Betrug durch VW Autohaus - wie nachträglich nachweisen???

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Ina24
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Betrug durch VW Autohaus - wie nachträglich nachweisen???

Beitrag von Ina24 »

Hallo,

habe Ende August bei einem VW-Vertragshändler(!!!) einen VW T4 Bus gekauft. Er war als unfallfrei ausgezeichnet und mir als solches verkauft.
Im Nachhinein habe ich beim Putzen folgendes festgestellt.

-die Fahrerseite ist unregelmäßig lackiert, an manchen Stellen blitzt das grau-matte Material hervor,vor allem an Winkeln und Kanten.

-Vorne, wenn man die Tür aufmacht, sind noch Kreppklebeband-Streifen drin, auf denen erkennbar ist, das nachträglich lackiert wurde, da sie mit Farbe bespritzt sind.

- Am Einstieg der Fahrerseite unten ist irgendwas geschweißt worden und dann überlackiert. Was heißt geschweisst...der Rahmen ist total uneben, zumindest anders als auf der Beifahrerseite.

-Mein Nachbar meinte jetzt, dass man an den *Knöpfen* der Innenverkleidung auch erkennt, dass die schonmal ausgebaut wurde->die sind nicht mehr glatt sondern ausgefranzt.

- Dann war über dem Fahrersitz ein Sitzbezug, den hab ich auch abgemacht und drunter kam ein aufgeschlitzter Sitz zum Vorschein. Aber ich schätze mal da hätte ich vorher gucken müssen, oder?

Mein Frage ist nun, ob und was ich nun noch tun kann. Das Auto kostete knapp 7.000 Euro. Ich habe knapp 3.000€ angezahlt und am 15.10. wird die erste Rate abgebucht.

Habe ich jetzt noch ein Anrecht darauf, die wegen Betrug anzuzeigen oder ist es dafür schon zu spät?
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich nun am besten vorgehe?

Liebe Grüße,
Ina24
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Erik.Ode
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Registriert: 31.08.2004, 15:30

Wandlung, Minderung etc.

Beitrag von Erik.Ode »

Schau mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... highlight=

Da steht alles über Wandlung, Minderung etc.

Natürlich ist in deinem Fall auch ein Betrug denkbar. Ich würde aber nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen. Melde den Mangel beim Händler an und schaue wir er reagiert.
Eine Strafanzeige kannst du nachträglich immer noch stellen. Dadurch wird der "Schaden" aber nicht beseitigt.
Also, zunächst erstmal mit dem Händler reden.

Denke, das sollte klappen.
Viel Erfolg
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Nachtrag:

4. Schadensersatz

Soweit nichts anders bestimmt ist, kann der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Sache Schadenersatz nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB verlangen.



a) Schadenersatz statt der Leistung, §§ 437 Nr. 3, 311a Abs.2 BGB

Nach diesen Normen besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlegen hat, seine Behebung jedoch ausgeschlossen ist (Unfallauto als Unfallfrei verkauft) oder die Beseitigung aufgrund der Unwirtschaftlichkeit verweigert werden kann. Ein Schadenersatzanspruch entfällt gemäß § 311 a Abs. 2 BGB, wenn der Verkäufer das Leistungshindernis (unbehebbarer Mangel) nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat. So nimmt beispielsweise die Rechtsprechung eine konkrete Untersuchungspflicht des KFZ-Händlers an. Abgesehen davon vermutet das Gesetz, dass der Verkäufer den Mangel kannte. Der Verkäufer muss also beweisen, dass diese Vermutung falsch ist. Und selbst wenn der Verkäufer den Mangel nicht kannte, tritt seine Ersatzpflicht dann ein, wenn er die Mangelfreiheit zuvor garantiert hat
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Ina24
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Beitrag von Ina24 »

Guten Morgen,

habe gestern noch etwas gestöbert und beziehe mich auf folgenden Artikel:

http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic1084.html

Ich denke mal, ich werde erst zum ADAC fahren und mir bestätigen lassen, dass es wirklich so ist, wie ich befürchte. Wenn dem so ist, gehe ich zum VW-Händler, Gewährleistung gilt ein Jahr.(das istdoch das selbe wie Garantie,oder? Denn von GEwährleistung steht da nix, weder positiv noch negativ. :shock: Oder bin ich blind? :roll:
Ich will den süßen Bus schon behalten, insofern kommt nur Preisminderung in Betracht. Natürlich fahre ich die harten GEschütze erst auf, wenn der meint mich dann verscheissern zu müssen.

Euch mal vielen lieben Dank,
und ich werde berichten, was dabei herauskam.
liebe Grüße
Ina 24
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