Hallo!
An meinem Gebrauchtwagen ist der Leerlauf Regler kaputt gegangen. Der Händler sagt es ist ein Verschleißteil, meine Werkstatt aber meint, dass es eigentlich unter die Garantie oder Gewährleistung laufen sollte.
Was ist denn nun richtig und wenn es kein Verschleißteil ist, wie mache ich das dem Händler begreiflich? Das kaputte Teil hat mir die Werkstatt mitgegben. Ich habe das inzwischen machen lassen, weil ich das Auto brauche und er nervt wenn es immer an der Ampel oder bei längerem treten der Kupplung aus geht.
Golf 3 Bj. 1996, vor 7 Monaten gekauft.
Vielen Dank!
Tyrael
Leerlauf Regler, Leerlauf Steuergerät = Verschleißteil?
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Re: Leerlauf Regler, Leerlauf Steuergerät = Verschleißteil?
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.Tyrael hat geschrieben:Hallo!
An meinem Gebrauchtwagen ist der Leerlauf Regler kaputt gegangen. Der Händler sagt es ist ein Verschleißteil, meine Werkstatt aber meint, dass es eigentlich unter die Garantie oder Gewährleistung laufen sollte.
Was ist denn nun richtig und wenn es kein Verschleißteil ist, wie mache ich das dem Händler begreiflich?
Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... php?t=7630
Tyrael hat geschrieben: Golf 3 Bj. 1996, vor 7 Monaten gekauft.
Du hast aber noch folgendes Problem:
Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... php?t=2983
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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