Hallo,
ich habe meinem Kumpel meinen 35 Jahre alten Anhänger überlassen, da er wegen den Bremsen nicht mehr durch die HU gekommen währe. Er hat die Bremsen entfernt, die Auflaufvorrichtung entfernt, ein 25 Km/h Schild angebracht und am Traktor dran. Der Anhänger ist nicht mehr angemeldet.
Jetzt meine Frage: Ist es Zulässig, diesen Anhänger ohne Kennzeichen an einem Traktor mitzuführen?
Darf der Anhänger auch von einem PKW gezogen werden, wenn nicht schneller als 25 Km/h gefahren wird??
PKW Anhänger am Traktor
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StVZO §18 Zulassungspflichtigkeit
§18 Zulassungspflichtigkeit
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Arten von Anhängern:
1.
Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18.php
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Arten von Anhängern:
1.
Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18.php
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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