Hallo!
Bin das erste mal hier und suche dringend Rat!
Hab mir am 15.3.04 ein Bmw 320 Coupe Bj. 1 93 bei einem Bmw Vertragshändler gekauft! Nach 3 Monaten und 7000Km machte das getriebe geräusche und der Händler meint es sei ein Lagerschaden! Würde nicht unter der gesetzlichen Gewährleistung laufen! Ich kann das aber nicht glauben das ich mich jetzt so damit abpfinden muss das ich pech gehabt habe! Hat schließlich 6000 € gekostet! fahr so jetzt seit 2 monaten rum und hab schon wieder 3000 km mehr drauf!
Was kann ich machen? Vorallem sagte der Händler ich hatte das auto einwandfrei bekommen! Aber dann nach der Zeit kaputt? Komisch und dann nach ner Gesamtlaufleistung von jetzt 90500 km!?
Außerdem hatte ich beom Kauf nach ner Garantie gefragt und der Verkäufer meinte geht nicht! Und als ich beim Händler war fragte man mich ob ich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hätte? Komme mir ganz schön betrogen vor!
Was kann ich jetzt machen, rechtlich! Würd das gern bezahlt / entschädigt bekommen weil es das ja nicht sein kann! Ich geb ja nicht umsonst so viel Geld für so ein "altes Auto aus"! Hatte gedacht das 90000 km nix für ein getriebe sein dürften!
Ich als lehrling kann mir so eine Reparatur nicht mal eben so leisten!
Ich danke euch schonmal!
Lagerschaden am Getriebe nach 7000km
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
Schaden fällt eindeutig unter das Gewährleistungsrecht
Hi Gast,
der Schaden fällt ganz eindeutig unter die gesetzliche Gewährleistung.
Wenn ein Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, geht man davon aus, dass er schon von Anfang an da gewesen ist. Der Händler muss 100 % der Reparatur übernehmen.
Ich bin immer wieder erstaunt, dass viele Händlern Ihre Kunden so über den Tisch ziehen wollen. Das Gesetz wurde zum Schutz der Kunden gemacht, nur manche Händler wollen Ihre Kunden für dumm verkaufen.
Ich würde dem Händler ganz klar sagen, dass die Reparatur ganz klar unter das Gewährleistungsrecht fällt und dass er den Schaden übernehmen muss. Will er sich dann immer noch aus der Affäre ziehen, würde ich mit einem Rechtsanwalt drohen. Dann wir er schon einlenken, da er null Chance hat.
Bitte berichte uns mal, wir der Händler reagiert hat.
der Schaden fällt ganz eindeutig unter die gesetzliche Gewährleistung.
Wenn ein Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, geht man davon aus, dass er schon von Anfang an da gewesen ist. Der Händler muss 100 % der Reparatur übernehmen.
Ich bin immer wieder erstaunt, dass viele Händlern Ihre Kunden so über den Tisch ziehen wollen. Das Gesetz wurde zum Schutz der Kunden gemacht, nur manche Händler wollen Ihre Kunden für dumm verkaufen.
Ich würde dem Händler ganz klar sagen, dass die Reparatur ganz klar unter das Gewährleistungsrecht fällt und dass er den Schaden übernehmen muss. Will er sich dann immer noch aus der Affäre ziehen, würde ich mit einem Rechtsanwalt drohen. Dann wir er schon einlenken, da er null Chance hat.
Bitte berichte uns mal, wir der Händler reagiert hat.
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Tobi
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Gast
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Gast
Also hab jetzt noch mal beim Händlerangerufen und der ist immer noch der meinung das mein fall nicht unter die gesetzliche fällt!
Besser noch, er behauptet sogar das es diese garnicht mehr gibt auf gebrauchte und nur für neue wagen! ER meinte noch das sich die leute die mich infomiert haben sich erstmal informieren sollen bevor sie so etwas behaupten!
Besser noch, er behauptet sogar das es diese garnicht mehr gibt auf gebrauchte und nur für neue wagen! ER meinte noch das sich die leute die mich infomiert haben sich erstmal informieren sollen bevor sie so etwas behaupten!
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Gast
Also hab jetzt noch mal beim Händlerangerufen und der ist immer noch der meinung das mein fall nicht unter die gesetzliche fällt!
Besser noch, er behauptet sogar das es diese garnicht mehr gibt auf gebrauchte und nur für neue wagen! ER meinte noch das sich die leute die mich infomiert haben sich erstmal informieren sollen bevor sie so etwas behaupten!
Besser noch, er behauptet sogar das es diese garnicht mehr gibt auf gebrauchte und nur für neue wagen! ER meinte noch das sich die leute die mich infomiert haben sich erstmal informieren sollen bevor sie so etwas behaupten!
Nun, Dein Händler sollte sich selbst erstmal informieren.Anonymous hat geschrieben:Also hab jetzt noch mal beim Händlerangerufen und der ist immer noch der meinung das mein fall nicht unter die gesetzliche fällt!
Besser noch, er behauptet sogar das es diese garnicht mehr gibt auf gebrauchte und nur für neue wagen! ER meinte noch das sich die leute die mich infomiert haben sich erstmal informieren sollen bevor sie so etwas behaupten!
In den §§ 433 ff BGB sind die allgemeinen Vorschriften beim Kauf defniert. Diese besagen nach § 437 BGB i.V.m. §§ 434, 438 BGB, dass eine Gewährleistung von zwei Jahren zu geben ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde (also z.B. der Ausschluss der Gewährleistung). Bei Gebrauchtwaren (also auch bei Deinem Auto) beträgt die Gewährleistung ebenfalls 2 Jahre, kann jedoch einzelvertraglich oder auch durch die AGB des Händlers auf Minimum 1 Jahr verkürzt werden.
Dabei werden Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten zugunsten des Käufers ausgelegt. Sprich, der Verkäufer (Händler) muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs (man spricht hier auch vom Gefahrübergang, § 446 BGB) noch nicht vorlag.
Ab dem 7. Monat wäre es umgekehrt, so dass Du beweisen müsstest, dass der Mangel schon vorlag.
Wenn sich der Händler weiterhin dumm stellt und die Gewährleistung laut Vertrag nicht ausgeschlossen wurde, würde ich entweder zuerst zu einer anderen Werkstatt oder dem TÜV gehen und ein Gutachten (über das Getriebe) erstellen lassen oder direkt einen Anwalt aufsuchen - dessen Kosten der Händler dann im übrigen auch zu tragen hätte, sollte Dir ein Gericht Recht geben, was stark anzunehmen ist.
Cheers,
Michael
P.S.: Hier noch ein Link zu diesem Thema: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
Auch wenn's blöd klingt: Ich bin nur Studi, kein Anwalt. Daher keine Gewähr! 