gegnerische Versicherung übenimmt Mietwagenkosten nicht
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gegnerische Versicherung übenimmt Mietwagenkosten nicht
Hallo
vor einiger zeit wurde mein Auto in geparktem Zustand von meinem Nachbarn beschädigt. Die ganze geschichte wurde über die Versicherung geregelt. Es wurde ein Gutachten erstellt das zeigte das es mein Auto es noch wert war repariet zu werden. Daraufhin habe ich einen Termin mit der Werkstadt gemacht. Ich habe einen Mietwagen erhalten und habe diesen genau eine Woche gefahren bis mein Auto repariert war. Jetzt habe ich das Problem das die gegnerische Versicherung den Mietwagen nicht komplett bezahlen will. Hier ein auszug aus dem Schreiben das mein Anwalt zu diesem Thema erhalten hat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen, wie im Gutachten (dort 3-4 Tage) veranschlagt, abgerechnet.
Der Unfall ereignete sich bereits am 5.05.2006, die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgte durch Ihren Mandanten eine Woche später und die Reperatur des Fahrzeuges wurde sodann nochmals 10 tage später am 22.05.2006 in Auftrag gegeben. Die Reparatur erfolgte in einer Kalenderwoche, die einen Feiertag aufweist. Dieses Verfahren verstößt gegen die Ihrem Mandanten obliegende Schadensminderungspflicht.
Wir haben nach Normaltarif abgerechnet, da die Haftung geklärt war, und es zumutbar war, die Übernahme von Mietwagenkosten mit uns abzuklären. Weiterhin kam Ihrem Mandanten eine Erkundigunspflicht nach unterschiedlichen Tarifen; bzw. der Mietwagenfirma eine Aufklärungspflicht zu. Die Höhe der Mietwagenkosten stehen in keinerlei Verhältnis zum Fahrzeugwert bzw. der Höhe der Reperaturkosten. Ihr Mandant hätte sich im selbstverschuldeten Schadensfall keinesfalls in dieser Art verhalten.
Wir verbleiben bei der vorgenommenen Abrechnung der Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen nach Normaltarif, wobei wir die Kosten für die Haftungsbefreiung und die Servicegebühr ebenfalls übernommen hatten."
Wagenwert nach Gutachen: 1800 €
Reperaturkosten: ca. 1500 €
Mietwagenkosten: ca. 1200 €
Mein PKW: Opel Astra baujahr 95
Mietwagen: Opel Meriva neu
Von der Versicherung nicht gezahlte Mietwagenkosten: ca. 400 €
Mietwagendaure: 7 Tage
und ich muss ehrlich sagen wenn ich das Selbstverschuldet hätte dann hätte ich auf die Beule n bischen Farbe geschmiert und die sache wäre gegessen gewesen. Aber davon ausgeganen das ich diese Reperatur gemacht hätte dann wäre das auch nicht anders abgelaufen was kann ich dafür wenn die Werkstadt es nicht in den veranschlagten 4 Tagen schafft und ich den Mietwagen noch übers Wochenende behalten muss? Mir wurde erklärt als ich den Mietwagen bekam (den hat übrigens auch die Werkstadt organisiert) das es eine bestimmte Fahrzeugklasse gibt die ich Mieten darf damit ich das ganze dann auch bezahlt bekomme und das hat eigentlich auch alles gepasst.
Meine Frage ist jetzt was kann man da machen? Komm ich um ein Gerichtsverfahren herumm? Wenn nicht wie stehen dann meine Chancen vor Gericht das Geld zu bekommen?
vor einiger zeit wurde mein Auto in geparktem Zustand von meinem Nachbarn beschädigt. Die ganze geschichte wurde über die Versicherung geregelt. Es wurde ein Gutachten erstellt das zeigte das es mein Auto es noch wert war repariet zu werden. Daraufhin habe ich einen Termin mit der Werkstadt gemacht. Ich habe einen Mietwagen erhalten und habe diesen genau eine Woche gefahren bis mein Auto repariert war. Jetzt habe ich das Problem das die gegnerische Versicherung den Mietwagen nicht komplett bezahlen will. Hier ein auszug aus dem Schreiben das mein Anwalt zu diesem Thema erhalten hat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen, wie im Gutachten (dort 3-4 Tage) veranschlagt, abgerechnet.
Der Unfall ereignete sich bereits am 5.05.2006, die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgte durch Ihren Mandanten eine Woche später und die Reperatur des Fahrzeuges wurde sodann nochmals 10 tage später am 22.05.2006 in Auftrag gegeben. Die Reparatur erfolgte in einer Kalenderwoche, die einen Feiertag aufweist. Dieses Verfahren verstößt gegen die Ihrem Mandanten obliegende Schadensminderungspflicht.
Wir haben nach Normaltarif abgerechnet, da die Haftung geklärt war, und es zumutbar war, die Übernahme von Mietwagenkosten mit uns abzuklären. Weiterhin kam Ihrem Mandanten eine Erkundigunspflicht nach unterschiedlichen Tarifen; bzw. der Mietwagenfirma eine Aufklärungspflicht zu. Die Höhe der Mietwagenkosten stehen in keinerlei Verhältnis zum Fahrzeugwert bzw. der Höhe der Reperaturkosten. Ihr Mandant hätte sich im selbstverschuldeten Schadensfall keinesfalls in dieser Art verhalten.
