benötige dringend hilfe bei autoverkauf-rechtsfragen

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yellowduck
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benötige dringend hilfe bei autoverkauf-rechtsfragen

Beitrag von yellowduck »

hallo!

ich brauche wirklich mal schnelle hilfe einen fahrzeugverkauf betreffend, da ich den wagen aus zeitgründen vor der übergabe morgen nicht mehr abmelden kann.

folgende vorraussetzungen:
- der kaufvertrag ist bereits unterzeichnet, anzahlung geleistet
- der käufer kommt morgen früh, zahlt den rest bar und erhält alle unterlagen sowie den schlüssel
- ich lasse ihn zusätzlich zum bereits unterzeichneten kaufvertrag eine erklärung unterschreiben, dass der wagen am 17.09. um xx uhr den eigentümer gewechselt hat und sich der käufer verpflichtet, den wagen am selben tag umzumelden
- der käufer hat rote nummern dabei, mit denen er das fahrzeug die 200 km überführen möchte und will sofort zum staßenverkehrsamt seines landkreises fahren, um den wagen umzumelden
- nach längerem persönlichen gespräch mit dem käufer, kaufvertrag mit personummer etc. meine ich zu erkennen, dass er absolut seriös ist und auch so handeln wird, wie er sagt

meine fragen:
1. bin ich so gut genug abgesichert?
2. was muss der käufer alles an dokumenten mitnehmen, um die ummeldung über die bühne zu bekommen? braucht er von mir eine vollmacht, einen ausweis, reicht eine kopie ...? ich habe keinen plan.
3. muss ich meinem straßenverkehrsamt irgendetwas einreichen, dass belegt, das ich den wagen verkauft habe? oder geht das automatisch durch die ummeldung?

würd mich wirklich sehr über schnelle antworten dieser drei fragen freuen. ich kann im inet nichts finden auf die schnelle!

danke,
gelbe ente
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo,

ein wenig Suchfunktion und blättern hätte Deine Fragen bereits beantwortet. Also auf ein Neues:

Du bist nie genug abgesichert; der Käufer kann unterschreiben was geht, aber wenn er sich nicht dran hält, musst Du Steuern und Versicherung so lang weiterzahlen, bis das Fahrzeug umgemeldet ist. Wenn er das nicht tut innerhalb eines angemessenen Zeitraumes kann das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben werden. In manchen Orten (von Hamburg habe ich es schon öfter gehört) kann man auch nach gewisser Frist eine eidesstattliche Erklärung abgeben und ist anschliessend wohl auch von weiteren Zahlungen befreit, zumindest bei der Steuer.

Der Käufer braucht zum Ummelden den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und I und einen Nachweis über die ASU. Für TÜV (HU) brauchts das nicht, weil das im Fahrzeugschein steht. Die alten Kennzeichen braucht er dann auch zum entsiegeln. Alternativ kannst Du das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen selbst abmelden, bräuchtest dann allerdings die Unterlagen von oben. Scheidet also aus. Die Zulassungsplaketten selber zerkratzen geht glaube ich auch nicht, weil das amtliche Siegel sind, die man nicht selbst zerstören darf.

In den meisten Kaufvertrag-Formularen sind ja so vorgedruckte Mitteilungen an Versicherung und Straßenverkehrsamt dabei, mit denen Du den Verkauf und den Übergang des Fahrzeugs an X anzeigst bzw. mitteilst. Das ist aber nur eine vorsorgliche Mitteilung, quasi zur Vorbereitung. Es hat keine bindende Wirkung und die Steuern und Versicherungsprämien werden bis zum Tag der tatsächlichen Ummeldung weiter berechnet. Falls zwischen Übergabe und Ummeldung etwas passiert (Blitzer, Unfall etc.) müsstest Du Dich mit den relevanten Stellen in Verbindung setzen und nachweisen (Kaufvertrag, Perso-Kopie, Unterschrift des Käufers), dass das Fahrzeug und die Gefahr zum relevanten Zeitpunkt bereits auf den Käufer übergegangen ist. Die Versicherung würde dann zwar zahlen, Dich aber (glaube ich, bin nicht sicher) dann hochstufen.

Aber all diese Horror-Szenarien müssen ja nicht sein.

Wenn Du unsicher bist, am besten Perso des Käufers kopieren für alle Fälle (ggf. Anschrift und Gültigkeit prüfen). Du kannst auch nach 2-3 Tagen in der Zulassungsstelle des Käufers anrufen und fragen, ob das Fahrzeug bereits umgemeldet wurde. Die schicken dann zwar die Daten ans Finanzamt und die Versicherung, aber das dauert halt ein paar Wochen, bis Du die aktuellen Bescheide von dort kriegst. Damit kannst Du dann aber sicher sein, dass alles ok ist.

Ansonsten empfehle ich Dir hier noch diverse andere Beiträge zum gleichen Thema. Einfach mal suchen. Viel Erfolg.
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Erik.Ode
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Re: benötige dringend hilfe bei autoverkauf-rechtsfragen

Beitrag von Erik.Ode »

-----dürfte inhaltlich so ziemlich mit Prinz übereinstimmen-----


yellowduck hat geschrieben:meine fragen:
1. bin ich so gut genug abgesichert?
Hört sich schon gut an, but never say never ! :wink:
yellowduck hat geschrieben:2. was muss der käufer alles an dokumenten mitnehmen, um die ummeldung über die bühne zu bekommen? braucht er von mir eine vollmacht, einen ausweis, reicht eine kopie ...? ich habe keinen plan.
Das kann dir egal sein. Mit Übergabe des Geldes und dem Fahrzeug ist es nicht mehr dein Problem.
yellowduck hat geschrieben:3. muss ich meinem straßenverkehrsamt irgendetwas einreichen, dass belegt, das ich den wagen verkauft habe? oder geht das automatisch durch die ummeldung?
Grundsätzlich sollte eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde / Zulassungsstelle ( Steuern ) und an die Kraftfahrzeugversicherung
( Versicherungsbeiträge ) erfolgen. Diese Hinweise erhält man eigentlich bei jedem Musterkaufvertrag. Zu finden u.a. beim ADAC oder auf unserer Startseite.
yellowduck hat geschrieben: - der käufer hat rote nummern dabei, mit denen er das fahrzeug die 200 km überführen möchte und will sofort zum staßenverkehrsamt seines landkreises fahren, um den wagen umzumelden
Sehr gut ! Deine Kennzeichen abschrauben und selber das Fahrzeug abmelden. Dann bist du auf der ganz sichern Seite.
Aber er kann das Fahrzeug dann IMHO nicht sofort zulassen.

Sollte er aber nach deiner Meinung vertrauenswürdig sein und ein gültiger Personalausweis mit Wohnsitz in Deutschland liegt vor, dann kann man dem Käufer auch mal trauen. Nicht jeder Käufer ist ein Verbrecher.......
:wink:
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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