Hallo
Mein Bekannter ist mir mit dem Fahrrad ins Auto gefahren. Dies hat er seiner Versicherung gemeldet. Ich habe einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt machen lassen und diesen der Versicherung geschickt. Die Versicherung hat dann einen Sachverständigen beauftragt sich den Schaden anzugucken. Laut Sachverständiger ist der SChaden nicht so entstanden wie mein Bekannter ihn gemeldet hat. Die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen. Die Versicherung will jetzt von mir die Kosten für den Sachverständigen ersetzt haben. Muss ich die bezahlen? Ich habe den Sachverständigen ja schließlich nicht beauftragt. Müsste nicht wenn mein Bekannter die Rechnung zahlen? Er hat seine Versicherung ja schließlich beauftragt.
Bin für jede Antwort dankbar!!!
Lg Katja
Kostenübernahme Gutachten
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Versicherungsbetrug ?
Hallo,
wieso zweifelt die Versicherung den Schadensablauf ihres Versicherungnehmers (dein Bekannter ) an ?
Sollte die Versicherung ihm nicht glauben, müßte sie eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges ( Versicherungsbetrug ) erstatten !
Das die Versicherung ihren Gutachter bei dir abrechnen will, halte ich für einen schlechten Scherz.
Ich würde an deiner Stelle keine Gutachterforderungen bezahlen, sondern auf eine Regulierung deines Schadens bestehen.
Sollte die Versicherung nicht einsichtig sein ( dazu kann dein Bekannter ja noch ein Wörtchen schreiben ), würde ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.
wieso zweifelt die Versicherung den Schadensablauf ihres Versicherungnehmers (dein Bekannter ) an ?
Sollte die Versicherung ihm nicht glauben, müßte sie eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges ( Versicherungsbetrug ) erstatten !
Das die Versicherung ihren Gutachter bei dir abrechnen will, halte ich für einen schlechten Scherz.
Ich würde an deiner Stelle keine Gutachterforderungen bezahlen, sondern auf eine Regulierung deines Schadens bestehen.
Sollte die Versicherung nicht einsichtig sein ( dazu kann dein Bekannter ja noch ein Wörtchen schreiben ), würde ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
