im meiner zulassung sind 155ziger reifen eingetragen jedoch habe ich 175ziger reifen drauf (das war vom händler aus schon so beim kauf) ist das legal und kann ich dann auch 155ziger winter-reifen drauf ziehen lassen?
oder soll ich die reifen komplet tauschen auf 155 (beide also winter- und sommer-reifen)
winter-reifengröße
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Hallo,
Du musst Dich immer danach richten, was laut Zulassungsbescheinigung zulässig ist. Anders als beim Klimperkram oder Tuning, wo eine mitgeführte ABE oft ausreicht, gilt das für Reifen natürlich nicht. Die falschen Reifen können dann leicht zum Sicherheitsrisiko werden. Und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt; das zieht dann auch Versicherungsprobleme nach sich.
Legal ist ein Verkauf solcher Reifen mit Fahrzeug wohl schon. Es obliegt dann dem Käufer, ob er das Fahrzeug so in Betrieb setzt. Der Händler hätte aber schon drauf hinweisen sollen, dass da Reifen drauf sind, die nicht eingetragen sind. Sind diese Reifen in der Größe denn im Kaufvertrag separat aufgeführt?
Ich würde bei den jetzt anstehenden WR unbedingt Reifen nach Herstellervorgabe aufziehen lassen. Die alten Reifen sind zu groß.
Kannst auch beim Hersteller anrufen und fragen, ob es evtl. eine nachträgliche Freigabe für diese spezielle Reifengröße gibt für das Fahrzeug. Manchmal werden solche Sachen noch nachträglich freigegeben. Dann kriegt man vom Hersteller eine Art Gutachten und Prüfbericht und kann damit dann die Papiere berichtigen lassen.
Wirken denn die 175er-Reifen nicht auch etwas deplatzliert am Auto oder hast Du mal geschaut, wieviel PLatz da im Radkasten ist?
Du musst Dich immer danach richten, was laut Zulassungsbescheinigung zulässig ist. Anders als beim Klimperkram oder Tuning, wo eine mitgeführte ABE oft ausreicht, gilt das für Reifen natürlich nicht. Die falschen Reifen können dann leicht zum Sicherheitsrisiko werden. Und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt; das zieht dann auch Versicherungsprobleme nach sich.
Legal ist ein Verkauf solcher Reifen mit Fahrzeug wohl schon. Es obliegt dann dem Käufer, ob er das Fahrzeug so in Betrieb setzt. Der Händler hätte aber schon drauf hinweisen sollen, dass da Reifen drauf sind, die nicht eingetragen sind. Sind diese Reifen in der Größe denn im Kaufvertrag separat aufgeführt?
Ich würde bei den jetzt anstehenden WR unbedingt Reifen nach Herstellervorgabe aufziehen lassen. Die alten Reifen sind zu groß.
Kannst auch beim Hersteller anrufen und fragen, ob es evtl. eine nachträgliche Freigabe für diese spezielle Reifengröße gibt für das Fahrzeug. Manchmal werden solche Sachen noch nachträglich freigegeben. Dann kriegt man vom Hersteller eine Art Gutachten und Prüfbericht und kann damit dann die Papiere berichtigen lassen.
Wirken denn die 175er-Reifen nicht auch etwas deplatzliert am Auto oder hast Du mal geschaut, wieviel PLatz da im Radkasten ist?
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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nö die passen wunderbar in die radkästen
aber erstmal danke
beim hersteller werde ich mal anrufen und nachfragen wie das nun mit den reifen ist
ahm ncoh ne frage kann ich dann nicht den verkauf anfechten wenn der verkäufer mich nicht darauf hin gewiesen hat welche reifen auf das auto auf gezogen sind? (die reifen sind nicht seperat im kaufvertrag aufgeführt)
danke
aber erstmal danke
beim hersteller werde ich mal anrufen und nachfragen wie das nun mit den reifen ist
ahm ncoh ne frage kann ich dann nicht den verkauf anfechten wenn der verkäufer mich nicht darauf hin gewiesen hat welche reifen auf das auto auf gezogen sind? (die reifen sind nicht seperat im kaufvertrag aufgeführt)
danke
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Naja, anfechten wird wohl kaum möglich sein. Gegen ein Gespräch mit dem Händler spricht ja nix, vielleicht tauscht er sie ja gegen andere, die eher den Hersteller-Vorgaben entsprechen; große Hoffnungen würde ich darauf wohl nicht setzen.
Letztlich obliegt es ja dem Halter, sein Fahrzeug in betriebssicheren Zustand zu versetzen bzw. ihm obliegt auch die Betriebsgefahr. Ist zwar alles nur hypothetisch, aber im Falle eines Unfalles ohne eigenes Verschulden würde die Versicherung sicher eine Teilschuld erkennen, wenn falsche Reifen drauf sind. Weil, damit hätte man ja gar nicht auf die Straße gedurft
Sicher kann man auch mit den "falschen" Reifen fahren, aber wenns doch einer merkt ....
Letztlich obliegt es ja dem Halter, sein Fahrzeug in betriebssicheren Zustand zu versetzen bzw. ihm obliegt auch die Betriebsgefahr. Ist zwar alles nur hypothetisch, aber im Falle eines Unfalles ohne eigenes Verschulden würde die Versicherung sicher eine Teilschuld erkennen, wenn falsche Reifen drauf sind. Weil, damit hätte man ja gar nicht auf die Straße gedurft
Sicher kann man auch mit den "falschen" Reifen fahren, aber wenns doch einer merkt ....
Grüße, PoD
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