KFZ gekauft, aber bei der ersten Fahrt defekt

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ferryisttot
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KFZ gekauft, aber bei der ersten Fahrt defekt

Beitrag von ferryisttot »

Hallo. Ich habe ein großes Problem. Ich habe mir beim Inhaber einer KFZ - Werkstatt ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Bei der Probefahrt, die wegen fehlender Nummernschilder nur 300 m lang war ist das Auto einwandfrei gelaufen.
Es wurde vereinbart, dass noch der Gastank umgebaut werden sollte und das Auto in 5 Tagen abholbereit sei. Wir meldeten es in der Zwischenzeit an.
Nachdem wir immer wieder vertröstet wurden war das Auto nach 2 Wochen abholbereit, wurde fertig bezahlt und wir nahmen es mit. Bereits nach 1 km begann der Motor zu stottern, so dass wir wieder zu der Werkstatt zurückfuhren. Wieder wurde uns gesagt, das Auto würde repariert werden und am nächsten Tag fertig sein.
Es folgte Ausrede um Ausrede, angeblich steht das Auto bei einer Vertragswerkstatt zur Reparatur, oder es fehlt noch ein Teil. Jedenfalls ist da Auto nach 3 Wochen immer noch nicht da und läuft aber komplett bezahlt mit unseren Nummerschildern.
Besteht nun die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten? Soll ich eine Anzeige machen wegen Betrugs?
Der Verkäufer lehnt unseren Wunsch vom Kaufvertrag zurückzutreten ab und möchte, der vielmehr kann, uns das Geld nicht zurückerstatten. Das Auto kann er aber auch nicht zum Laufen bringen.
Was nun ?
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Erik.Ode
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Re: KFZ gekauft, aber bei der ersten Fahrt defekt

Beitrag von Erik.Ode »

sachmangelhaftung-oder-gebrauchtwagenga ... t7630.html

Rechtsfolgen der Haftung des Verkäufers für Fahrzeugmängel

- Nacherfüllung:
Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Hierbei kann er wählen zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oft unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf.

Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

Verweigert der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder ist die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.

mangelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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