Umstrittenes Auto
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Umstrittenes Auto
Hallo liebe Letue,
erst mal herzlichen Dank für so ein nützliches Forum, man lernt ja viel durch eure Fragen und Antworten. Jetzt möchte ich um euren Rat bitten (die Foren habe ich schon durchgesucht und konnte leider keinen ähnlichen Fall finden). Folgende Sachlage:
Famile A. hat zwei Autos, ein etwa 4 Jahre altes VW Sharan und ein etwa 15 Jahre altes Toyota. Beide Autos sind Eigenturm von Frau A (Sie ist im Autobrief, Autoverischerung etc. so eingetragen).
Den Toyota hat der Bruder B. (er wohnt in einem anderen Ort) des Herrn A.s vor ca. 2 Jaren von der Familie ausgeliehen, da sie dieses nicht unbedint benötigten. Jetzt gibt ein Ehestreit und beide leben getrennt.
Die Frau A. will jetzt den Toyoat bei Ihrer Zulassungsstelle abmelden und will, dass der Bruder B. den Toyota auf seinem Namen ummeldet. Ihr Anwalt hat eine entsprechende Mahnung an B. geschickt und mit der Einklage gedroht Falls er das nicht tut.
Der B. will das umstrittenes Auto zurück bringen, da er diesen Ärger wegen Ehestreit vermeiden möchte. Er besitzt auch nicht den Autobrief (nur Autoschein).
So meine Frage, muss der B. mit irgendwelchen rechtlichen Folgen rechnen wenn er das Auto vor dem in dem Brief gegebenen Frist zurück bei der Frau A. vor dem Haus stellt, den Schlüssel und Autoschein etc. per Einschreiben an ihr versendet?
Vielen Dank für eure Antwort im Voraus.
erst mal herzlichen Dank für so ein nützliches Forum, man lernt ja viel durch eure Fragen und Antworten. Jetzt möchte ich um euren Rat bitten (die Foren habe ich schon durchgesucht und konnte leider keinen ähnlichen Fall finden). Folgende Sachlage:
Famile A. hat zwei Autos, ein etwa 4 Jahre altes VW Sharan und ein etwa 15 Jahre altes Toyota. Beide Autos sind Eigenturm von Frau A (Sie ist im Autobrief, Autoverischerung etc. so eingetragen).
Den Toyota hat der Bruder B. (er wohnt in einem anderen Ort) des Herrn A.s vor ca. 2 Jaren von der Familie ausgeliehen, da sie dieses nicht unbedint benötigten. Jetzt gibt ein Ehestreit und beide leben getrennt.
Die Frau A. will jetzt den Toyoat bei Ihrer Zulassungsstelle abmelden und will, dass der Bruder B. den Toyota auf seinem Namen ummeldet. Ihr Anwalt hat eine entsprechende Mahnung an B. geschickt und mit der Einklage gedroht Falls er das nicht tut.
Der B. will das umstrittenes Auto zurück bringen, da er diesen Ärger wegen Ehestreit vermeiden möchte. Er besitzt auch nicht den Autobrief (nur Autoschein).
So meine Frage, muss der B. mit irgendwelchen rechtlichen Folgen rechnen wenn er das Auto vor dem in dem Brief gegebenen Frist zurück bei der Frau A. vor dem Haus stellt, den Schlüssel und Autoschein etc. per Einschreiben an ihr versendet?
Vielen Dank für eure Antwort im Voraus.
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Also mal zusammengefasst ...
Frau Armdran ist Eigentümerin eines Autos, dass Sie Ihrem Schwager, Herrn Bert geliehen hat. Jetzt will sie Herrn Bert das Auto quasi schenken mit der Auflage, dass er das Fahrzeug nun selbst anmeldet und Steuern und Versicherung selbst zahlt. Herr Bert hat aber keine Lust auf Ehestreit und will stattdessen das Auto einfach Frau Armdran zurückgeben?
Dann macht das doch einfach. Frau Armdran hat keinen Anspuch, dass Herr Bert das Auto abmeldet und auf seinen Namen anmeldet. Das Auto ist ja ihr Eigentum.
Wenn der Anwalt von Frau Armdran den Herrn Bert zum Ummelden auffordert, ist das Blödsinn. Mit juristischem Staatsexamen sollte man für das viele Geld nicht so einen Blödsinn machen.
