Fahren ohne haftpflicht?

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quasi1809

Fahren ohne haftpflicht?

Beitrag von quasi1809 »

Hallo!

Habe folgendes Problem am Hals:

Meine Mutter hatte einen Unfall mit einem Radfahrer. Jetzt hat sie den Schaden der Versicherung gemeldet. Die sagt jetzt aber, dass sie seit 31.12.2001 nicht mehr mit diesem KFZ verichert sei. Wir haben natürlich die Unterlagen rausgeholt und studiert. Letzte Korrespondenz mit der Versicherung war der 20.09.2004. Eine Information über die neue Beitragseinstufung. Von Kündigung oder Auslauf des Vertrags kein Wort (der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr). Als wir die Kontoauszüge durchgegangen sind haben wir tatsächlich festgestellt dass die Versicherung nur noch Beträge für den Zweitwagen abgebucht hat. Für das Hauptfahrzeug nichts. Wie kann denn sowas passieren? Besteht jetzt noch die Versicherung? Es kann doch ncht sein dass man 2 1/2 Jahre ein Auto fährt ohne einen Versicherungsschutz? Wer muss denn jetzt für den Schaden aufkommen und wie soll man mit der Versicherung verfahren?

Danke für Eure Antwort!

Gruß
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tom
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Fahren Versicherungsschutz

Beitrag von tom »

Hallo quasi1809,

fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Verkehrsstraftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft und im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten geahndet. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. :(
quasi1809

Beitrag von quasi1809 »

Hallo!

Ja klasse. Aber man kann ja nicht bestraft werden, wenn man für diesen Umstand nichts dafür kann. Mich interesiert nur, wie die Versicherung den Vertrag nicht weiterführt ohne einen Grund, bzw. auch ohne Information. Muss da nicht eine Mitteilung erfolgen oder müssen die nicht der Zulassungstelle da bescheid geben?

Gruß

Quas1809
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Knorzel
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Beitrag von Knorzel »

Hallo quasi1809,

wenn eine Versicherungsgesellschaft festsellt, dass der Versicherungsschutz für ein angemeldetes Fahrzeug nicht mehr besteht, muss sie das der zuständigen Zulassungsstelle melden. Die Zulassungsstelle schickt dann ein Schreiben in dem man aufgefordert wird, binnen einer kurzen Frist eine neue Versicherungsbestätigung (Versicherungsdoppelkarte) vorzulegen oder das Fahrzeug abzumelden. (Der Bescheid ist gebührenpflichtig!). Erfolgt keine Neuvorlage einer Versicherungsbestätigung oder Abmeldung, wird das Fahrzeug durch die Polizei zwangsabgemeldet, was wiederum gebührenpflichtig ist und ggf. sogar eine Anzeige nach sich ziehen kann.

In deinem Fall stellt sich die Frage, ob bei der Beantragung der Versicherung vielleicht (versehentlich) ein automatischer Versicherungsablauf vereinbart wurde. Das ist auf den Formularen mancher Vesicherungen leicht möglich.

Grüße
Knorzel
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