unfallschaden erst nach 1,5 jahren festgestellt

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
Naseem
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 06.09.2004, 19:01

unfallschaden erst nach 1,5 jahren festgestellt

Beitrag von Naseem »

Hallo,
meine Geschichte ist etwas länger und ich hoffe, ich kann von euch Tipps bekommen. Ich habe mir vor 1,5 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft 13.950 €. Er war zu dem Zeitpunkt gut 3 Jahre alt. Damals schon habe ich festgestellt, daß der Wagen zwei unterschiedliche Rückleuchten hatte. Über´s Autohaus habe ich nichts erfahren - da rief ich die Vorbesitzerin an. Diese meinte, daß sie beim Rückwärtsfahren gegen eine Laterne gefahren ist - es war aber nur die Rückleuchte beschädigt worden. Ich gab mich sozusagen zufrieden damit.
Vor zwei Monaten habe ich dann das Autohaus, von wo ich den PKW gekauft habe, angerufen und eine Rechnung von dem Schaden gefordert.
Unglaublich - die Rechnung von dem Unfall kam. 3.110 €. Jetzt ist alles beim Anwalt. Auf was kann ich bauen, Ansprüche (Betragsanspruch, Zurücktreten vom Kaufvertrag), ...? Mein Anwalt meint, daß ein Gutachten nur vom Gericht gestellt wird. Alles andere wird sozusagen nicht akzeptiert. Ich bekomme ständig Angebote vom Autohaus (500 €, aber jeder trägt die Anwaltskosten selbst). Ich denke, es ist zuwenig. Vorallem weil ich mir das Auto so nie gekauft hätte.
Im letzten Schreiben stand sogar, daß der "Einwand der Verwirkung im Raum stände", weil ich mich jetzt erst gemeldet habe. Was ist damit gemeint?
Was für Kosten würden mir entstehen, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktreten würde (gefahrene Kilometer...)? Ich hoffe von euch erfahren, was ich erwarten kann. Ich habe momentan keinen Plan mehr.
Ich dank euch. Gruss, Michaela
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Michaela,
wozu brauchst Du ein Gutachten? Die Schadenhöhe und der Schadenumfang lassen sich durch die Rechnung belegen. Zur Klärung ist wichtig zu wissen, wer Verkäufer ist, das Autohaus oder die Vorbesitzerin? Wurde das Fahrzeug als unfallfrei verkauft?
Gruß joesi
Gast

Beitrag von Gast »

Anonymous hat geschrieben:Hallo Michaela,
wozu brauchst Du ein Gutachten? Die Schadenhöhe und der Schadenumfang lassen sich durch die Rechnung belegen. Zur Klärung ist wichtig zu wissen, wer Verkäufer ist, das Autohaus oder die Vorbesitzerin? Wurde das Fahrzeug als unfallfrei verkauft?
Gruß joesi
Das Autohaus ist Verkäufer. Sorry, habe ich überlesen. Aber unfallfrei oder nicht, das bleibt die entscheidende Frage.
Naseem
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 06.09.2004, 19:01

Beitrag von Naseem »

Hallo Joesi,
im Kaufvertrag steht "Unfallfrei laut Vorbesitzerin". Das Autohaus weist jetzt jede Schuld von sich, obwohl es eigentlich ersichtlich war, aufgrund der unterschiedlichen Rückleuchten.
Aber auf was kann ich zählen. Bisher fordern wir einen Betrag von 1.200 € Minderung. Bin ich hier zu hoch im Ansatz? Hast du Erfahrungswerte?
Ich will schließlich auch dafür entschädigt werden, daß ich jetzt einen Unfallwagen habe und das beim Weiterverkauf angeben muss.
Dank Dir.
Gruss, Michaela
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Michaela,
das Autohaus versteckt sich hinter der Vorbesitzerin. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, hat der Händler, von dem Du das Auto gekauft hast, es auch repariert. Sollte das so sein, kann er sich m.E. nicht aus der Affäre ziehen indem er sich unwissend stellt. Vielmehr hätte er auf den Unfallschaden hinweisen müssen. Da er das nicht getan hat, hat er Dich m.E. arglistig getäuscht. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt und dies dem Käufer verschweigt.
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Ob Deine Forderung nach 1200 € realistisch oder überzogen ist, kann ich nicht beurteilen. Das hängt vom Schadenbild aber auch von der Sichtweise des Gerichts ab. Evtl. kann Dir ein Kfz-Sachverständiger (z.B. DEKRA) weiterhelfen, wenn Du ihm die Reparaturrechnung zeigst. Anhand des Reparaturaufwands, des Alters am Unfalltag und der Laufleistung wird er Dir sagen können, wie hoch die unfallbedingte Wertminderung anzusetzen ist. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, solltest Du 2 "Weisheiten" bei Deinem weiteren Vorgehen berücksichtigen. 1. Bei Gericht gibt es ein Urteil, nicht unbedingt Recht und 2. ein guter Vergleich ist besser als ein schlechtes Urteil.
Stell Dir vor, Du klagst 1200 € ein. Falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, trägst Du das Prozesskostenrisiko. Das bedeutet, wenn das Gericht Dir 900 € zubilligt, Du je 25% der Gerichtskosten, der Kosten Deines Anwalts und der Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen mußt. Da werden von 900 € nicht mehr viele übrig bleiben.
Deshalb würde ich versuchen, mich mit dem Verkäufer gütlich auf 750 € zu einigen, zumal er ja bereits 500 € angeboten hat. Wenn er sich stur stellt, würde ich die 500 € nehmen, bevor Du vor Gericht mit ungewissem Ausgang ziehst. Das mag am Ende für Dich unbefriedigend sein, aber es ist die wirtschaftlich vernünftigste Lösung.

Ich drücke Dir die Daumen, daß es zu einer vernünftigen Regelung kommt.
Gruß joesi
Gast

Beitrag von Gast »

Hi Joesi,
ich dank dir auf jeden Fall für deine Infos. Dank dir auch fürs Daumendrücken. Hoffen wir mal das Besste.
Gruss, Michaela
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“