Alles, was Frau Armdran fordern kann ist die Rückgabe des Fahrzeugs. Dann kann Sie als Eigentümerin und Halterin das Fahrzeug selbst abmelden und stilllegen oder verkaufen oder was immer sie will.
Je nachdem, was vereinbart wurde und ob mündlich oder schriftlich, könnte Frau Armdran noch eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das müsst ihr dann unter euch ausmachen.
Einfach das Fahrzeug mit Schlüssel zurückbringen und den Erhalt quittieren lassen.
Wenn der Anwalt eine Frist gesetzt hat (für Ummeldung oder Zurückbringen?), reicht es aus, das Auto rechtzeitig vor Ablauf zurückzugeben. Der Anwalt wird sicher versuchen, die Kosten für seine Arbeit von Herrn Bert zurückzufordern. Da würde ich aber meinen, dass er wohl schlechte Karten hätte, da Frau Armdran scheinbar gegen die Schadenminderungspflicht verstossen hat. Herr Bert ist ja kooperativ und ein normales Gespräch hätte auch gereicht. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes war nicht notwendig. Bis auf diesen kleinen Unsicherheitsfaktor sollte Herr Bert nichts weiter befürchten müssen.
Frau Armdran ist Eigentümerin eines Autos, dass Sie Ihrem Schwager, Herrn Bert geliehen hat. Jetzt will sie Herrn Bert das Auto quasi schenken mit der Auflage, dass er das Fahrzeug nun selbst anmeldet und Steuern und Versicherung selbst zahlt. Herr Bert hat aber keine Lust auf Ehestreit und will stattdessen das Auto einfach Frau Armdran zurückgeben?
Dann macht das doch einfach. Frau Armdran hat keinen Anspuch, dass Herr Bert das Auto abmeldet und auf seinen Namen anmeldet. Das Auto ist ja ihr Eigentum.
Wenn der Anwalt von Frau Armdran den Herrn Bert zum Ummelden auffordert, ist das Blödsinn. Mit juristischem Staatsexamen sollte man für das viele Geld nicht so einen Blödsinn machen.
Alles, was Frau Armdran fordern kann ist die Rückgabe des Fahrzeugs. Dann kann Sie als Eigentümerin und Halterin das Fahrzeug selbst abmelden und stilllegen oder verkaufen oder was immer sie will.
Je nachdem, was vereinbart wurde und ob mündlich oder schriftlich, könnte Frau Armdran noch eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das müsst ihr dann unter euch ausmachen.
Einfach das Fahrzeug mit Schlüssel zurückbringen und den Erhalt quittieren lassen.
Wenn der Anwalt eine Frist gesetzt hat (für Ummeldung oder Zurückbringen?), reicht es aus, das Auto rechtzeitig vor Ablauf zurückzugeben. Der Anwalt wird sicher versuchen, die Kosten für seine Arbeit von Herrn Bert zurückzufordern. Da würde ich aber meinen, dass er wohl schlechte Karten hätte, da Frau Armdran scheinbar gegen die Schadenminderungspflicht verstossen hat. Herr Bert ist ja kooperativ und ein normales Gespräch hätte auch gereicht. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes war nicht notwendig. Bis auf diesen kleinen Unsicherheitsfaktor sollte Herr Bert nichts weiter befürchten müssen.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Hallo PoD,
vielen Dank für Deine Antwort. Du hast den Sachverhalt genau richtig zusammengefasst.
Es gab keine schriftliche Vereinbarung zwischen Herrn Bert und Frau Armdan. Der Herr Bert sogar die übliche Repraturkosten (neue M+S Reifen dieses Jahr, Tüv etc.) für das Auto auch bezahlt.
Jetzt stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Der Herr Bert will diese Woche zusammen mit seinem Bruder das Auto bei der Frau Armdran zurückbringen, vor der Haustür stellen und die Schlüssel + Fahrzeugschein abgeben. Falls sie verweigert die Papiere etc. zurückzunehmen und den Erhalt zu quittieren, würde er halt diese einfach in Briefkasten reinwerfen und dieses auch mit Videokamera filmen (es ist ja schwierig 2 nicht verwandte Zeugen da zu finden).
Wird das Verhalten von Herrn Bert in diesem Fall bei o.g. Szenario richtig?
vielen Dank für Deine Antwort. Du hast den Sachverhalt genau richtig zusammengefasst.
