Die meisten Gebrauchtwagen AGB sind unwirksam !

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jodat
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Die meisten Gebrauchtwagen AGB sind unwirksam !

Beitrag von jodat »

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (vom 15.11.2006 VIII ZR 3/06) gibt Anlass beim Autoverkauf noch genauer aufzupassen. Die noch aktuellen ZDK-Musterbedingungen Stand 7/2003 sind nämlich im Hinblick auf die Verkürzung der Verjährung unwirksam. Auch viele der im Internet angebotenen Vordrucke zum Privatverkauf könnten betroffen sein.

In der Entscheidung heisst es sinngemäß:

Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen das Gesetz insgesamt unwirksam, wenn bestimmte Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.

Beim Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen wird regelmäßig die Sachmängelhaftung durch allgemeine Geschäftsbedingungen auf ein Jahr verkürzt. Dies ist bekanntlich grundsätzlich möglich. Nach der gesetzlichen Regelung dürfen von dieser Abkürzung auf ein Jahr aber nicht alle möglichen Ansprüche des Käufers erfasst sein. Vor allen Dingen nicht diejenigen, bezüglich derer der Gesetzgeber in § 309 Nr.7 Buchstabe a und b BGB einen Haftungsausschluss verboten hat. Dazu zählen die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung für grobes Verschulden.

Wenn in den allgemeinen Geschäftbedingungen daher eine umfassende Begrenzung der Haftung auf 1 Jahr vereinbart ist, (Bsp.: Ansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang o. ä.), wäre diese Beschränkung insgesamt unwirksam. Der Verkäufer haftet dann nach der gesetzlichen Regelfrist für 2 Jahre.

Vermeiden lässt sich diese Rechtsfolge mit der korrekten Gestaltung der AGB. Insbesondere unter Berücksichtung der vom Bundesgerichtshof geforderten Einschränkung.

Die Entscheidung hat möglicherweise auch beim Verkauf unter vollständigem Ausschluss der Sachmängelhaftung, etwa an Gewerbetreibende, Auswirkung. Zu diesem Themenbereich liegt zwar noch keine Entscheidung des BGH vor. Um aber auch dort einen wirksamen Ausschluss sicherzustellen, empfiehlt sich ebenfalls eine Anpassung der Formulierung der AGB unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Vorgaben.



Einen m.E. guten Musterkaufvertrag findet man bei

http://www.verkehrsanwaelte.de


(Hoffe der link funktioniert)


Gruß
Ralph Burkard
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Jo, funzt !

Danke für den Beitrag.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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