Hallo zusammen,
ich hatte am Freitag einen Verkehrsunfall, bei dem mich ein LKW Fahrer abgedrängt hat und ich auf der Autobahn ins Schleudern gekommen bin. PKW Totalschaden - lt. Polizei volle Schuld beim LKW Fahrer.
Ich frage mich nun, welche Ansprüche ich gegen die Versicherung des Schädigers habe bzw. suche auch ein bisschen nach Erfahrungen:
a) Meine erste Frage ist natürlich, ob Beifahrer und ich die Kosten für Bahntickets 2. Klasse zurück nach Hause ersetzt bekommen (ich habe im Netz immer nur was von Erstattung für Mietwagen gelesen)?
b) der geschrottete Wagen war ein 10 Jahre alter Wagen in dritter Hand mit vielen Beulen. Sprich der Gutachter (von der Schädiger Versicherung) wird da kaum noch Wert vorher und nachher für ansetzen. Haltet Ihr es für sinnvoll nochmal einen eigenen Gutachter bestellen zu lassen - kann man damit was rausholen und wer trägt die Kosten?
c) Hat jemand ne Erfahrung dazu, ob es sinnvoll ist zur Regulierung einen Anwalt zu nehmen oder kann man alles selber machen?
d) was passiert eigentlich mit dem schuldigen Fahrer? Kriegt der ne Anzeige o.ä. oder kann der ungestraft weiterfahren, als sei nichts gewesen?
Viele Fragen, aber ich hab zum Glück noch nie was mit dem Thema zu tun gehabt. Danke für Eure Hilfe.
mfg
Kai
Schadenregulierung bei Verkehrsunfall
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Rechtsschutz
Moin Kai,
als Autofahrer sollte man eigentlich eine Verkehrrechtsschutzversicherung haben. Hast ja gesehen, wie schnell es geht, dass... Und Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe!
Die Kosten dafür, hast Du nach einem Vorfall dieser Art locker für die nächsten 5 Jahre wieder 'raus!
Lass den Wagen von einem unabhängigen Gutachter schätzen. Mit Gutachtern der gegenerischen Versicherung hab' ich nur - also ohne Ausnahme! - schlechte Erfahrungen gesammelt.
Du hast Anspruch auf einen Ausfall, Ummeldekosten, Umbaukosten (z.B. für Radio und andere Einbauten), Wiederbeschaffung usw. Am besten, rufst Du einen Anwalt an, der sich damit auskennt. Den muss Dir die gegenerische Versicherung auch bezahlen.
Gruß
Auto-Chris
als Autofahrer sollte man eigentlich eine Verkehrrechtsschutzversicherung haben. Hast ja gesehen, wie schnell es geht, dass... Und Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe!
Die Kosten dafür, hast Du nach einem Vorfall dieser Art locker für die nächsten 5 Jahre wieder 'raus!
Lass den Wagen von einem unabhängigen Gutachter schätzen. Mit Gutachtern der gegenerischen Versicherung hab' ich nur - also ohne Ausnahme! - schlechte Erfahrungen gesammelt.
Du hast Anspruch auf einen Ausfall, Ummeldekosten, Umbaukosten (z.B. für Radio und andere Einbauten), Wiederbeschaffung usw. Am besten, rufst Du einen Anwalt an, der sich damit auskennt. Den muss Dir die gegenerische Versicherung auch bezahlen.
Gruß
Auto-Chris
keine Sorge
Hi Kai,
ich kann mich nur der ersten Antwort anschliessen. An Deiner Stelle solltest Du einen Anwalt einschalten und brauchst dafür keine Kosten zu tragen, denn der Unfallverursacher muss die kosten übernehmen (bzw. die Versicherung). Ich habe am Sonntag auch einen Unfall gehabt, bin aber leider die Unfallverursacherin.
Der LKW Fahrer hat normaler Weise mit einer Anzeige zu rechnen und ganz ungestraft kommt er nicht davon, allerdings, da keine Personenschaden da sind wir die Strafe wohl nicht all zu hoch ausfallen.
Die Kosten für den Zug müssten Dir von der gegnerichen Versicherung auch erstattet werden, vor allem, das Du günstiger gehandelt hast, als wenn Du Dir einen Leihwagen genommen hättest. Du hast auch jetzt einen nspruch auf einen Mietwagen, den die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss.