Es gab keine schriftliche Vereinbarung zwischen Herrn Bert und Frau Armdan. Der Herr Bert sogar die übliche Repraturkosten (neue M+S Reifen dieses Jahr, Tüv etc.) für das Auto auch bezahlt.
Jetzt stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Der Herr Bert will diese Woche zusammen mit seinem Bruder das Auto bei der Frau Armdran zurückbringen, vor der Haustür stellen und die Schlüssel + Fahrzeugschein abgeben. Falls sie verweigert die Papiere etc. zurückzunehmen und den Erhalt zu quittieren, würde er halt diese einfach in Briefkasten reinwerfen und dieses auch mit Videokamera filmen (es ist ja schwierig 2 nicht verwandte Zeugen da zu finden).
Wird das Verhalten von Herrn Bert in diesem Fall bei o.g. Szenario richtig?
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Nunja, zu welchen Bedingungen Herr Bert das Auto geliehen hat, wissen wir ja nicht. Aber wenn er schon Reparaturen und sonstige Kosten gezahlt hat, sind das ja nur Kosten, die notwendig sind, um das Fahrzeug nutzen zu können. Kann also schon sein, dass Frau Armdran noch eine Überlassungsentschädigung haben will. Wenn sie allerdings bisher nichts haben wollte, wird da vermutlich auch nichts kommen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie die Annahme verweigert. Immerhin hat sie dann das Fahrzeug, kann es abmelden und sogar noch weiterverkaufen, wenn sie es selbst nicht braucht. Wenn sie dennoch die Annahme verweigern sollte (Annahmeverzug), ist sie selbst schuld. Dann würde ich das Auto da abstellen und sie schriftlich bitten, den Übergang des Fahrzeugs zu bestätigen und die Papiere und Schlüssen an sich zu nehmen. Macht sie das nicht, ist das ihr Problem. Für Herrn Bert ist die Sache erledigt, er muss die Unterlagen nur bereithalten, falls sie die Sachen doch noch haben will. Muss sie ja, sonst kann sie das Fahrzeug ja nicht abmelden.
Versuchts erstmal normal im Guten, ich bin sicher, sie wird sich da nicht querstellen. Viel Erfolg.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie die Annahme verweigert. Immerhin hat sie dann das Fahrzeug, kann es abmelden und sogar noch weiterverkaufen, wenn sie es selbst nicht braucht. Wenn sie dennoch die Annahme verweigern sollte (Annahmeverzug), ist sie selbst schuld. Dann würde ich das Auto da abstellen und sie schriftlich bitten, den Übergang des Fahrzeugs zu bestätigen und die Papiere und Schlüssen an sich zu nehmen. Macht sie das nicht, ist das ihr Problem. Für Herrn Bert ist die Sache erledigt, er muss die Unterlagen nur bereithalten, falls sie die Sachen doch noch haben will. Muss sie ja, sonst kann sie das Fahrzeug ja nicht abmelden.
Versuchts erstmal normal im Guten, ich bin sicher, sie wird sich da nicht querstellen. Viel Erfolg.
Grüße, PoD
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Wie wäre es denn, wenn man den Eigentümer anschreibt und ihn aufordert, seine Papiere und Fahrzeugschlüssel selber abzuholen ?iceprince hat geschrieben: Jetzt stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Der Herr Bert will diese Woche zusammen mit seinem Bruder das Auto bei der Frau Armdran zurückbringen, vor der Haustür stellen und die Schlüssel + Fahrzeugschein abgeben. Falls sie verweigert die Papiere etc. zurückzunehmen und den Erhalt zu quittieren, würde er halt diese einfach in Briefkasten reinwerfen und dieses auch mit Videokamera filmen (es ist ja schwierig 2 nicht verwandte Zeugen da zu finden).
Wird das Verhalten von Herrn Bert in diesem Fall bei o.g. Szenario richtig?
Eigentum verpflichtet !!!
Verstehe die Problematik nicht so ganz.............und weswegen oder auf welcher Rechtsgrundlage mahnt denn hier ein Anwalt ????
Auf Herausgabe ? Das Fahrzeug wurde doch nicht unterschlagen oder sonst etwas.
