Gewährleistung
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Gewährleistung
Hallo und guten Tag, vielleicht könnt Ihr mir helfen, habe anfang Mai diesen Jahres einen Mercedesbus gekauft, Bj. 1993, 150000 km, nutze diesen teils privat, teils betrieblich. Vor vier Wochen begann der Bus arg zu räuchern, war bei einem Boschdiensten für Dieselmaschinen und der diagnostizierte einen Motorschaden, kompressionsverlust am 3. Zylinder, da der Wagen von September 2003 bis anfang Mai 2004 bei dem Mercedeshändler gestanden hat, könnte es ein Mangel sein, der schon vorhanden war? Der Mercedeshändler wies auf meine Anfrage jeglicheAnsprüche zurück, und meinte so etwas würde es nicht geben. Habt Ihr ein Tip? Gruß Dirk
Gewährleistungspflicht beim Autokauf
Hi Dirk,
also der Schaden fällt ganz klar unter die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Das heißt, das der Schaden vom Händler kostenlos repariert werden muss.
also der Schaden fällt ganz klar unter die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Das heißt, das der Schaden vom Händler kostenlos repariert werden muss.

Noch ein kleiner Tipp: Bei der gesetzlichen Gewährleistung verhält es sich so, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorlag, nicht umgekehrt. Wenn er das nicht kann, hat er schlechte Karten.
Cheers,
Michael
Cheers,
Michael
Auch wenn's blöd klingt: Ich bin nur Studi, kein Anwalt. Daher keine Gewähr! 
