Getriebe defekt, Händler will keine Gewährleistung geben

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Brummel

Getriebe defekt, Händler will keine Gewährleistung geben

Beitrag von Brummel »

Am 02.06.2004 habe ich einen CLK 320 bei einem Mercedes Vertragshändler gekauft. Im Kaufpreis von 17400 Euro war dann auch eine Gebrauchtwagengarantie enthalten. Gleich in den ersten Tagen nach Kauf viel mir auf, dass das Getriebe zwischen 2400 und 2600 U/min heult. Nichts tragisches dachte ich mir, der Wagen hat über ein halbes Jahr gestanden, das gibt sich sicher. Es wurde nicht besser und so habe ich dies vor knapp 2 Wochen bei der NL in Frankfurt/Main beanstandet (das ist nich der Händler, wo ich das Fz erworben habe). Es wurde der LMM und eine Elektrosatz im Getriebe getauscht, incl Filter und Behebung eines Lecks im Kraftstoffbereich musste ich noch 520 Euro zahlen, da die Gebrauchtwagengarantie bis 90 tkm vorsieht, dass ich 40% der Materialkosten tragen muss.

Direkt nach Abholung des Kfz musste ich feststellen, dass das Getriebe noch immer heult. War auch zu erwarten.. wie soll ein Elektrosatz ein mechanisches Geräusch hervorrufen?
Ein paar Tage später viel mir auf, dass ich extrem viel Öl verliere (Pfützen unterm Auto). Also nochmal bei der NL in Ffm reklamiert. Die stellten fest, dass das Öl aus dem ersetztem Elektrosatz rausläuft.

Nun wurde das Getriebe eingehender untersucht und festgestellt, dass es defekt ist. Als Ursache wird ein Wassereinbruch aus dem Kühler vermutet.
Wie auch immer.. Getriebe muss getauscht werden, Wandler auch, ebenso der Kühler (kombiniert mit Öl und Wasserkühler)
Da ich wieder 40% der Materialkosten tragen soll, beläuft sich mein Anteil auf 1900 Euro!
Wirds noch??
Ich habe daraufhin auf mein Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer gepocht. Allerdings sollte ich selbst mit ihm telefonieren.

Gesagt.. getan.. er lehnt Gewährleistung zunächst mal ab.
Das habe ich mir so nicht gefallen lassen und auf meinen (hoffentlich rechtmäsigen) Recht bestanden.
Er wollte sich nun mit dem Verkaufsleiter beraten und mich zurückrufen. Das hat er nicht getan und so habe ich heute morgen selbst noch einmal angerufen. Fazit: er lehnt weiter eine Übernahme der Kosten ab. Auch eine Ankündigung, den Fall einem Rechtsanwalt zu übergeben, beeindruckte ihn nicht. Dann müsse es wohl vor Gericht gehen, sagte er.

Ich bitte euch nun um Hilfe:
Greift die Gewährleistung voll in diesem Fall? Hat da jemand Erfahrung oder ist Jurist, der sich mit der Materie auskennt.

Wie gehe ich nun vor? Rechtschutzversicherung habe ich, das Auto steht bei Mercedes und die warten auf Rückruf, was weiter geschieht. Soll ich zusammenbauen lassen und einen Kostenvoranschlag machenlassen?

Ich bin im Moment ziemlich platt und ratlos, hat jemand einen Rat was ich tun soll?

Vielen Dank im Voraus



PS: sorry für Rechtschreibfehler, habe schnell getippt und war bissl in Rage
Michael
Spezialist
Beiträge: 25
Registriert: 04.08.2004, 13:35

Beitrag von Michael »

Moin, Moin.

Nun, meine erste Empfehlung ist mal unter dem Stichwort "Gewährleistung" das Forum zu durchsuchen. Auch wenn die einzelnen besprochenen Fälle im Detail unterschiedlich sind, bestehen dennoch immer dieselben Anspruchsgrundlagen (Garantie und Gewährleistung).