Im Gegenteil, ich würde eine Frist für das Abholen stellen. Sonst werden die Unterlagen kostenpflichtig zugestellt...und zwar mit der Post !!! Achso; nicht vergessen den Standort des Fahrzeuge mitzuteilen......
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Hm. Ganz so offiziell würd ichs dann nicht machen. Die Leute sind immerhin miteinander verwandt. Und wenn ich ein Fahrzeug gratis nutzen kann, ists eigentlich ok, wenn ich es dann am Ende auch wieder zurückbringe.
Ich zumindest wäre ziemlich sauer, wenn ich dann auch noch Zeit und Aufwand hätte, um das Fahrzeug irgendwo abzuholen. Die Frau hat ja wohl nur Stress mit ihrem Mann, nicht dem Schwager.
Und sie will das Fahrzeug ja abgemeldet kriegen. Diesen Zustand erreicht sie am schnellsten, wenn sie das Fahrzeug samt Papieren einfach annimmt und dann zur Zulassungsstelle geht.
Leute, auch wenn da kurioserweise schon ein Anwalt drin hängt ... lasst es nicht noch weiter eskalieren. Solang ihr noch die Möglichkeit habt, das halbwegs im Guten zu regeln, macht das.
Ich zumindest wäre ziemlich sauer, wenn ich dann auch noch Zeit und Aufwand hätte, um das Fahrzeug irgendwo abzuholen. Die Frau hat ja wohl nur Stress mit ihrem Mann, nicht dem Schwager.
Und sie will das Fahrzeug ja abgemeldet kriegen. Diesen Zustand erreicht sie am schnellsten, wenn sie das Fahrzeug samt Papieren einfach annimmt und dann zur Zulassungsstelle geht.
Leute, auch wenn da kurioserweise schon ein Anwalt drin hängt ... lasst es nicht noch weiter eskalieren. Solang ihr noch die Möglichkeit habt, das halbwegs im Guten zu regeln, macht das.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Vielen Dank Erik.Ode und PoD für eure Tipps.
Wie gesagt der Herr Bert hat es vor, das Auto zurückzubringen, den Streit nicht zu eskalieren und die Eheleute zu bitten ihn aus dem Ehestreit raus zu lassen.
Vielleicht wolte die Frau eine Nummer sicher gehen und deshalb hat sie den Anwalt eingeschaltet. Keine Ahnung.
Also mal schauen was am Wochenende passiert.
Vielen Dank noch mal.
Wie gesagt der Herr Bert hat es vor, das Auto zurückzubringen, den Streit nicht zu eskalieren und die Eheleute zu bitten ihn aus dem Ehestreit raus zu lassen.
Vielleicht wolte die Frau eine Nummer sicher gehen und deshalb hat sie den Anwalt eingeschaltet. Keine Ahnung.
Also mal schauen was am Wochenende passiert.
Vielen Dank noch mal.
Deine Entscheidung. Aber auf Nummer sicher gehen ? Hat sie deine Telefonnummer verloren..............???iceprince hat geschrieben: Vielleicht wolte die Frau eine Nummer sicher gehen und deshalb hat sie den Anwalt eingeschaltet. Keine Ahnung.
Würde fast sagen, an deiner Geschichte fehlt ein wesentlicher Teil.......aber ist ja auch egal, ist wahrscheinlich privat und nicht für ein Forum geeignet.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
-
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Hallo nochmals,
also das Auto nebst Schlüssel und Papiere wurde schon am Wochenende der Frau Armdran zurückgegeben. Sie wolte erstmal den Schlüssel nicht annehmen, aber dann hat sie ihn doch akzeptiert.
Jetzt schreibt ihr Anwalt, daß seine Mandantin das darin liegende Angebot abnehmen (welches Angebot? Es wurde doch kein Angebot gemacht. Es wurde nur das ausgeliehne Auto zurückgebracht!). Er schreibt weiter, daß seine Mandantin die geforderte Ummeldung auf Kosten des Herrn Bert ummelden und sie veräußert das Auto. Sie wird entgegenkommender Weise aus dem Veräußerungslös die Ummeldekosten und weiteren Verfahrenkosten bestreiten.
Das verstehe ich jetzt nicht.
1) Wie kann sie das Auto ummelden (auf Herr Berts Name)?
2) Und warum sollte der Herr Bert die durch die Ummeldung entsethende Kosten übernehmen?
