Nicht ganz richtig, aber falsch
Um Auto zu fahren, muss der Fahrer nicht zwingend über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die KFZ-Haftpflicht ist ja bezogen auf Fahrzeug und -Halter, nicht auf den Fahrer.
Und die Privathaftpflichtversicherer schließen Schäden an Fahrzeugen meist aus, insbesondere an gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen.
Probleme kann es -in diesem Fall- geben, wenn die Schwester einen Versicherungsvertrag hat, in dem Fahrer unter 25 Jahren ausgeschlossen sind oder generell andere Fahrer. Das schmälert zwar die Prämie etwas, schliesst aber andere vom Fahren aus.
Das mit der Strafgebühr im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls und mit nicht-versichertem-Fahrer kann ich nicht beurteilen, sowas hatte ich noch nicht. Hab ich bisher aber auch noch nicht gehört. Soweit ich weiss, tritt die Versicherung des Halters so ein, wie sie es auch täte, wenn der Versicherte selbst den Unfall verursacht hat. Also Schaden wird dann an den Gegner reguliert und die Versicherung nimmt dann Regress.
Aber warten wir mal auf die Experten für Versicherungsfragen ...