Hallo vielleicht hat hier ja jemand einen Tipp für mich. Folgende Fragestellung:
Bei einem Gebrauchtwagen (Gekauft vom Händler) Baujahr 1998 mit einer Laufleistung von 98000 KM ist 5 Monate nach dem Kauf der KAT defekt (Laut Auskunft der Vertragswerkstatt), da vor dem Kauf eine ASU bei dem Fahrzeug gemacht worden sei würde die Gewährleistung im Fall des defekten KAT nicht greifen und ich als Käufer müsste die Kosten tragen. So ist zumindest die Aussage des Verkäufers.
Bei Kauf habe ich auch noch eine Garantieverlängerung erworben.
Ist es nun wirklich so das der KAT von mir zu zahlen ist obwohl der Wagen erst 5 Monate in meinem Besitz ist ?
KAT Defekt bei Gebrauchtwagen
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bernado_wach
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Andreas-V77
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...nich zahlen..
Hallo,
Du sagst, du hast extra eine Garantie bezahlt?!
Erstens hättest Du Dir das Geld dafür sparen können, da gem. BGB § 475 Abs. 2 die Gewährleistung nicht bei gebrauchten Sachen auf nicht unter einem Jahr begrenzt werden, sprich evtl. ausgeschlossen werden kann, ausser das Fahrzeug wird als Bastler-/Schrottfahrzeug verkauft.
Zweitens: Antwort auf Deine Frage siehe oben. Gewährleistung aufgrund dieses Sachmangels in Bezug auf die gebrauchte Sache mindestens ein Jahr, mit der gekauften Garantie erst recht. Ausserdem ist in BGB § 476 die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergang der Sache beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass der KAT bereits zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war. Wenn die AU vor Übergabe liegt ist es möglich, dass der KAT zum Übergabetag bereits defekt war.
Versuch so mit dem Händler klar zu kommen ansonsten geh zum Anwalt. Oft hiflt auch die "Androhung" rechtlicher Schriftte.
Auf jeden Fall, um Dich abzusichern, teile dem Händler den Mangel schriftlich mit!!!
Gruß und viel Erfolg.
Andreas.
Du sagst, du hast extra eine Garantie bezahlt?!
Erstens hättest Du Dir das Geld dafür sparen können, da gem. BGB § 475 Abs. 2 die Gewährleistung nicht bei gebrauchten Sachen auf nicht unter einem Jahr begrenzt werden, sprich evtl. ausgeschlossen werden kann, ausser das Fahrzeug wird als Bastler-/Schrottfahrzeug verkauft.
Zweitens: Antwort auf Deine Frage siehe oben. Gewährleistung aufgrund dieses Sachmangels in Bezug auf die gebrauchte Sache mindestens ein Jahr, mit der gekauften Garantie erst recht. Ausserdem ist in BGB § 476 die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergang der Sache beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass der KAT bereits zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war. Wenn die AU vor Übergabe liegt ist es möglich, dass der KAT zum Übergabetag bereits defekt war.
Versuch so mit dem Händler klar zu kommen ansonsten geh zum Anwalt. Oft hiflt auch die "Androhung" rechtlicher Schriftte.
Auf jeden Fall, um Dich abzusichern, teile dem Händler den Mangel schriftlich mit!!!
Gruß und viel Erfolg.
Andreas.