Was meint ihr, ist das jetzt der richtige Zeitpunkt für Herrn Bert um einen Anwalt einzuschalten?
Ich bedanke mich für eure Tipps.
also das Auto nebst Schlüssel und Papiere wurde schon am Wochenende der Frau Armdran zurückgegeben. Sie wolte erstmal den Schlüssel nicht annehmen, aber dann hat sie ihn doch akzeptiert.
Jetzt schreibt ihr Anwalt, daß seine Mandantin das darin liegende Angebot abnehmen (welches Angebot? Es wurde doch kein Angebot gemacht. Es wurde nur das ausgeliehne Auto zurückgebracht!). Er schreibt weiter, daß seine Mandantin die geforderte Ummeldung auf Kosten des Herrn Bert ummelden und sie veräußert das Auto. Sie wird entgegenkommender Weise aus dem Veräußerungslös die Ummeldekosten und weiteren Verfahrenkosten bestreiten.
Das verstehe ich jetzt nicht.
1) Wie kann sie das Auto ummelden (auf Herr Berts Name)?
2) Und warum sollte der Herr Bert die durch die Ummeldung entsethende Kosten übernehmen?
Was meint ihr, ist das jetzt der richtige Zeitpunkt für Herrn Bert um einen Anwalt einzuschalten?
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Hm,
da schließe ich mich mal der Vermutung von Erik Ode an: An der Geschichte fehlt etwas; und das nicht zu knapp.
Es ist doch völlig absurd, wenn "Sie" den Schlüssel nicht annehmen will und nun der Anwalt versucht, eine Zwangsummeldung durchzuführen. Man kann doch kein Fahrzeug gegen den Willen des vermeintlichen Halters auf diesen anmelden. Soll er dann per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, seinen Personalausweis herzugeben? Und wer bezahlt dann die Versicherung? Wenn diese Frau die Zwangsummeldung durchführt, kann sie den Wagen doch auch nicht mehr verkaufen. Logik: Fehlanzeige.
Wie auch immer, "Herr B." sollte dringend in sich gehen und mal überlegen, mit welchem fehlenden Teil die Geschichte Sinn ergibt und auch recht fix mal anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Zur Not auch über öffentliche Rechtsberatung, falls es das in der Region gibt oder über Beratungshilfe-Antrag vom Amtsgericht.
Oder fällt Dir noch was ein, Erik Ode? Schade auch, dass man hier meist nur eine Seite hört bzw. liest. Auf die Darstellung durch Frau A. wäre ich wirklich sehr gespannt
da schließe ich mich mal der Vermutung von Erik Ode an: An der Geschichte fehlt etwas; und das nicht zu knapp.
Es ist doch völlig absurd, wenn "Sie" den Schlüssel nicht annehmen will und nun der Anwalt versucht, eine Zwangsummeldung durchzuführen. Man kann doch kein Fahrzeug gegen den Willen des vermeintlichen Halters auf diesen anmelden. Soll er dann per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, seinen Personalausweis herzugeben? Und wer bezahlt dann die Versicherung? Wenn diese Frau die Zwangsummeldung durchführt, kann sie den Wagen doch auch nicht mehr verkaufen. Logik: Fehlanzeige.
Wie auch immer, "Herr B." sollte dringend in sich gehen und mal überlegen, mit welchem fehlenden Teil die Geschichte Sinn ergibt und auch recht fix mal anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Zur Not auch über öffentliche Rechtsberatung, falls es das in der Region gibt oder über Beratungshilfe-Antrag vom Amtsgericht.
Oder fällt Dir noch was ein, Erik Ode? Schade auch, dass man hier meist nur eine Seite hört bzw. liest. Auf die Darstellung durch Frau A. wäre ich wirklich sehr gespannt
Grüße, PoD
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Hallo PoD,
da der fehlende Teil an der Geschichte zwei mal erwähnt wurde, versuche ich nochmal den Fall zusammenzufassen:
- Herr und Frau Armdran haben Ehestreit und leben seit einigen Monaten getrennt. Das Scheidungsverfahren läuft.
- Sie haben zwei Autos, VW und Toyota (15 Jahre alt). Frau Armdran ist eine Hausfrau und die beide Autos wurden von Herrn A. bezahlt.
- Frau A. ist die offizielle Eigentürmerin der beiden Autos (wegen den günstigen Versicherungskonditionen).
