Ein Bekannter hat bei einem freien Händler eine gebrauchte BMW R1200R gekauft. Nach ein paar Monaten ist der Druckmodulator ((Bremsverstärker) defekt. ER ging in eine BMW Werkstatt zur Reparaur. Das Teil kostete mehr als 2000,- Euro und dazu kommt noch die Arbeitszeit.
Er hat den Händler, der ihm das Motorrad verkaufte leider erst danach einbezogen. Klar ist, das war der falsche Weg und er hat jetzt die Arschkarte.
Aber kann er von dem Händler nicht trotzdem wenigstes den Gebrauchtwert dieses Teiles und ohne Arbeitszeit (die hätte dem Händler ja nichts gekostet, da er es selbst repariert hätte) verlangen.
Auf welchen Schadensersatz hat der Kunde denn trotzdem noch Anspruch. Er hat ja leider keine Gebrauchtgarantie abgeschloßen, ohne die ich beim Kauf mit Sicherheit nicht vom Hof gefahren wäre.
Franz
Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
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Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Sehe ich auch so !Franz54 hat geschrieben: Klar ist, das war der falsche Weg und er hat jetzt die Arschkarte.
Rechtsfolgen der Haftung des Verkäufers für FahrzeugmängelFranz54 hat geschrieben:Aber kann er von dem Händler nicht trotzdem wenigstes den Gebrauchtwert dieses Teiles und ohne Arbeitszeit (die hätte dem Händler ja nichts gekostet, da er es selbst repariert hätte) verlangen.
- Nacherfüllung:
Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Hierbei kann er wählen zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oft unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf.
mangelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html
Kann mir nicht vorstellen, daß der Verkäufer freiwillig was zahlt. Er muß ja nicht.
Mir ist kein Anspruch bekannt. Der Verkäufer hat ja keinen Fehler gemacht. Ich würde auch nichts bezahlen......Franz54 hat geschrieben:Auf welchen Schadensersatz hat der Kunde denn trotzdem noch Anspruch.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Hi Erik
Danke dir für die schnelle Antwort
Er hätte das Motorrad auch nicht mehr zum VErkäufer bringen können, weil ohne den Druckmodulator das Motorrad keine Strassenzulassung mehr hatte, da die Bremse nur noch etwa 20% der Bremsleistung hatte.
Franz
Danke dir für die schnelle Antwort
Naja, das Motorrad war kaputt, und er hätte es reparieren müßen. Die Reparatur hat auch nicht den Zeitwert von, ich schätze mal 6000,- Euro, überschritten. Also der Verkäufer wäre in der Pflicht gewesen zu reparieren, regulieren, wie auch immer. Leitet sich daraus nicht mindestens ein Anspruch auf die Beschaffung eines gebrauchten einwandfrei funktionierenden Ersatzteiles ab?Erik.Ode hat geschrieben:
Mir ist kein Anspruch bekannt. Der Verkäufer hat ja keinen Fehler gemacht. Ich würde auch nichts bezahlen......
Er hätte das Motorrad auch nicht mehr zum VErkäufer bringen können, weil ohne den Druckmodulator das Motorrad keine Strassenzulassung mehr hatte, da die Bremse nur noch etwa 20% der Bremsleistung hatte.
Franz
Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Naja...............stellen wir uns mal folgendes vor:
Der Käufer hat einen Bekannten, der eine Werkstatt hat. Jetzt fahre ich mit meinem nicht defekten Golf zu dieser Werkstatt, lasse mir eine Rechnung über ein defektes Steuergerät geben und fahre anschließend zum Verkäufer. Jetzt sage ich ihm, daß ich zwar einen Fehler gemacht habe aber trotzdem Geld von ihm möchte.
Jetzt sagt mir der Verkäufer, daß er gerade zufällig ein gebrauchtes Steuergerät auf Lager hat und natürlich das defekte Teil sofort ausgetauscht hätte. Dann wären ihm (fast) keine Kosten entstanden.
Jetzt soll er aber trotzdem einen Schaden regulieren, den er nicht verursacht hat aber selbstverständlich behoben hätte ?
Also ich sehe da weder moralisch, noch rechtlich eine Verplichtung für den Verkäufer.
Weiterhin regelt das BGB eindeutig, daß der Verkäufer das Recht zugestanden bekommen muß, den Mangel zu beseitigen.
Ich möchte dir nur damit sagen, daß kein Verkäufer (ohne selber den Schaden begutachtet zu haben) irgendwelche Forderungen begleichen wird. Dazu gab es schon viel zu oft schlaue Leute mit schlauen Gedanken.
Der Käufer hat einen Bekannten, der eine Werkstatt hat. Jetzt fahre ich mit meinem nicht defekten Golf zu dieser Werkstatt, lasse mir eine Rechnung über ein defektes Steuergerät geben und fahre anschließend zum Verkäufer. Jetzt sage ich ihm, daß ich zwar einen Fehler gemacht habe aber trotzdem Geld von ihm möchte.
Jetzt sagt mir der Verkäufer, daß er gerade zufällig ein gebrauchtes Steuergerät auf Lager hat und natürlich das defekte Teil sofort ausgetauscht hätte. Dann wären ihm (fast) keine Kosten entstanden.
Jetzt soll er aber trotzdem einen Schaden regulieren, den er nicht verursacht hat aber selbstverständlich behoben hätte ?
Also ich sehe da weder moralisch, noch rechtlich eine Verplichtung für den Verkäufer.
Weiterhin regelt das BGB eindeutig, daß der Verkäufer das Recht zugestanden bekommen muß, den Mangel zu beseitigen.