Viel Glück
Gruß
Jirina
ich kann mich nur der ersten Antwort anschliessen. An Deiner Stelle solltest Du einen Anwalt einschalten und brauchst dafür keine Kosten zu tragen, denn der Unfallverursacher muss die kosten übernehmen (bzw. die Versicherung). Ich habe am Sonntag auch einen Unfall gehabt, bin aber leider die Unfallverursacherin.
Der LKW Fahrer hat normaler Weise mit einer Anzeige zu rechnen und ganz ungestraft kommt er nicht davon, allerdings, da keine Personenschaden da sind wir die Strafe wohl nicht all zu hoch ausfallen.
Die Kosten für den Zug müssten Dir von der gegnerichen Versicherung auch erstattet werden, vor allem, das Du günstiger gehandelt hast, als wenn Du Dir einen Leihwagen genommen hättest. Du hast auch jetzt einen nspruch auf einen Mietwagen, den die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss.
Viel Glück
Gruß
Jirina
Hallo
> Kosten für Bahntickets 2. ...
ja, und für die Zeit, die der Gutachter für die Neubeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges ansetzt bzw. den tatsächlichen Zeitraum, wenn dieser kürzer ist, möglicherweise auch sog. Nutzungsausfall
> b) der geschrottete Wagen war ein 10 Jahre alter Wagen in dritter Hand mit vielen Beulen.
Was war der Wagen ungefähr noch Wert? War wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden. D.h., der Restwert übersteigt die Reparaturkosten. Dann nur noch Ersatz des Restwertes. Den kann nur ein Gutachter feststellen und das sollte Dein eigener sein. Versicherungsgutachter rechnnen zugunsten der Versicherung. Es sollte ein vereidigter Sachverständiger sein.
> c) ... Anwalt ...
Ja, unbedingt, die Versicherung versucht sonst nur, Dich zu verarschen. Den Anwalt zahlt die Versicherung.
Ohne Anwalt werden Dinge wie Nutzungsausfall und/oder Mietwagen, Aufwandspauschale usw. nur schwer durchzusetzen sein.
Falls Dein Einkommen nicht so goldig ist, erkundige Dich bei Deinem Amtsgericht mal nach Beratungshilfe für die Anwaltskosten.
> d) was passiert eigentlich mit dem schuldigen Fahrer?
Anzeigen kannst Du ihn selbst. Wenn er abgehauen ist, bekommt er ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht. Wenn einer von Euch verletzt ist, auch "nur" bei HWS-Syndrom oder so, könnt Ihr Strafanzeige erstatten und (wichtig) Strafantrag stellen. Dann bekommt er noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Gruss Dschaydee
> Kosten für Bahntickets 2. ...
ja, und für die Zeit, die der Gutachter für die Neubeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges ansetzt bzw. den tatsächlichen Zeitraum, wenn dieser kürzer ist, möglicherweise auch sog. Nutzungsausfall
> b) der geschrottete Wagen war ein 10 Jahre alter Wagen in dritter Hand mit vielen Beulen.
Was war der Wagen ungefähr noch Wert? War wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden. D.h., der Restwert übersteigt die Reparaturkosten. Dann nur noch Ersatz des Restwertes. Den kann nur ein Gutachter feststellen und das sollte Dein eigener sein. Versicherungsgutachter rechnnen zugunsten der Versicherung. Es sollte ein vereidigter Sachverständiger sein.
> c) ... Anwalt ...
Ja, unbedingt, die Versicherung versucht sonst nur, Dich zu verarschen. Den Anwalt zahlt die Versicherung.
Ohne Anwalt werden Dinge wie Nutzungsausfall und/oder Mietwagen, Aufwandspauschale usw. nur schwer durchzusetzen sein.
Falls Dein Einkommen nicht so goldig ist, erkundige Dich bei Deinem Amtsgericht mal nach Beratungshilfe für die Anwaltskosten.
> d) was passiert eigentlich mit dem schuldigen Fahrer?
Anzeigen kannst Du ihn selbst. Wenn er abgehauen ist, bekommt er ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht. Wenn einer von Euch verletzt ist, auch "nur" bei HWS-Syndrom oder so, könnt Ihr Strafanzeige erstatten und (wichtig) Strafantrag stellen. Dann bekommt er noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Gruss Dschaydee