Hallo ich hoffe ihr könnt mir sagen was ich zu erwarten habe!
Ich(15) wurde jetzt zum zweiten mal angehalten wegen fahren ohne faherlaubnis!
Beim 1.mal wurde das verfahren eingestellt aber was geschieht jetzt beim zweiten mal? ich wurde mit 50 statt mit 25km/h auf meinem roller angehalten! genauso wie beim ersten mal.
Muss ich mit einer führerscheinsperre rechnen?wenn ja wie lange?
Ich wollte nämlich eigentlich jetzt A1 machen aber wenn ich mein führerschein dann eh nicht kriege brauch ich ja auch nicht anfangen(geld verschwendung)
könnt ihr mir vieleicht sagen was ich zu befürchten habe?
Vielen dank im vorraus!
2te mal fahren ohne fahrerlaubnis
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Hallo auch,
also zuerst muss ich mal loswerden dass du da ganz großten Mist gemacht hast, besonders da es das zweite Mal ist!
Die Folgen für dich dürften noch ganz akzeptabel sein, da du minderjährig bist. Wie die Strafe genau ausfällt, kommt auf den Richter an. Aber ich an deiner Stelle wäre nicht überrascht, wenn es (auch) eine Führerscheinsperre ist, da du "Wiederholungstäter" bist.
Weiterhin muss der Halter des Fahrzeugs, das du benutzt hast, mit einer Strafe rechnen.
Verweis auf §21 StVG:
Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinsperre, Beschlagnahme von Fahrzeugen, etc...
Großes Glück hast du, dass es - wie ich deinem Text entnehme - bisher noch nicht zu einem von dir verschuldeten Unfall gekommen ist. In diesem Fall würde nämlich der Halter des Fahrzeugs von seiner Versicherung in Regress genommen, d. h. er würde der Versicherung den Schaden zurückzahlen müssen und wenn bei einem Unfall ein Mensch zu Schaden kommt (z. B. Invalidität), können die Beträge um die es dann geht, zu einer lebenslangen Verschuldung führen!
Ich rate dir dringend davon ab, noch einmal ohne Führerschein irgend ein Fahrzeug zu führen, auch wenn es "nur" ein Roller ist! Du bewegst dich damit auf sehr, sehr dünnem Eis und die möglichen Folgen die sich aus der Ungeduld auf den Führerschein ergeben können sind das Risiko niemals wert!
Gruß
Knorzel
also zuerst muss ich mal loswerden dass du da ganz großten Mist gemacht hast, besonders da es das zweite Mal ist!
Die Folgen für dich dürften noch ganz akzeptabel sein, da du minderjährig bist. Wie die Strafe genau ausfällt, kommt auf den Richter an. Aber ich an deiner Stelle wäre nicht überrascht, wenn es (auch) eine Führerscheinsperre ist, da du "Wiederholungstäter" bist.
Weiterhin muss der Halter des Fahrzeugs, das du benutzt hast, mit einer Strafe rechnen.
Verweis auf §21 StVG:
Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinsperre, Beschlagnahme von Fahrzeugen, etc...
Großes Glück hast du, dass es - wie ich deinem Text entnehme - bisher noch nicht zu einem von dir verschuldeten Unfall gekommen ist. In diesem Fall würde nämlich der Halter des Fahrzeugs von seiner Versicherung in Regress genommen, d. h. er würde der Versicherung den Schaden zurückzahlen müssen und wenn bei einem Unfall ein Mensch zu Schaden kommt (z. B. Invalidität), können die Beträge um die es dann geht, zu einer lebenslangen Verschuldung führen!
Ich rate dir dringend davon ab, noch einmal ohne Führerschein irgend ein Fahrzeug zu führen, auch wenn es "nur" ein Roller ist! Du bewegst dich damit auf sehr, sehr dünnem Eis und die möglichen Folgen die sich aus der Ungeduld auf den Führerschein ergeben können sind das Risiko niemals wert!
Gruß
Knorzel
Freundliche Grüße
Knorzel
Knorzel