hallo!!
mein fahrzeug ist seit einem jahr vorübergehend stillgelegt. ab wann muß ich ein soganntes "hauptgutachten" machen lassen? mir wurde gesagt, nach 2 jahren reicht der normale tüv nicht mehr aus.
ist das richtig???
danke!!!
hauptgutachten für abgemeldetes fahrzeug
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Gast
hauptgutachten für abgemeldetes fahrzeug
Hallo kathi,
die sogenannte "Vollabnahme" wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nach 18 Monaten fällig und kann hier im "Westen" nur vom TÜV durchgeführt werden. Vorher reicht zur Anmeldung eine ganz normale HU, am besten beim DEKRA!!!
Schönr Grü?e
Ein Dekramensch
die sogenannte "Vollabnahme" wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nach 18 Monaten fällig und kann hier im "Westen" nur vom TÜV durchgeführt werden. Vorher reicht zur Anmeldung eine ganz normale HU, am besten beim DEKRA!!!
Schönr Grü?e
Ein Dekramensch