Das gilt auch für Deinen Fall. Gesetzlich ist eine Gewährleistung nach § 438 BGB in Höhe von 2 Jahren auch für gebrauchte Sachen vorgeschrieben. Diese kann jedoch vertraglich auf maximal 1 Jahr gekürzt werden. Aus §§ 433, 434, 437 BGB ergibt sich daher, dass der Händler zur Nachbesserung verpflichtet ist wenn ein Mangel auftritt. Dabei verhält es sich so, dass er nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs (dem sog. Gefahrübergang) NICHT vorlag (nach 6 Monaten müsstest Du umgekehrt nachweisen, dass er schon vorlag). Soweit die gesetzliche Anspruchsgrundlage.

Wenn ich Dich aber so weit richtig verstanden habe, war im Kaufpreis eine GebrauchtwagenGARANTIE enthalten. Bei einer Garantie stehen Dir nach § 443 BGB dieselben Ansprüche zu, wie aus der o.g. gesetzlichen Grundlage (nur dass die Ansprüche hier eben aus der Garantie erwachsen). Der Händler ist also in jedem Fall zur Nachbesserung verpflichtet.

Sollte sich der Händler also weiterhin weigern die Kosten zu übernehmen (obwohl er eine Gebrauchtwagengarantie gegeben hat), würde ich den Fall der Rechtschutzversicherung melden, fragen ob sie diese Kosten übernimmt (was ja eigentlich sein sollte) und danach einen Anwalt aufsuchen.

Cheers,
Michael
Auch wenn's blöd klingt: Ich bin nur Studi, kein Anwalt. Daher keine Gewähr! :wink:
Brummel
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Beiträge: 2
Registriert: 26.08.2004, 14:19
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von Brummel »

Hallo Michael

Ich habe beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie erhalten. Ob die im Kaufpreis inbegriffen ist (sofern das einen Unterschied macht) glaube ich nicht, es wird zumindest nirgends extra ausgeworfen.
Der Haken an der Garantie ist, dass ich 40% der Materialkosten tragen muss, sofern über die Garantie abgerechnet wird. Und das sind ca. 1900 Euro.
Ich hoffe nun, dass eine Gewährleistung den Fall zu 100% übernimmt.

Ich habe nun erstmal meine Rechtschutzversicherung angerufen. Die übernehmen die Kosten für eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt. Danach wird wohl mit dem RA entschieden, ob eine rechtliche Vorgehensweise gegen das Autohaus Sinn macht (vermute ich, weiss leider nichts genaueres bisher).

Die Werkstatt habe ich angerufen, dort wird erstmal wieder das Getriebe zusammengebaut und neu abgedichtet. Ich wollte nicht gleich reparieren lassen, da ich mir rechtlich nicht sicher bin, ob ich das zu dem Zeitpunkt darf (Wandlung oder Rücknahme zB).

Den RA kann ich erst heute nachmittag erreichen (habe mir einen über die ADAC-Seite ausgesucht), vielleicht weis ich dann mehr.

Danke schonmal

Gruß
Wolfram
blutsvent

Beitrag von blutsvent »

Hallo Brummel,

ich habe nun auch einen Rechtsstreit, bzgl Rücktritt vom Kaufvertrag. Diesen Verkaufsleiter (franz. klingender Name) ist das allerletzte was dort in Frankfurt rumläuft. Dieser arogante Fatzke ist zu jedem so und lehnt erstmal alles ab. Sogar bei einem SL-Kunden lehnte er eine Wandlung ab wegen Bremsproblme. Kurz darauf ging das ja durch die Presse mit der Rückrufaktion. Früher wäre das Mercedes Benz nicht passiert. Ich kannte den Laden als kundenorientiertes Unternehmen, was es im Moment wirklich nicht mehr ist. Und da hat dieser Verkaufsleiterschnösel einen großen anteil dran.

Grüße

blutsvent
Brummel
Mitglied
Beiträge: 2
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Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von Brummel »

Ich habe meine Probleme mit einem Vertragshändler in NRW.
Über die NL in Frankfurt kann ich eigentlich nichts Negatives sagen. Bisher werde ich dort gut bedient.

Gruß
Brummel
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