Auflastung
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Auflastung
Hallo, z.Zt. liest man viel über Änderungen bei der Besteuerung der Fahrzeuge >2,8T. Da ich im Moment am überlegen bin, meinen Ford Transit 2,5L Diesel (Steuer z.Zt. 683 Euro/Jahr) aufzulasten würde ich gerne genau wissen, wie es mit der Diskussion weitergeht. Weiss jemand genaueres oder kann eine kompetente Zukunftseinschätzung anbieten? Danke und Gruß!
Hallo, die Auflastung funktioniert recht einfach. Du holst Dir von einem Auflaster ein Gutachten oder noch besser ein komplett gefertigtes, bereits vom TÜV Prüfer unterschriebenes und gehst damit zur Zulassungsstelle.
Dein fahrzeug heißt dann Kombinationskraftwagen, hat ein zGG von 2806 kg und Du zahlst 173 € Steuer pro Jahr. Bei der Versicherung ändert sich nichts, auch die Art des Kfz wird verkehrsrechtlich nicht geändert.
Mfg Klaus
Dein fahrzeug heißt dann Kombinationskraftwagen, hat ein zGG von 2806 kg und Du zahlst 173 € Steuer pro Jahr. Bei der Versicherung ändert sich nichts, auch die Art des Kfz wird verkehrsrechtlich nicht geändert.
Mfg Klaus
rechtliches
Hallo, danke für die Antwort. Das Prozedere der Auflastung ist mir klar. Mir ging es nur darum, wie lange es überhaupt noch die >2,8T Regelung geben wird!?! Hat jemand eine Ahnung?
Da soll sich ab 2005 einiges ändern,wie man (Frau) so hört.
Will mir eigentlich auch nen Bus oder so zulegen und auflasten.
Hab die Info bekommen,daß ab 2005 diese ganzen Zulassungen nicht mehr gültig seien und man die Fahrzeuge dann wie jeder andere versteuern muß.
Ob´s stimmt? Ich weiß es nicht.
Hab die Tage hier im Netz gelesen,daß dieses für Geländewagen gelten soll.
Was mit den anderen Fahrzeugen sein wird,ich weiß es nicht.
Aber VaterStaat wird sich schon was einfallen lassen.
Strassenverkehrsamt wußte nichts von alledem,werd mal direkt beim Finanzamt nachfragen. (die müßten eigentlich darüber Auskünfte geben können)

Will mir eigentlich auch nen Bus oder so zulegen und auflasten.
Hab die Info bekommen,daß ab 2005 diese ganzen Zulassungen nicht mehr gültig seien und man die Fahrzeuge dann wie jeder andere versteuern muß.
Ob´s stimmt? Ich weiß es nicht.
Hab die Tage hier im Netz gelesen,daß dieses für Geländewagen gelten soll.
Was mit den anderen Fahrzeugen sein wird,ich weiß es nicht.
Aber VaterStaat wird sich schon was einfallen lassen.

Strassenverkehrsamt wußte nichts von alledem,werd mal direkt beim Finanzamt nachfragen. (die müßten eigentlich darüber Auskünfte geben können)
Auflastung
Hallo nochmal.
War heute beim TÜV.
Dort wurde mir gesagt,daß es ab spätestens 2005 keine Kombinationsfahrzeuge mehr gibt.
Es wird dann nur noch PKW´s und LKW´s geben.
Wohnmobile bleiben auch.
Also geht es doch nicht nur um 4x4 er.
Aber unverschämt dann,daß immer noch aufgelastet wird und sich diese Firmen noch schnelles Geld mitnehmen können.
War heute beim TÜV.
Dort wurde mir gesagt,daß es ab spätestens 2005 keine Kombinationsfahrzeuge mehr gibt.
Es wird dann nur noch PKW´s und LKW´s geben.
Wohnmobile bleiben auch.
Also geht es doch nicht nur um 4x4 er.
Aber unverschämt dann,daß immer noch aufgelastet wird und sich diese Firmen noch schnelles Geld mitnehmen können.
Habe beim Finanzministerium nachgefragt
hier die Antwort:
Die in der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen nicht immer zutreffend wiedergegebene Rechtslage stellt sich zurzeit noch wie folgt dar:
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für "andere Fahrzeuge" bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen. Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von bis zu 8 Personen (außer
Fahrer) oder vorwiegend dem Transport von Gütern zu dienen, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als "Pkw" und darüber als "andere Fahrzeuge"
gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen und so genannten SUV auch Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile, und geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück (vgl.
insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. März 1998, VII R 116/97), die vor allem § 23 Abs. 6a der StVZO heranzieht.
