Der Anwalt droht

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Jeanette

Der Anwalt droht

Beitrag von Jeanette »

Hallo

Gut das es das Internet gibt und gut das es so ein Forum gibt.

Ich habe letzte Woche So. meinen Twingo verkauft.
Dieser wurde von einem Bekannten der bei Renault arbeitet immer überprüft und kleiner Mängel hat er immer sofort behoben. Dieser sagte mir auch das der Wagen ok sei und ich Ihn bedenkenlos verkaufen könne.

Der Käufer fuhr den Wagen probe und meinte das es sich nicht lohnt den Wagen zu kaufen. Es wäre was mit der Achse oder mit dem Radlager. Wir einigten uns auf 300 Euro weniger für einen Reifen und Radlager. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht wo die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.

Zwei tage später ruft mich eine Anwältin an und sagte ich solle den Wagen zurücknehmen.
Neben kleineren Mängeln am Fahrwerk wären die Federn gebrochen.
Die Mängel wären so ofensichtlich das ich sie hätte gekannt haben muss und somit zähle der ausschluss der Sachmängelhaftung nicht.

Ich könnte aber auch die Federn reparieren lassen und solle 500 Euro überweisen. Der Wagen hat ÜBER 100 tkm und ist für 1950 Euro verkauft worden.

Soll ich bezahlen oder mich verklagen lassen?

Ich danke Euch
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

lass Dich verklagen. Wer so ein Auto kauft hat entweder kein Geld für einen Anwalt oder kann nicht rechnen. Wie will man Dir denn etwas beweisen, denn darum würde es vor Gericht gehen. Die Beweislast hat in diesem Fall der Käufer, denn der hätte ja die Möglichkeit vor Ausschluss der Gewährleistung gehabt, den Wagen weitergehend prüfen zu lassen.


MfG Joerg
Michael

Re: Der Anwalt droht

Beitrag von Michael »

Jeanette hat geschrieben:Hallo

Gut das es das Internet gibt und gut das es so ein Forum gibt.

Ich habe letzte Woche So. meinen Twingo verkauft.
Dieser wurde von einem Bekannten der bei Renault arbeitet immer überprüft und kleiner Mängel hat er immer sofort behoben. Dieser sagte mir auch das der Wagen ok sei und ich Ihn bedenkenlos verkaufen könne.

Der Käufer fuhr den Wagen probe und meinte das es sich nicht lohnt den Wagen zu kaufen. Es wäre was mit der Achse oder mit dem Radlager. Wir einigten uns auf 300 Euro weniger für einen Reifen und Radlager. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht wo die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.

Zwei tage später ruft mich eine Anwältin an und sagte ich solle den Wagen zurücknehmen.
Neben kleineren Mängeln am Fahrwerk wären die Federn gebrochen.
Die Mängel wären so ofensichtlich das ich sie hätte gekannt haben muss und somit zähle der ausschluss der Sachmängelhaftung nicht.

Ich könnte aber auch die Federn reparieren lassen und solle 500 Euro überweisen. Der Wagen hat ÜBER 100 tkm und ist für 1950 Euro verkauft worden.

Soll ich bezahlen oder mich verklagen lassen?

Ich danke Euch

Hallo.

Auf einen Ausschluss der Sachmängelhaftung kannst Du Dich nur dann nicht berufen, wenn ein Mangel vorliegt, den Du arglistig verschwiegen hast (oder eben eine Garantie für die Beschaffenheit des Wagens übernommen hast), § 444 BGB. Dass Du arglistig gehandelt hast, muss man Dir erst nachweisen. Dies ist z.B. durch ein Gutachten eines Sachverständigen möglich - welchem Du aber u.U. ein Gutachten Deiner Renault-Werkstatt gegenüberstellen kannst. Von Fahrlässigkeit Deinerseits, also davon, dass Du den Mangel hättest kennen können oder müssen, ist hier nicht die Rede.

Ansonsten verhält es sich so, dass nach §§ 434, 446 BGB die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Sache mit der Übergabe derselben (also des Autos) auf den Käufer übergeht.

Des weiteren besagt § 442 BGB, dass die Rechte des Käufers dann ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt oder wenn ihm der Mangel aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Grobe Fahrlässigkeit könnte man ihm anrechnen, da er, trotz dem er einen Mangel erkannt hat, keine Untersuchung in einer Fachwerkstatt vornehmen liess und sich scheinbar rein auf seine "Intuition" verlassen hat.

Wenn er also den Wagen probefährt und offenbar den Mangel um Achse und Radlager erkannt, sich aber durch Minderung des Kaufpreises (§ 437 Nr. 2 BGB) dennoch mit dem Kauf einverstanden erklärt, ist der Rest m.E. - etwas lakonisch ausgedrückt - sein Problem.

Ich bin aber nur Studi, kein Anwalt. Daher natürlich keine Gewähr! :wink:

Cheers,
Michael
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tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Beitrag von tom »

Hi Michael,

dein Beitrag hat mir sehr gut gefallen, ich würde mich sehr freuen wenn du dich registrierst und ab und zu mal einen Beitrag schreiben könntest. In diesem Forum suchen wir dringend einen kompetente(n) Frau oder Mann. :wink:
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