Während der Probezeit 22km/h zu schnell... was nun?

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ostfriese82
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Während der Probezeit 22km/h zu schnell... was nun?

Beitrag von ostfriese82 »

Hi. Wer kennts es nicht. Man fährt gemütlich durch die Gegend, ahnt nichts schlimmes und 4 Wochen später bekommt man so ein hässliches Passfoto von sich. Wurde einem ja nichtmal zuvor bescheid gesagt... Dann hätt mir wenigstens noch die Haare gemacht. :lol:

Aber leider ist das Ergebniss nicht ganz so zum lachen. Bin Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 142km/h "für die Ewigkeit" verewigt worden.
120 km/h waren erlaubt.

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, bedeutet das für mich
- Nachschulung
- 4 Jahre Probezeit
- Fahrverbot?

Was kommt sonst noch? Ich bin fotografiert worden von einem POK mit einem Multanova VR 6 F Gerät (zuverlässig?).

Welche Mittel habe ich da - juristisch gesehen? Wie stehen meine Chancen???

Wäre es am sinnvollsten erstmal zum Anwalt zu latschen? Brauche meinen Führerschein beruflich. Fahre jeden Tag knapp 100km zur Arbeit und 100 wieder zurück.

Wenn hier jemand was produktives zu Schreiben könnte...würd mich freuen!
ostfriese82
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achso...

Beitrag von ostfriese82 »

... bin bis jetzt noch nie aufgefallen - bin aber noch in der Probezeit. Bin also 22km/h nach Abzug der Tolleranz zu schnell gewesen.

Wenn ich das nur um 3 km/h drücken könnte... Als Ausrede gilt nicht, dass der Wagen nur 140 km/h Spitze fährt oder? (alter klapper Fiesta)

Ich weiß, habe Scheisse gebaut....
CARter Bleifuß
Spezialist
Beiträge: 59
Registriert: 30.10.2004, 14:53
Wohnort: München

Beitrag von CARter Bleifuß »

4 Jahre Probezeit?! Is das jetzt so?

Dennoch sieht es nich so schwarz aus, wie Du glaubst. Ausserhalb geschlossener Ortschaften gibt´s, soviel ich weiß, erst ab 31km/h Punkte und somit Nachschulung.

Nur meine Kenntnis der Dinge!

Interessant wäre auch zu wissen, wie lange die Probezeit bei Dir noch geht. Hatte mal das Problem mit 2 weiteren Punkten in Flensburg wegen überhöhter Geschwindigkeit. Die alten Punkte waren fast verjährt. Erneute Punkte hätten die Verjährung ausser Kraft gesetzt. Also wäre die Verjährungsfrist wieder von vorn begonnen.
Mein Anwalt hat Einspruch erhoben - Das bringt Zeit - . Diesen dann kurz vor der Verhandlung zurückgezogen. Die Frist war vorbei... :lol:
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