Ich möchte dir nur damit sagen, daß kein Verkäufer (ohne selber den Schaden begutachtet zu haben) irgendwelche Forderungen begleichen wird. Dazu gab es schon viel zu oft schlaue Leute mit schlauen Gedanken.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Da hat er wieder mal Recht, der Herr Ode. Ich kann mich allerdings an einen Kaufvertrag vor einigen Jahren über eine Riesenglotze erinnern, wo hinsichtlich Gewährleistung ausdrücklich hingewiesen wurde, dass ich als Käufer den Verkäufer zumindest innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den Mangel aufmerksam machen muss, wenn ich das Gerät aus Größen-Gründen nicht bringen kann. Brinkmann (alte Bremer kennen den noch) hätte dann entweder eine Spedition geschickt oder vielleicht einen Techniker.
Womit sich natürlich auch die Frage aufdrängt, warum der Käufer in diesem Fall nicht mal telefonisch mit dem Verkäufer in Verbindung getreten ist. Wenn der dann gesagt hätte, geh mal zur Werkstatt XY und ich rechne das dann mit denen ab, wäre ja auch alles in Butter gewesen.
So würde ich das mal als Lebenserfahrung verbuchen.
Womit sich natürlich auch die Frage aufdrängt, warum der Käufer in diesem Fall nicht mal telefonisch mit dem Verkäufer in Verbindung getreten ist. Wenn der dann gesagt hätte, geh mal zur Werkstatt XY und ich rechne das dann mit denen ab, wäre ja auch alles in Butter gewesen.
So würde ich das mal als Lebenserfahrung verbuchen.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Ja, verstehen kann ich es auch nicht. Ich würde das Motorrad absperren, mich abholen lassen, zum Verkäufer fahren und ihm den Schlüßel geben, sagen wo das Ding steht und ihn das regeln lassen. Und wenn ich nach 14 Tagen nicht wieder auf dem Hobel sitze und mich freuen kann, würde das mein Anwalt regeln.
Ich weiß nicht was im Käufer vorging, als er das Motorrad in eine BMW-Werkstatt brachte. Aber natürlich ist es auch so, daß der Verkäufer mit solchen Verdächtigungen sehr vorsichtig sein muß, weil eine renomierte BMW-Werkstatt natürlich bezeugt, daß dieser Druckmodulator K.O. war, und dieses defekte Teil sicher auch noch vorhanden ist. Als so kommt der Verkäufer aus der Nummer sicher nicht raus, da hat er dann höchtes noch ein Problem mehr an der Backe. Weil er da ohne irgend einen Beweis einen schweren Verdacht äussert.
Naja, schauma mal was daraus wird. Danke erst mal.
Schönen Abend
Franz
Ich weiß nicht was im Käufer vorging, als er das Motorrad in eine BMW-Werkstatt brachte. Aber natürlich ist es auch so, daß der Verkäufer mit solchen Verdächtigungen sehr vorsichtig sein muß, weil eine renomierte BMW-Werkstatt natürlich bezeugt, daß dieser Druckmodulator K.O. war, und dieses defekte Teil sicher auch noch vorhanden ist. Als so kommt der Verkäufer aus der Nummer sicher nicht raus, da hat er dann höchtes noch ein Problem mehr an der Backe. Weil er da ohne irgend einen Beweis einen schweren Verdacht äussert.
Naja, schauma mal was daraus wird. Danke erst mal.
Schönen Abend
Franz
Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Nein, nein............
ich will da keinem etwas unterstellen.
Mit Sicherheit ist es so gewesen, wie du es hier beschrieben hast.
Ich wollte nur bildlich darstellen, warum der Verkäufer nichts zahlen wird.
Versetze du dich mal in die Situation des von mir beschriebenen Falles.
Würdest du hier Geld bezahlen, obwohl der Kunde alles falsch gemacht hat ?
ich will da keinem etwas unterstellen.
Mit Sicherheit ist es so gewesen, wie du es hier beschrieben hast.
Ich wollte nur bildlich darstellen, warum der Verkäufer nichts zahlen wird.
Versetze du dich mal in die Situation des von mir beschriebenen Falles.
Würdest du hier Geld bezahlen, obwohl der Kunde alles falsch gemacht hat ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Ich würde ihm jedenfalls diese Werkstatt- und Materialkosten nicht übernehmen. Ich würde wohl das billigste gebrauchte Geräte suchen, und dem Kunden die Summe, die das kostet anbieten. Und natürlich nur, wenn ich eine schriftliche Bestätigung von der BMW-Werkstatt bekomme, daß die das Teil wirklich getauscht haben. Auch das alte Teil möchte ich habe, bevor ich irgendwas bezahle.Erik.Ode hat geschrieben: Würdest du hier Geld bezahlen, obwohl der Kunde alles falsch gemacht hat ?
Und klar, ich würde mich da als Händler auch um die Bezahlung drücken, wenn ich das nicht muß. Aber ich denke ganz ohne Beteiligung wird der Verkäufer nicht rauskommen. Und genau das versuche ich eben gerade rauszukriegen. Ob der Käufer nicht doch eine Chance hat, daß der Verkäufer einen gebrauchten Druckmodulatur, oder einen normalen Gebrauchtpreis dafür abdrücken muß. Denn der Verkäufer stand eigentlich eindeutig in der Pflicht, aus der er doch nicht entbunden wird, nur weil der Kunde zu dähmlich ist.
Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Dann berichte bitte mal, wie die Geschichte ausgegangen ist !Franz54 hat geschrieben: Aber ich denke ganz ohne Beteiligung wird der Verkäufer nicht rauskommen. Und genau das versuche ich eben gerade rauszukriegen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Re: Händler Gewärleistung gebrauchtes Motorrad
Ja, werde ich machen.
Franz
Franz