Was meint Ihr: Gilt in diesem Fall die Händerlgewehrleistung

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Psychicillness
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Was meint Ihr: Gilt in diesem Fall die Händerlgewehrleistung

Beitrag von Psychicillness »

Hallo miteinander
Folgender Fall.

man kauft ein auto (gebraucht nicht ganz 4 jahre alt) beim händler, nach ein paar tagen leuchtet die warnleuchte für airbag und motor auf, man fährt zum händler und will das ganze repariert haben. dies funktioniert auch ganz ohne probleme. die fehlermeldung jedoch kommt wieder, es wird repariert, sie taucht wieder auf, das wieder holt sich ein ettliche male.... und das verteilt über 5 montate, dazu sind noch fehler in der heizung etc. aufgetreteten, aber die werkstatt bringt es nicht auf die reihe das ganze zu reparieren.
nach einem gespräch mit dem händler rückt er raus, dass das steuergerät eventuell kaputt ist und dies ausgetauscht werden sollte. auf meine teilkosten bzw. ich trage das ganze alleine (noch nicht ganz raus)

wie stehe ich hier rechtlich eurer ansicht dar? er behauptet das das die händlergewehrleistung nicht für das steuergerät bzw elektronik greift!? wo steht das?
wenn sie doch greift kann ich dann rein theoretisch nicht vom kaufvertrag zurücktreten?
ich habe mich schon bei der rechtsauskunft erkundigt aber die konnte mir auch keine eindeutige antwort geben (nicht ihr fachgebiet) die innung kann mir dazu auch keine info geben (händler nicht im innungsbund)

ich will ja nicht mit dem verkäufer streiten jediglich auf meine rechte bestehen, nur als info.


vielen dank schon mal
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Erik.Ode
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Re: Was meint Ihr: Gilt in diesem Fall die Händerlgewehrleis

Beitrag von Erik.Ode »

Psychicillness hat geschrieben:man kauft ein auto (gebraucht nicht ganz 4 jahre alt) beim händler, nach ein paar tagen leuchtet die warnleuchte für airbag und motor auf, man fährt zum händler und will das ganze repariert haben. dies funktioniert auch ganz ohne probleme. die fehlermeldung jedoch kommt wieder, es wird repariert, sie taucht wieder auf, das wieder holt sich ein ettliche male.... und das verteilt über 5 montate, dazu sind noch fehler in der heizung etc. aufgetreteten, aber die werkstatt bringt es nicht auf die reihe das ganze zu reparieren.
Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.
nach einem gespräch mit dem händler rückt er raus, dass das steuergerät eventuell kaputt ist und dies ausgetauscht werden sollte. auf meine teilkosten bzw. ich trage das ganze alleine (noch nicht ganz raus)

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen.
Psychicillness hat geschrieben: er behauptet das das die händlergewehrleistung nicht für das steuergerät bzw elektronik greift!?
Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... hrleistung
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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