kein Betriebserlaubnis beim Autokauf

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
Gast

kein Betriebserlaubnis beim Autokauf

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen,

Ich habe mir letztes Jahr im Dezember einen Gebrauchwagen bei einem Karosseriebauer gekauft.
Als ich jetzt den Wagen beim TÜV vorstellte, stellte sich heraus, dass keine ABE für das Fahrwerk, die Federn und den Reifen vorhanden war.
Diese Eintragung mußte ich nun mit 70 EUR bezahlen!
Seht Ihr eine Chance, das Geld beim Händler erstattet zu bekommen, oder war ich einfach zu gutgläubig?
Hat in der Zeit ohne ABE überhaupt ein Versicherungsschutz bestanden?

Danke für eure Antworten!
Gast

Beitrag von Gast »

Habe gestern mit dem Verkäufer gesprochen und das Geld gefordert.
Er sagte mir, dass er nicht zahlen wird.
Da es sich um einen Unfallwagen (Es mußte nur die Stossstange und die Motorhaube ausgetauscht werden) handelt hat sowieso keine Betriebserlaubnis bestanden und ausserdem muß er auf einen Unfallwagen auch keine Gewährleistung geben!
Hat er Recht? Wie ist die Rechtslage?
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Ich lache mich kaputt. Dein Verkäufer hat keine Ahnung.
Zeige diese Aussagen mal einem Anwalt. Der wird sich über das leicht verdiente Geld freuen.

Unfallschäden haben mit einer Betriebserlaubnis rein gar nichts zu tun. Sollte er ein regulärer Händler sein, ist er verpflichtet eine Gewährleistung zu geben.
Sollte er eine Privatperson sein, dann wären andere Möglichkeiten zu prüfen.

Berichte mal.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Josh
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 29.09.2004, 09:21

Beitrag von Josh »

Es war mündlich vereinbart, dass ich den Wagen dort in der Werktstatt wieder instandsetzen darf und der Autoverkäufer die Ersatzteile besorgt (Motorhaube, Stossstange, Kotflügel). Da er keine gebrauchte Motorhaube vorrätig hatte, wurde eine neue bestellt und eingebaut.

Er sagte jetzt, dann würde er die Kosten für die neuwertigen Ersatzteile geltend machen. Ich sagt ihm, dass es wohl egal ist, ob die Ersatzteile neu oder gebraucht sind. Vereinbart war, dass die Ersatzteile besorgt werden.

Habe nächste Woche einen Termin beim Rechtsanwalt. Wegen 63 EUR!!!
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Hi Josh !

Ein interessanter Fall. Bin weiterhin an dem Ausgang der Geschichte interessiert.
Bitte das Ergebnis hier posten.

Danke
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“