Hallo,
ich habe am Sonntag einen Golf 3 CL gekauft. Für 1800. Er hat 146tkm runter. Ich hatte mit einem Bekannten eine kleine Probefahrt gemacht (u.a. Bordsteinkanten hoch und runter um Schäden an den Radaufhängungen und ähnlichem zu finden), aber es gab kein Poltern und nix. Der Wagen hat noch Tüv und AU bis 03/05. Die VErkäuferin hat die AU Bescheinigung aber nicht mehr gfunden, somit wollte ich Zwecks Ummeldung Tüv und AU neumachen. Nun hat mir aber eine NIssan Werkstatt bei der Durchsicht eine Rechnung von 830€ in Aussicht gestellt. Obwohl mein Bekannter, er war KFZ Schlosser meinte mit dem Wagen sei alles OK. Ich war noch bei einer anderen Werkstatt, da belief sich der Preis mit TÜV/AU und allen nötigen REparaturen auf 370€. Das ist mir zuviel. Die Dimlager vorne müssen gemacht werden, und hinten Querlenkerbuchsen. Sie meinten in der Werkstatt zu mir, man hätte es hören müssen, nun waren die Reifen aber extrem runter, also wneig Luft drauf, somit haben die vielleiccht die Stöße geschluckt, erfüllt fdas den Tatbestand der Täuschung? Ich habe sie angerufen und sie meinte vorgestern sie nimmt den Wagen zurück, da sie einen Händler hat der den Wagen auch für 1800€ nehmen würde. Gestern meinte sie aber wieder sie besteht doch auf Vertrag. Habe bis jetzt nur 700€ bezahlt. MUss ich den Wagen jetzt nehmen?
Bitte um schnelle HIlfe da heute TErmin mit Verläuferin!
Autokauf von privat rückgängig machen?
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