Wir verbleiben bei der vorgenommenen Abrechnung der Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen nach Normaltarif, wobei wir die Kosten für die Haftungsbefreiung und die Servicegebühr ebenfalls übernommen hatten."
Wagenwert nach Gutachen: 1800 €
Reperaturkosten: ca. 1500 €
Mietwagenkosten: ca. 1200 €
Mein PKW: Opel Astra baujahr 95
Mietwagen: Opel Meriva neu
Von der Versicherung nicht gezahlte Mietwagenkosten: ca. 400 €
Mietwagendaure: 7 Tage
und ich muss ehrlich sagen wenn ich das Selbstverschuldet hätte dann hätte ich auf die Beule n bischen Farbe geschmiert und die sache wäre gegessen gewesen. Aber davon ausgeganen das ich diese Reperatur gemacht hätte dann wäre das auch nicht anders abgelaufen was kann ich dafür wenn die Werkstadt es nicht in den veranschlagten 4 Tagen schafft und ich den Mietwagen noch übers Wochenende behalten muss? Mir wurde erklärt als ich den Mietwagen bekam (den hat übrigens auch die Werkstadt organisiert) das es eine bestimmte Fahrzeugklasse gibt die ich Mieten darf damit ich das ganze dann auch bezahlt bekomme und das hat eigentlich auch alles gepasst.
Meine Frage ist jetzt was kann man da machen? Komm ich um ein Gerichtsverfahren herumm? Wenn nicht wie stehen dann meine Chancen vor Gericht das Geld zu bekommen?
Moin Schiriki,
eine Rechtsberatung dürfen wir hier nicht vornehmen, dazu musst Du Dich an einen Anwalt wenden.
Ein möglicher Weg wäre es noch, sich an den Obudsmann der Versicherungsbranche ( http://www.versicherungsombudsmann.de ) zu wenden,
evtl. kann der ja etwas entscheiden (bis 5000€ bindend für die Versicherung; Als kunde kannst Du aber dennoch klagen; Fristen werden ausgesetzt...)
Gruß Willi
eine Rechtsberatung dürfen wir hier nicht vornehmen, dazu musst Du Dich an einen Anwalt wenden.
Ein möglicher Weg wäre es noch, sich an den Obudsmann der Versicherungsbranche ( http://www.versicherungsombudsmann.de ) zu wenden,
evtl. kann der ja etwas entscheiden (bis 5000€ bindend für die Versicherung; Als kunde kannst Du aber dennoch klagen; Fristen werden ausgesetzt...)
Gruß Willi
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
ich glaube nicht, dass du eine möglichkeit hast da was gegen zu machen.
du bist als geschädigter verpflichtet den schaden so gering wie möglich zu halten. du hattest einen schaden in höhe von 1500 und hast mietwagen kosten in höhe von 1200 "produziert". rein objektiv betrachtet steht dies in keinem verhältnis. zudem weiss ich nicht, ob ein meriva wirklich in der gleichen/tieferen "klasse" wie ein astra steht. um den schaden so gering wie möglich zu halten bist du verpflichtet eine geringere klasse zu wählen, als das derzeitige auto. sprich rein theoretisch musst du einen corsa nehmen, wenn du einen astra fährst uind darfst keinen mercedes anmieten (als beispiel).
je nach fall und "fahrumfang" wäre es evtl. sogar billiger gewesen die fahrten per taxi zu erledigen.
du bist als geschädigter verpflichtet den schaden so gering wie möglich zu halten. du hattest einen schaden in höhe von 1500 und hast mietwagen kosten in höhe von 1200 "produziert". rein objektiv betrachtet steht dies in keinem verhältnis. zudem weiss ich nicht, ob ein meriva wirklich in der gleichen/tieferen "klasse" wie ein astra steht. um den schaden so gering wie möglich zu halten bist du verpflichtet eine geringere klasse zu wählen, als das derzeitige auto. sprich rein theoretisch musst du einen corsa nehmen, wenn du einen astra fährst uind darfst keinen mercedes anmieten (als beispiel).
je nach fall und "fahrumfang" wäre es evtl. sogar billiger gewesen die fahrten per taxi zu erledigen.
@willi
wollte eigentlich auch keine Rechtsberatung nur mal son überblick wie ich meine Chancen einschätzen muss. Des mit dem Versicherungsombudsmann wäre ne gute Idee aber:
Zitat von http://www.versicherungsombudsmann.de/V ... index.html:
"Der Ombudsmann nimmt sich der Schwierigkeiten der Versicherungskunden unbürokratisch an. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die im Einzelfall von Bedeutung sein können.
(...)
Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Dritte, die von einem Versicherten geschädigt wurden und von dessen (Haftpflicht-)Versicherer die Regulierung ihres Schadens erwarten, gehören nicht dazu. Beispielsweise kann sich der Geschädigte eines Autounfalls nicht über die Regulierung beschweren, die der Versicherer des Unfallgegners vornimmt. Der Ombudsmann kann aber helfen, wenn es um die Regulierung eines Kaskoschadens geht."
und wenn ich mich nicht irre schließt das meinen Fall leider aus.
@Melli
Erst mal danke für die einschätzung. Ich seh auch ein das die Mietwagenkosten ziehmlich hoch sind aber das liegt in erster Linie daran das die Werkstadtt so lange gebraucht hat den wagen zu reparieren. Wie ich den Vorgang hätte beschleunigen könne um die Kosten zu mindern weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wegen den wagenklassen hab ich nochmal etwas gekramt meines wissens nach wurde mir der Opel Meriva der tatsächlich eine Klasse über meiner ist für den Preis meiner Klasse angeboten da die Mietwagenfirma keinen anderen zur Verfügung hatte. Also bin ich eigentlich auch davon ausgegangen das daß in ordnung geht. Außedem glaube ich das die 70-100 km die ich in der zeit täglich gefahren bin mit dem Taxi deutlich teurer gewesen wären.
Ich bin mir um ehrlich zu sein keiner Schuld bewußt und finde es halt ziemlich ägerlich für die ganze chose viel Geld zu bezahlen nur Weil mein Auto zur falschen Zeit am falschen Ort stand.
wollte eigentlich auch keine Rechtsberatung nur mal son überblick wie ich meine Chancen einschätzen muss. Des mit dem Versicherungsombudsmann wäre ne gute Idee aber:
Zitat von http://www.versicherungsombudsmann.de/V ... index.html:
"Der Ombudsmann nimmt sich der Schwierigkeiten der Versicherungskunden unbürokratisch an. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die im Einzelfall von Bedeutung sein können.
(...)
Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Dritte, die von einem Versicherten geschädigt wurden und von dessen (Haftpflicht-)Versicherer die Regulierung ihres Schadens erwarten, gehören nicht dazu. Beispielsweise kann sich der Geschädigte eines Autounfalls nicht über die Regulierung beschweren, die der Versicherer des Unfallgegners vornimmt. Der Ombudsmann kann aber helfen, wenn es um die Regulierung eines Kaskoschadens geht."
und wenn ich mich nicht irre schließt das meinen Fall leider aus.
@Melli
Erst mal danke für die einschätzung. Ich seh auch ein das die Mietwagenkosten ziehmlich hoch sind aber das liegt in erster Linie daran das die Werkstadtt so lange gebraucht hat den wagen zu reparieren. Wie ich den Vorgang hätte beschleunigen könne um die Kosten zu mindern weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wegen den wagenklassen hab ich nochmal etwas gekramt meines wissens nach wurde mir der Opel Meriva der tatsächlich eine Klasse über meiner ist für den Preis meiner Klasse angeboten da die Mietwagenfirma keinen anderen zur Verfügung hatte. Also bin ich eigentlich auch davon ausgegangen das daß in ordnung geht. Außedem glaube ich das die 70-100 km die ich in der zeit täglich gefahren bin mit dem Taxi deutlich teurer gewesen wären.
Ich bin mir um ehrlich zu sein keiner Schuld bewußt und finde es halt ziemlich ägerlich für die ganze chose viel Geld zu bezahlen nur Weil mein Auto zur falschen Zeit am falschen Ort stand.
die selbe klasse reicht nicht, sondern es muss der mietwagen muss eine klasse tiefer sein, als der eigene wagen.
ich würde folgendes versuchen.
frage deine werkstatt, ob die dir nicht ein schreiben aufsetzen können in der sie begründen, warum sich die reperatur verzögert hat und das dich hier keine schuld trifft, sondern denen.
desweiteren sollen sie dir schreiben, dass der meriva der einzige mietwagen ist, den sie in der klasse haben und das sie hier schon die kleinste klasse genommen haben.
vielleicht macht die versicherung (welches unternehmen ist es denn) ja auf dem wege der kulanz noch etwas.
ich würde folgendes versuchen.
frage deine werkstatt, ob die dir nicht ein schreiben aufsetzen können in der sie begründen, warum sich die reperatur verzögert hat und das dich hier keine schuld trifft, sondern denen.
desweiteren sollen sie dir schreiben, dass der meriva der einzige mietwagen ist, den sie in der klasse haben und das sie hier schon die kleinste klasse genommen haben.
vielleicht macht die versicherung (welches unternehmen ist es denn) ja auf dem wege der kulanz noch etwas.
-
testperson
- Spezialist
- Beiträge: 37
- Registriert: 26.10.2004, 16:47
wieso nicht ? wenn es der wahrheit entspricht, wird dies die werkstatt sicherlich bestätigen.testperson hat geschrieben:Ja sind wir hier etwa beim Jahrmarkt? Genial!!!!
Keine Werkstatt wird dir so ein Schreiben aufsetzen!!!
Logo oder?!
Warum fragst Du eigentlich? Du hast doch einen Anwalt!!!
desweiteren möchte ich nicht wissen, was "dubiose" hinterhofwerkstätten nicht schon alles bestätigt haben
