Hallo Sylvia,
also das mit dem roten Kennzeichen geht nicht, da rote Kennzeichen ausschließlich für Händler zur Probe- und Überführungsfahrten gedacht sind.
Wenn dein Fahrzeug älter als 30 Jahre ist, kannst du ein Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) beantragen.
Folgender Steuersatz gilt für Oldtimer:
Die Jahressteuer für Oldtimer 46 Euro für Krafträder und 191 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.
(Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat)