Hallo,
ich habe mein Auto verkauft, dabei einen Lackschaden verschwiegen, der neu lackiert wurde. Jetzt kommt der Käufer mit einem Unfallgutachten, in dem eindeutig noch andere Schäden zu sehen sind. Ich habe im ADAC Vertrag angegeben, das kein Unfallschaden und auch keine anderen Schäden vorhanden sind.Habe jedoch später zugegeben, das ein Lackschaden vorhanden war. Jetzt fordert der Käufer Rückabwicklung und Zahlung des Kaufpreises plus Kosten für Gutachten, Ummeldung, Kennzeichen oder er will das Fahrzeuf behalten und wir müßten ihm die Kosten für Werkstatt und Wertminderung erstatten, die im Gutachten stehen. Als wir dem Händler das Gutachten zeigten, lachte der nur und sagte das die Kosten für Reperatur völlig überhöht wären und die angegeben 3 Arbeitstage auch. Was kann man jetzt machen? Die Werkstatt meinte, das wir fragen sollen ob er den Wagen nicht bei Ihnen reparieren lassen will, da es dann erheblich günstiger wäre. Welche Kosten kann er überhaubt verlangen? Kann er Rückabwicklung des Vertrages fordern oder muß er uns die Möglichkeit geben den Unfallschaden zu beseitigen. Ich weiß echt nicht was ich machen sollte. Wenn wir nicht den Betrag bezahlen, will er vielleicht nur noch Rückabwicklung, das wäre für mich aber fatl, da schon ein anderer Wagen von dem Geld bezahlt wurde und ich den Betrag nicht auslegen können. Er hat uns eine Frist von 3 tagen gesetzt.
Vielen Dank für ihre Hilfe
KFZ verkauf Unfall beanstandet
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Ein Bagatellschaden muss beim Verkauf n. angegeben werden
Hallo,
ich würde ganz cool bleiben, einen Bagatellschaden musst du beim Verkauf nicht angeben.
Folgende Leitsätze hat die Anwaltskanzlei http://www.kanzlei-prof-schweizer.de veröffendlicht.

ich würde ganz cool bleiben, einen Bagatellschaden musst du beim Verkauf nicht angeben.
Folgende Leitsätze hat die Anwaltskanzlei http://www.kanzlei-prof-schweizer.de veröffendlicht.
- 1. Ein Gebrauchtwagen darf trotz der Zusicherung "Unfallfrei" Bagatellschäden aufweisen.
2. Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers, auf einen Unfall, der lediglich zu einem Bagatellschaden geführt hat, hinzuweisen.
3. Wenn eine Delle durch einfaches Herausdrücken fast vollständig beseitgit werden kann, handelt es sich um einen Bagatellschaden.
-
Keny
Bagatellschaden
Hallo, kann mir jemand eine genaue Definition von Bagatellschäden geben? bis zu welchem Betrag ist es BS und gehört da dann eine Auswechselung des Kotflügels für 250 EUR auch zu?
Danke und Grüße
Danke und Grüße
Bagatellschaden oder Unfallschaden?
Hallo Keny,
Bagatellschäden am KFZ sind kleinere Lackschäden, eine gebrochene Nummernschildhalterung und so weiter. Alles was den Rahmen oder Chassis des Fahrzeugs beeinträchtigt(das ist in der Regel bei einem Auffahrunfall größeren Masses) ist und bleibt ein Unfallschaden. Ob repariert oder nicht.
Das würde bedeuten, dass ein Ausgewechselter Kotflügen schon mehr als ein Bagatellschaden ist.
Bagatellschäden am KFZ sind kleinere Lackschäden, eine gebrochene Nummernschildhalterung und so weiter. Alles was den Rahmen oder Chassis des Fahrzeugs beeinträchtigt(das ist in der Regel bei einem Auffahrunfall größeren Masses) ist und bleibt ein Unfallschaden. Ob repariert oder nicht.
Das würde bedeuten, dass ein Ausgewechselter Kotflügen schon mehr als ein Bagatellschaden ist.