17. Kratzer und Beulen sind keine Unfallschäden - Der Käufer eines 6 Jahre alten Gebraucht-
wagens kann den Kaufvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, wenn der
Verkäufer den Wagen trotz einiger fachgerecht reparierter Lackschäden und kleiner Beulen als
"unfallfrei" bezeichnet. Bei einem älteren Gebrauchtwagen sind solche Defizite keine „Unfallschä-
den“. (OLG Karlsruhe, 3A U 2/01)
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=4157
Ob diese Aussage mit deinen Schäden vergleichbar ist, kann ich natürlich nicht sagen !
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