Hallo.
Ich habe mir gerade mal so meine Autounterlagen angesehen.
Im Kaufvertrag steht.. Anzahl der Halter lt. Fzg-Brief: 3
im Fahrzeugbrief steht:Anzahl der Vorhalter: 4
Muss nicht entweder beim Kaufvertrag auch eine "4" stehen oder im Fahrzeugbrief eine "3"?
Da ist doch was falsch, oder?
btw. bin ich nun der 4 Besitzer des Fahrzeuges oder der 5te?
Mit freundlichen Grüßen
Tobi
Frage zu Vorhalter aus Kaufvertrag & Fahrzeugbrief
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Re: Frage zu Vorhalter aus Kaufvertrag & Fahrzeugbrief
Da ist die Sache ja klar. Maßgeblich ist im Zweifelsfall der Kfz-Brief bzw. die Zulassungbescheinigung. Die Angaben der Zulassungsstelle sind verbindlich. Im Kaufvertrag kann ja jeder schreiben, was er will. Du bist also der 5. Eigentümer.
Das muß nicht unbedingt etwas schlechtes sein, auch wenn es den Wiederverkaufswert doch schon mindert. Viele Händler rechnen bei den Vorbesitzern einen weniger, wenn das Fahrzeug mal auf das Autohaus oder das Werk zugelassen war. Oder auch wenn das Fahrzeug vom Vater an den Sohn weitergereicht wurde. Oder das Fahrzeug auch mal ein paar Tage auf den Händler zugelassen war.
Die (falsche) Angabe im Kaufvertrag ist zwar insofern inkorrekt, Fahrzeugrückgabe ist aber eher unwahrscheinlich, da es sich dabei nur um einen geringen Mangel handelt. Wenn der Autokauf noch nicht allzu lang her ist, könnte man ggf. noch über einen Preisnachlass verhandeln.
Das muß nicht unbedingt etwas schlechtes sein, auch wenn es den Wiederverkaufswert doch schon mindert. Viele Händler rechnen bei den Vorbesitzern einen weniger, wenn das Fahrzeug mal auf das Autohaus oder das Werk zugelassen war. Oder auch wenn das Fahrzeug vom Vater an den Sohn weitergereicht wurde. Oder das Fahrzeug auch mal ein paar Tage auf den Händler zugelassen war.
Die (falsche) Angabe im Kaufvertrag ist zwar insofern inkorrekt, Fahrzeugrückgabe ist aber eher unwahrscheinlich, da es sich dabei nur um einen geringen Mangel handelt. Wenn der Autokauf noch nicht allzu lang her ist, könnte man ggf. noch über einen Preisnachlass verhandeln.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Re: Frage zu Vorhalter aus Kaufvertrag & Fahrzeugbrief
hey.
danke für die schnelle Antwort.
Im Kaufvertrag steht aber ja ganz klar drinne, dass ich der 4. Besitzer wäre..
Nun bin ich aber ja der 5te.
Das könnte man ja, ohne dem Autohaus etwas zu unterstellen, Betrug sein.
Das wäre ja, als würde da drinne stehen ich kaufe ein Auto und im Endeffekt kaufe ich ein Motorrad oder falsche PS-Zahl angegeben oder ähnliches.
Es mindert den Wert dazu jawohl erheblich.
Ob ich bei einem Auto, dass 110.000 km gelaufen hat 3 Vorbesitzer angebe oder 4?
MfG
Tobi
danke für die schnelle Antwort.
Im Kaufvertrag steht aber ja ganz klar drinne, dass ich der 4. Besitzer wäre..
Nun bin ich aber ja der 5te.
Das könnte man ja, ohne dem Autohaus etwas zu unterstellen, Betrug sein.
Das wäre ja, als würde da drinne stehen ich kaufe ein Auto und im Endeffekt kaufe ich ein Motorrad oder falsche PS-Zahl angegeben oder ähnliches.
Es mindert den Wert dazu jawohl erheblich.
Ob ich bei einem Auto, dass 110.000 km gelaufen hat 3 Vorbesitzer angebe oder 4?
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Re: Frage zu Vorhalter aus Kaufvertrag & Fahrzeugbrief
Naja, Betrug wäre wohl etwas überdimensioniert. Letztlich ist die Anzahl der Vorbesitzer ja deutlich in der Zulassungsbescheinigung angegeben.
Da würde man wohl eher von Irrtum ausgehen.
Bei der KM-Leistung und mehr als zwei Vorbesitzern kommt es m. E. aber auch nicht mehr drauf an. Das dürfte den Wert nur unwesentlich steigern bzw. mindern.
Schon mal mit dem Verkäufer gesprochen? Wenn im Angebot expliziet etwas anderes zu den Vorbesitzern stand, ist das sicherlich ein Argument für einen Preisnachlass. Aber die Höhe ... darüber könnte man nur spekulieren. Ich denke mal, der Vertrag wäre wohl nicht wirklich anfechtbar, da ja der Zustand des Fahrzeugs und die KM-Leistung ein primäres Kriterium sind, die Anzahl der Vorbesitzer eher sekundär.
Die Angabe im Vertrag ist sicher falsch und stellt auch einen (vermutlich unerheblichen) Mangel dar, aber im Zweifelsfall müsste dann wohl der Käufer nachweisen, dass dieses Fahrzeug mit einem Vorbesitzer mehr auch weniger wert ist oder er das Fahrzeug so nie gekauft hätte. Kommt natürlich auch drauf an, wie lang der Fahrzeugkauf zurückliegt. Wenn man das innerhalb 1-2 Tagen macht, dürfte die Chance auf eine positive Einigung recht hoch sein, da es sich ja um einen klar erkennbaren Mangel handelt. Wenn allerdings schon ein paar Wochen/Monate/Jahre vergangen sind: auf sich beruhen lassen und beim nächsten Mal besser aufpassen und vor Unterschrift im Vertrag kontrollieren.
Da würde man wohl eher von Irrtum ausgehen.
Bei der KM-Leistung und mehr als zwei Vorbesitzern kommt es m. E. aber auch nicht mehr drauf an. Das dürfte den Wert nur unwesentlich steigern bzw. mindern.
Schon mal mit dem Verkäufer gesprochen? Wenn im Angebot expliziet etwas anderes zu den Vorbesitzern stand, ist das sicherlich ein Argument für einen Preisnachlass. Aber die Höhe ... darüber könnte man nur spekulieren. Ich denke mal, der Vertrag wäre wohl nicht wirklich anfechtbar, da ja der Zustand des Fahrzeugs und die KM-Leistung ein primäres Kriterium sind, die Anzahl der Vorbesitzer eher sekundär.
Die Angabe im Vertrag ist sicher falsch und stellt auch einen (vermutlich unerheblichen) Mangel dar, aber im Zweifelsfall müsste dann wohl der Käufer nachweisen, dass dieses Fahrzeug mit einem Vorbesitzer mehr auch weniger wert ist oder er das Fahrzeug so nie gekauft hätte. Kommt natürlich auch drauf an, wie lang der Fahrzeugkauf zurückliegt. Wenn man das innerhalb 1-2 Tagen macht, dürfte die Chance auf eine positive Einigung recht hoch sein, da es sich ja um einen klar erkennbaren Mangel handelt. Wenn allerdings schon ein paar Wochen/Monate/Jahre vergangen sind: auf sich beruhen lassen und beim nächsten Mal besser aufpassen und vor Unterschrift im Vertrag kontrollieren.
Grüße, PoD
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