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt. Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als "andere Fahrzeuge" (s.o.) in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig nicht mehr möglich sein. Die Aufhebung soll 6 Monate nach der noch erforderlichen Verkündung der Verordnung in Kraft treten. Da die Kraftfahrzeugsteuer eine so genannte Ländersteuer ist
(Ertrags- und Verwaltungskompetenz liegt nach dem Grundgesetz vollständig bei den Ländern), ist es nach Auffassung der Bundesregierung Sache der Länder, in dieser Zeit über die diesbezüglichen Folgerungen zu entscheiden.
Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Das das umgesetzt wird, dauert vermutlich nicht mehr lange, geht schließlich um viel Geld für die Länder. Ne Auflastung für meinen Hiace würde ca 400 Eur kosten, bei ungefähr der gleichen Steuerersparnis in einem Jahr. Wenn der Beschluß in 2 Mon. von den Ländern umgesetzt wird, fallen die Vergünstigungen in 8 Monaten weg. Dann würde ich noch draufzahlen. Deshalb lass ich das mit der Auflastung wohl erstmal. Schade eigentlich.
Die in der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen nicht immer zutreffend wiedergegebene Rechtslage stellt sich zurzeit noch wie folgt dar:
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für "andere Fahrzeuge" bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen. Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von bis zu 8 Personen (außer
Fahrer) oder vorwiegend dem Transport von Gütern zu dienen, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als "Pkw" und darüber als "andere Fahrzeuge"
gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen und so genannten SUV auch Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile, und geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück (vgl.
insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. März 1998, VII R 116/97), die vor allem § 23 Abs. 6a der StVZO heranzieht.
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt. Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als "andere Fahrzeuge" (s.o.) in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig nicht mehr möglich sein. Die Aufhebung soll 6 Monate nach der noch erforderlichen Verkündung der Verordnung in Kraft treten. Da die Kraftfahrzeugsteuer eine so genannte Ländersteuer ist
(Ertrags- und Verwaltungskompetenz liegt nach dem Grundgesetz vollständig bei den Ländern), ist es nach Auffassung der Bundesregierung Sache der Länder, in dieser Zeit über die diesbezüglichen Folgerungen zu entscheiden.
Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Das das umgesetzt wird, dauert vermutlich nicht mehr lange, geht schließlich um viel Geld für die Länder. Ne Auflastung für meinen Hiace würde ca 400 Eur kosten, bei ungefähr der gleichen Steuerersparnis in einem Jahr. Wenn der Beschluß in 2 Mon. von den Ländern umgesetzt wird, fallen die Vergünstigungen in 8 Monaten weg. Dann würde ich noch draufzahlen. Deshalb lass ich das mit der Auflastung wohl erstmal. Schade eigentlich.
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- Mitglied
- Beiträge: 13
- Registriert: 03.11.2004, 09:49
Geht mit mit meinem T3 genau so....
Abwarten. Es ist eine Sonderregelung im Gespräch das weiterhin Steuervergünstigt gefahren werden kann. Mit der Einschränkung daß die eingetragene Höchstgeschwindigkeit unter 130 km/h liegt oder das Fahrzeug land/forstwitschaftlich genutzt wird. Aber Genaues weiß ich auch noch nicht. Jetzt warte ich erst mal ab, zahle meine 550 Euronen Steuer für nen 1.6 Liter TurboDiesel (Frechheit) und gucke mir das Dilemma im Mai 2005 noch mal an. Es besteht auch noch die Möglichkeit nen Kat nachzurüsten Damit käme ich auf Euro1 und damit 360 Euronen. Vielleicht geh ich auch einfach zum T3 Experten meines Vertrauens und rüste die Kiste auf 1,9Liter TDI Pumpe/Düse um. Das wäre dann Euro2. Steuerlich bezahlbar, Fun Faktor 140PS (glatt verdoppelt), Anschaffung Urghs.... (ca. 6500 Euronics)
Wie sacht der Kaiser?
Abwarten. Es ist eine Sonderregelung im Gespräch das weiterhin Steuervergünstigt gefahren werden kann. Mit der Einschränkung daß die eingetragene Höchstgeschwindigkeit unter 130 km/h liegt oder das Fahrzeug land/forstwitschaftlich genutzt wird. Aber Genaues weiß ich auch noch nicht. Jetzt warte ich erst mal ab, zahle meine 550 Euronen Steuer für nen 1.6 Liter TurboDiesel (Frechheit) und gucke mir das Dilemma im Mai 2005 noch mal an. Es besteht auch noch die Möglichkeit nen Kat nachzurüsten Damit käme ich auf Euro1 und damit 360 Euronen. Vielleicht geh ich auch einfach zum T3 Experten meines Vertrauens und rüste die Kiste auf 1,9Liter TDI Pumpe/Düse um. Das wäre dann Euro2. Steuerlich bezahlbar, Fun Faktor 140PS (glatt verdoppelt), Anschaffung Urghs.... (ca. 6500 Euronics)
Wie sacht der Kaiser?