Moin Moin
mal eine Frage an die Experten: auf manchen Autobahnabschnitten ist der Standstreifen ja zum befahren freigegeben. Sobald ich so ein Schild passiert habe, gehe ich natürlich auch nach rechts rüber. Ich fahre ja schon etwas langsamer als normal, weil der Standstreifen ja deutlich schmaler ist und meist in schlechterem Zustand. Nun ist es aber so, dass viele Personen das mit dem Standstreifen evtl. nicht sehen oder warum auch immer ignorieren. Damit ergibt sich dann die Situation, dass ich rechts schneller fahre als der rest auf den 2-3 Spuren links. Teilweise steht der Verkehr links, während man auf dem Standstreifen bequem durchfahren kann. ok, ich fahre dann so langsam vorbei, dass es wirklich ein Vorbeifahren ist, kein Überholen. Aber wie sieht es rechtlich aus? Muss ich auf jeden Fall auf dem Standstreifen so langsam fahren, dass ich nicht schneller bin oder gilt für das Fahren auf dem Standstreifen eine Sonderregelung?
Rechts vorbeifahren auf dem Standstreifen
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
- Prince of Denmark
- Mod-Team

- Beiträge: 973
- Registriert: 04.04.2005, 17:09
- Wohnort: Hoffentlich bald woanders
also jetzt kommt mein(nicht ganz so veraltetes) fahrschulwissen.
(keine angst klasse B hab ich schon länger)
wenn der Standstreifen mitbefahren werden soll, wird er zum normalen fahrstreifen.
das heißt ein rechtsüberholen kostet auch hier, wie überall außerhalb geschlossener ortschaften 50euro 3treuepunkte.
aber wenn du wie beschrieben nur auf dem "schnelleren" fahrstreifen bist, gilt dies nicht als überholen (wirs prechen hier jetztvon geschwindigkeiten unter 60km/h)
so far...
(keine angst klasse B hab ich schon länger)
wenn der Standstreifen mitbefahren werden soll, wird er zum normalen fahrstreifen.
das heißt ein rechtsüberholen kostet auch hier, wie überall außerhalb geschlossener ortschaften 50euro 3treuepunkte.
aber wenn du wie beschrieben nur auf dem "schnelleren" fahrstreifen bist, gilt dies nicht als überholen (wirs prechen hier jetztvon geschwindigkeiten unter 60km/h)
so far...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
1.Allgemeine Verkehrsregeln
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Fahrzeuge
( 2 ) Ist der Verkehr so dicht,daß sich auf dem Fahrstreifen für eine
Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
siehe auch
( 2a )
MfG twingi 02
- Prince of Denmark
- Mod-Team

- Beiträge: 973
- Registriert: 04.04.2005, 17:09
- Wohnort: Hoffentlich bald woanders
yo, vielen Dank. Ist eben immer ein blödes gefühl, wenn es links nur sehr zäh oder gar nicht vorwärts geht und ich rechts auf dem Standstreifen huldvoll lächelnd vorbeirausche. Aber ich habs am Wochenende auf der A7 von Norden kommend wieder erlebt, kilometerlang. Viele raffen es scheinbar nicht, dass man den Standstreifen befahren darf, wenn alle paar Meter das entsprechende Schild steht. Jaja, so sind sie, die deutschen Autofahrer 

twingi 02 hat geschrieben:Hallo Prince of Denmark,
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
1.Allgemeine Verkehrsregeln
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Fahrzeuge
( 2 ) Ist der Verkehr so dicht,daß sich auf dem Fahrstreifen für eine
Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
siehe auch
( 2a )![]()
Wenn ich mich recht an meine Fahrschulzeit entsinne, ist dies zulässig mit maximal 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz und bis 80 km/h (eigene Geschwindigkeit).twingi 02 hat geschrieben: 1.Allgemeine Verkehrsregeln
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Fahrzeuge
( 2 ) Ist der Verkehr so dicht,daß sich auf dem Fahrstreifen für eine
Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.