihres Kreises einen Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis stellen. (Die alte FE ist vernichtet).

4 Wochen später wird die FSS Sie bitten, Ihr Einverständnis zu geben und eine U-Stelle auszusuchen, zu der Ihre FS-Handakte zwecks Begutachtungsauftrag (MPU) versandt wird.
Grundlage: Mehr als eine (i.d.F. 2) Trunkenheitsfahrten.

Dort gehts um Alkoholkonsum und "Kontolliertes Trinken" sowie "Trennen von Trinken & Fahren".

Informieren Sie sich, verschaffen Sie sich Wissen; legen Sie eine Trinkpause ein, die Sie durch regelmässige Leberwertparameter (GGT, GPT, GOT sowie MCV), erhoben alle 4 - 6 Wochen belegen können.

Legen Sie sich eine kritische Sichtweise zu Alkoholkonsum zu.

Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Glück; ...... das ist ein flüchtiges Moment.
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A. Eicker
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War's das?

Beitrag von Eicker »

Carlo.Boschetto

........ oder haben Sie ......

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