Nicht alle Abschleppdienste kümmern sich darum, den Auto- oder was auch immer -besitzer zu kontaktieren. Das ist in der Tat ein Problem. Nach einem Besuch bei der Polizei ist man meist schlauer.
Soweit ich weiß haben die eine Meldepflicht, wenn sie ein Fahrzeug abschleppen. Ich weiß es zwar nicht zu 100%, doch es erscheint mir logisch. Versetzt euch in die lage der Polizei ... hättet ihr Lust den Autobesitzer Formulare ausfüllen zu lassen, selber welche auszufüllen und Eingaben zu machen, etc. in Bewegung zu versetzten, nur um am Ende ein Fahrzeug als gestohlen zu melden, das jedoch bei einem Abschleppdienst auf dem Hof steht, der verpennt hat denen bescheid zu sagen, dass dieses Auto abgeschleppt wurdet? Auf Arbeit für die Katz hat keiner Lust!
Es ist allerdings Vorsicht geboten! So gibt es zum Bespiel in Hamburg einen Abschleppdienst, dessen Name ist mir leider nicht geläufig ist, der ohne Aufforderung und/oder Vetrag mit den Behörden Farhzeuge auf eigene Faust abschleppen, ohne die Polizei zu verständigen. Natürlich tun die das nur bei Autos die wirklich da stehen, wo sie eben nicht dürfen. Dieser Verbrecher-Verein stellen allerdings sicher, dass der Fahrzeugbesitzter Informiert wird und vordern ihn oder sie dazu auf, direckt bei denen aufzutauchen, um das Fahzeug zurück zu bekommen. Meinem Cousin ist das passiert. Er hat nicht gezahlt und nichts mehr von denen noch von der Polizei gehört.
Dieses Vorgehen ist natürlich nicht legal und es ist klahr, das es nur um Geldmacherei geht. Da falsch Parken aber auch illegal ist, sollte man sich zwei mal überlegen, ob man so einen Verein anklagen möchte. Nicht weil ich weil das "organisierte" Verbrecher sind, sondern weil die immer argumentieren können, dass beim Abschleppen leider das Handy alle war und man es später vergessen hat. Der besitzer des Fahrzeuges hätte ja bescheid gewusst. In dieser Situation in beweispflicht zu sein, würde sich bestimmt als verdammt schwehr für den Fahrzeugbesitzter herausstellen.
Nundenn, wenn einem von euch so etwas passiert, dann hattet ihr quasi Glück im Unglück, aber das ist auch schon ärgerlich genug. Es lohnt sich nicht faschl zu parken und jeder der oder die das tut, sollte nochmal überdenken, ob das denn wirlich sein muss. Wenn man den Weg für Rettungsvahrzeuge behindert, dann werden euer Fahrzeug im Ernstfall beiseite gerammen und dann müsst ihr den Eigenschaden und deren Schaden tragen. Da die Versicherung dafür unmöblich aufkommt, kann das ganz schnell um einen vierstelliger Betrag gehen.
Sorry, wenn ich mit dieser Antwort etwas an der Frage vorbei bin! ^^'