gibt es ab 2005 noch Auflastung für PKW in LKW

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[M@X]RocketRanger
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Beitrag von [M@X]RocketRanger »

Wohnmobile (Camper) sind weiterhin möglich, jedoch muß er dann auch entsprechend ausgestattet und eingetragen sein.... Wasser/Stromanschluß u.s.w.
minardi
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Beitrag von minardi »

Hallo, ist so ??
Wo her hast du diese Info ?
Beim TÜV wurde mir was anderes gesagt.

Gruß Jörg
[M@X]RocketRanger
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Beitrag von [M@X]RocketRanger »

Hat mir ein Dekra Onkel erzählt. Nur diese Kombinationsfahrzeugregel soll fallen. Aber 100%ig weiß ich das auch nicht...
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Wenn das Licht der Weisheit sich senkt werfen selbst Zwerge lange Schatten! :D
bbinder77
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Beitrag von bbinder77 »

Die Besteuerung von verkehrsrechtlich als PKW eingestuften Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg (z.B. Fahrzeuge der "G- und M-Klasse" von Mercedes-Benz, "VW Touareg", "Porsche Cayenne" u.ä.) - geht zur Zeit noch nach Gewicht.

Diese den Finanzämtern von Gesetz und Rechtsprechung vorgegebene kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung der oben genannten Fahrzeuge als "anderes Fahrzeug" hat daher zwangsläufig zur Folge, dass trotz einer verkehrsrechtlichen Einstufung als "Euro-4-PKW" keine (befristete) Steuerbefreiung nach § 3 b KraftStG gewährt werden kann, weil nach dieser Vorschrift nur das Halten von "PKW", nicht aber das von "anderen Fahrzeugen" begünstigt ist.

Gibt es dann ab Mai 2005 Steuerbefreiung bei verkehrsrechtlicher Einstufung als Euro-4-PKW für oben genante Fahrzeuge?

Wenn ja, wäre am Ziel eine Steuergerechtigkeit mit dem Fall des § 23 Abs. 6 a StVZO herbeizuführen, erheblich vorbeigeschossen worden.
Dann wären ja nur die jenigen betroffen, die die alte und älteren Geländewagen und Vans fahren, also die Leute und Familien ohne Lobby und ohne Geld!

Der Hohn ist dann, das diese alten Fahrzeuge, meist schon in dritter oder vierter Hand, die mit Ach und Krach 140Kmh erreichen und hauptsächlich zum Transport von Kindern oder Gütern verwendet werden, auf die gleiche Stufe wie diese tollen und unnötigen SUV al´a Touareg oder Porsche Cayenne mit 240kmh Spitze und einem Spritverbrauch von 20l (Touareg wenn Mann/Frau wie in der Werbung mal a bissl sportlich fährt) gestellt werden!! Nur halt nicht Steuerbefreit!!

Ist das schon wieder das alte Grundprinzip der Umverteilung von unten nach oben?
Da läuft doch was ganz gewaltig schief oder täusche ich mich?

MfG
bbinder77 :(
Suburban-Fan
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Beitrag von Suburban-Fan »

Hallo,
es gibt zwei Möglichkeiten die neuen Steuern zu umgehen!

1. Auch ab 2005 werden KFZ ab 3,5t weiter nach Gewicht besteuert. Wenn man also sein KFZ auf 3501kg auflasten kann, hat man gewonnen.
Nachzulesen unter

http://www.jurion.de/index_frame.html?/ ... wagen.html

Aber Achtung: Man darf dann natürlich nicht sein Fahrzeug als LKW angemeldet haben, ansonsten darf man ausserorts höchstens 80km/h fahren, da man ja einen LKW über 3,5 t hat. Ausserdem darf man mit dem LKW am Wochenende keinen Anhänger ziehen und muß jährlich zum TÜV.
Ich fahre einen Chevy-Suburban Gesamtgewicht 3250 kg. Da aber beide Achslasten zusammen auf 3550kg kommen wurde mir heute in der Werkstatt versichert, dass ich ohne Umbauten mein Gesamtgewicht erhöht bekomme.

2.Möglichkeit die Steuer zu umgehen! Man braucht ein Wohnmobil über 2,8t!!
Um als Wohnmobil zugelassen zu sein braucht ein Fahrzeug. Eine Liegegelegenheit, einen Schrank, einen Tisch und eine Kochgelegenheit!

Liegegelegenheit braucht nur nach Bedarf zu sein, es reicht also eine umgeklappte Rückbank, die Kochgelegenheit braucht nicht fest installiert zu sein (Campingkocher), die Tische können Klapptische an Rückenlehnen sein und einen Schrank den man im Kofferraum auf die Radkästen montiert ist sogar noch praktisch.
Es sollte zu erkennen sein, das der größte Teil des Fahrzeuges zum Wohnen geeignet ist. Also für die Fahrt zum Tüv alles wohnlich herrichten.

Die Anforderungen für Wohnmobile findet ihr übrigends unter

http://www.tuev-sued.de

Auf jeden Fall würde ich vorher mit dem Fahrzeug zum Tüv fahren und mich über die Möglichkeiten aufklären lassen.
Übrigends ist ein Womo auch in der Versicherung wesentlich günstiger als ein PKW.

Gruß Suburban-Fan
Sat-Seb
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Registriert: 11.11.2004, 21:00

Auflastung => Gewichtsbesteuerung!

Beitrag von Sat-Seb »

Hallo !
Ich habe mir einen T4 gekauft ( nach 3 Jahren suche in meiner Preisklasse).
In der aktuellen ADAC Zeitung stehen viele Antworten auf Eure Fragen!
Ich denke die einzige Möglichkeit zu mindestens nächstes Jahr noch steuern zu sparen ist ein " Wohnmobil " das spart mir ca. 400 Euro.
178 euro Steuern anstatt 675 euro
250 euro Versicherung anstat 495 euro

Das ist meine Überlegung!

MfG

Sebastian
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tom
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Wohnort: Geldersheim

Wohnmobil Besteuerung

Beitrag von tom »

@ all,

also nach meiner Information, werden Wohnmobile bis 2,8 t nach Hubraum versteuert und ab 2,8 t nach Gewicht. So habe ich es gelesen, dann wird’s wohl stimmen. :wink:
captainkirk17
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Kombinationskraftwagen !!!!!

Beitrag von captainkirk17 »

Ich selber fahre einen Toyota Landcruiser J9 90. Hat da jemand Erfahrung, mit der Zulassung zum Wohnmobil??? Mich Ärgern die Steuern richtig derb. Fahre noch einen Jeep Wrangler als LKW zugelassen, den lassen sie wohl in Ruhe.
Für Tips und anderes um die Steuer zu umgehen, bin ich sehr dankbar. Grüsse Hans
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