Verbraucht ein Fahrzeug mehr Sprit, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, berechtigt dies nicht in jedem Fall eine Wandlung des Kaufvertrages.
Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; Az.: VIII ZR 52/96
Hoher Benzinverbrauch
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Howie
Re: Hoher Benzinverbrauch
Hallo Tom,tom hat geschrieben:Verbraucht ein Fahrzeug mehr Sprit, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, berechtigt dies nicht in jedem Fall eine Wandlung des Kaufvertrages.
Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; Az.: VIII ZR 52/96
wer entscheidet denn, wann ein Verbrauch mehr als 10 % von den Vorgaben abweicht. Ich meine, wird meine Angabe angenommen, die anhand von Tankquittungen zu belegen ist oder wird mein Fz von den Machern getestet und das ist dann bindend?
Gruß
Howie