unfallschaden verschwiegen

Hier könnt Ihr Fragen zum Autoimport, Autokauf und Autoverkauf stellen. Hier bekommt Ihr nützliche Tipps und Informationen, egal ob es sich um den Kauf eines Reimports, Deutschen Neuwagen, Jahres- oder Gebrauchtwagen handelt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi

Antworten
tt.elpaso
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 13.08.2004, 18:44

unfallschaden verschwiegen

Beitrag von tt.elpaso »

Ich hatte im September 2002 bei einen BMW Händler ein gebrauchtes Auto gekauft "UNFALLFREI"



Heute 13.08.2004 hat eine andere Werkstatt festgestellt das der Wagen aber einen Unfallschaden hatte und der nicht fachmännisch ausgeführt worden ist !


Habe ich noch eine Chanche das zu reklamieren ????

MFG
Marco
Michael
Spezialist
Beiträge: 25
Registriert: 04.08.2004, 13:35

Re: unfallschaden verschwiegen

Beitrag von Michael »

tt.elpaso hat geschrieben:Ich hatte im September 2002 bei einen BMW Händler ein gebrauchtes Auto gekauft "UNFALLFREI"



Heute 13.08.2004 hat eine andere Werkstatt festgestellt das der Wagen aber einen Unfallschaden hatte und der nicht fachmännisch ausgeführt worden ist !


Habe ich noch eine Chanche das zu reklamieren ????

MFG
Marco
Nun, ein verschwiegener Unfallschaden ist ein schwerwiegender Mangel nach § 434 BGB, der Dich nach § 437 BGB zu folgendem berechtigt:
- Nacherfüllung (§ 439 BGB), also korrekte Reparatur
- Vertragsrücktritt (§§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)
- Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)

Dabei ist zu beachten, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 438 BGB 2 Jahre beträgt. Diese kann bei Gebrauchtwaren allerdings per Vertrag oder AGB auf 1 Jahr verkürzt werden. Ebenfalls kann die Gewährleistung nach § 444 BGB ausgeschlossen werden.

Schau Dir also mal ganz genau den Vertrag an, den Du unterschrieben hast. Sollte dort die Gewährleistung ausgeschlossen oder auf 1 Jahr verkürzt sein, kannst Du keine Ansprüche geltend machen. Ansonsten hättest Du noch ein paar Tage Zeit.

Allerdings musst Du dabei bedenken, dass Du bei einem Vertragsrücktritt (Anfechtung des Kaufvertrags) dem Händler nach § 325 BGB i.V.m. § 323 BGB zu Schadensersatz für die Nutzung des PKW verpflichtet bist. Bei knapp 2 Jahren kommt da natürlich auch eine ganz schöne Summe zusammen ...

Cheers,
Michael
Auch wenn's blöd klingt: Ich bin nur Studi, kein Anwalt. Daher keine Gewähr! :wink:
Benutzeravatar
Erik.Ode
Mod-Team
Mod-Team
Beiträge: 2386
Registriert: 31.08.2004, 15:30

Beitrag von Erik.Ode »

Man beachte ebenso das StGB. Hier der Betrug. Sollte ein probartes Druckmittel für eine Rücknahme sein.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Antworten

Zurück zu „Autokauf / Motorradkauf / Infos & Tipps“