- Toyota wurde von Herrn B. (der Bruder) ausgeliehen.
Jetzt:
Der Herr A. will, daß die Frau A. VW verkauft und er die Hälfte des Verkaufspreis bekommt. Er meint, die Frau A. könnte Toyota fahren (Toyota hat TÜV bis April 2009).
Frau A. will das nicht. Sie will VW für sich behalten und von Toyota gar nichts wissen. Deshalb möchte sie, daß der Schwager (Herr B.) jetzt das Auto ummeldet.
Der Herr A. ist damit nicht einverstanden und fordert seinen Bruder das Auto zurückzubringen. Also dadurch ist das Auto umstritten.
Der Herr B. möchte mit dem Streit nichts zu tun haben und bringt das Auto zurück. Damit ist jetzt aber die Frau A. nicht einverstanden. Deshalb bekommt der Herr B. in den oberigen Posts bereits erwähnte Briefe von Frau A.s Anwalt.
Das ist alles was ich über den Fall weiss.
Deshalb wollte ich gerne wissen, ob der Herr B. die Briefe überhaupt ernst nehmen soll und die anwaliche Beratung in Anspruch nehmen soll, oder einfach die Briefe in den Papierkorb schmeissen?
Der Herr B. möchte, wie die andere normale Bürger auch, keinen juristichen Ärger haben.
da der fehlende Teil an der Geschichte zwei mal erwähnt wurde, versuche ich nochmal den Fall zusammenzufassen:
- Herr und Frau Armdran haben Ehestreit und leben seit einigen Monaten getrennt. Das Scheidungsverfahren läuft.
- Sie haben zwei Autos, VW und Toyota (15 Jahre alt). Frau Armdran ist eine Hausfrau und die beide Autos wurden von Herrn A. bezahlt.
- Frau A. ist die offizielle Eigentürmerin der beiden Autos (wegen den günstigen Versicherungskonditionen).
- Toyota wurde von Herrn B. (der Bruder) ausgeliehen.
Jetzt:
Der Herr A. will, daß die Frau A. VW verkauft und er die Hälfte des Verkaufspreis bekommt. Er meint, die Frau A. könnte Toyota fahren (Toyota hat TÜV bis April 2009).
Frau A. will das nicht. Sie will VW für sich behalten und von Toyota gar nichts wissen. Deshalb möchte sie, daß der Schwager (Herr B.) jetzt das Auto ummeldet.
Der Herr A. ist damit nicht einverstanden und fordert seinen Bruder das Auto zurückzubringen. Also dadurch ist das Auto umstritten.
Der Herr B. möchte mit dem Streit nichts zu tun haben und bringt das Auto zurück. Damit ist jetzt aber die Frau A. nicht einverstanden. Deshalb bekommt der Herr B. in den oberigen Posts bereits erwähnte Briefe von Frau A.s Anwalt.
Das ist alles was ich über den Fall weiss.
Deshalb wollte ich gerne wissen, ob der Herr B. die Briefe überhaupt ernst nehmen soll und die anwaliche Beratung in Anspruch nehmen soll, oder einfach die Briefe in den Papierkorb schmeissen?
Der Herr B. möchte, wie die andere normale Bürger auch, keinen juristichen Ärger haben.
Nachtrag:
Ich habe jetzt neue Informationen erhalten.
Die Anwältin nimmt für ihre Mandantin das Angebot ( Auto wurde vor die Tür gestellt, Schlüssel wurden ausgehändigt ) an. Durch diese Handlung (Aushändigung von Fahrzeug, Papiere und Schlüssel), wurden die Forderungen "erfüllt". Weiterhin meldet die Eigentümerin das Fahrzeug auf ihre Kosten ab.
Alles gut.............bleiben sie gesund.............!!!
Ich habe jetzt neue Informationen erhalten.
Die Anwältin nimmt für ihre Mandantin das Angebot ( Auto wurde vor die Tür gestellt, Schlüssel wurden ausgehändigt ) an. Durch diese Handlung (Aushändigung von Fahrzeug, Papiere und Schlüssel), wurden die Forderungen "erfüllt". Weiterhin meldet die Eigentümerin das Fahrzeug auf ihre Kosten ab.
Alles gut.............bleiben sie gesund.............!!!
Gruß Erik.Ode
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